Überweisungsschein

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Skorpion

61, Weiblich

Beiträge: 759

Re: Überweisungsschein

von Skorpion am 02.03.2013 10:36

M. E. ist gemäß Bundesmantelvertrag (siehe mein vorheriger Beitrag) auch für den Hautarzt kein Überweisungsschein erforderlich, denn er ist ein normaler niedergelassener Facharzt und zählt nicht zu den Ausnahmen ge. §13 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages.

Was will man machen, wenn die Arzthelferin sagt, dass sie einen Überweisungsschein brauchen, auch wenn es nach dem Gesetz anders ist.  Man möchte ja dort behandelt werden. 



Viele Grüße
Conny

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Überweisungsschein

von Leya am 03.03.2013 19:59

@ Skorpion

Ich würde dann zumindest den Hautarzt selbst fragen, warum er eine Überweisung wünscht. Vieleicht gibt es ja nachvollziehbare Aspekte dafür (höhere Entlohnung?; Berichtspflicht? und somit auch die Möglichkeit, Kosten dafür zu berechnen?; vielleicht zeigt seine Erfahrung, dass die Mehrheit der Patienten nicht in der Lage ist, Vorerkrankungen und Medikation vollständig anzugeben und so hat er dann zumindest durch den Überweisungsschein einen Ansprechpartner bei Problemen? (nur was macht er, wenn ich mir den Überweiungsschein z. B. vom Augenarzt ausstellen lasse?))

Gruß

Leya

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Skorpion

61, Weiblich

Beiträge: 759

Re: Überweisungsschein

von Skorpion am 04.03.2013 11:53

Hallo Leya,

auf dem Überweisungsschein für den Hautarzt (Krebsvorsorge) stehen keine Diagnosen und Medikamente.  




Viele Grüße
Conny

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