Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

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KitteKat

37, Weiblich

Beiträge: 7

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von KitteKat am 01.06.2017 12:51

Hallo Leya,

 

danke für die Links. Die sind wirklich hilfreich. Da hab ich auch noch was gefunden zur Software:

Vertragsärzte nutzen zur Heilmittelverordnung in der Regel ihr PVS. Hierbei ist ab 1. Januar 2017 gesetzlich vorgeschrieben, eine zertifizierte Verordnungssoftware zu nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Software alle benötigten Informationen der Heilmittel-Richtlinie enthält. Über die zertifizierte Software wird dem Arzt verbindlich angezeigt, wenn die Verordnung einen besonderen Verordnungs- oder langfristigen Heilmittelbedarf begründet.

Das wird sehr spaßig. Denn ja, die Verordnungen wurden bisher mit der Hand bei mir ausgefüllt Habe mich am Anfang auch geschämt, als ich mit dem Wurstblatt zur Physio kam aber mittlerweile wissen die ja Bescheid
Mein Arzt ist kein normaler Rheumatolge, sondern Chefarzt für Inneres im Krankenhaus, hat sich darauf aber spezialisiert und übernimmt besondere Fälle. Ich bin damals dort eingeliefert wurden und war echt schlecht dran, deshalb hat er mich nie wieder aus den Augen gelassen. Seit ein paar Monaten haben die dort allerdings ihr Abrechnungssystem umgestellt und seitdem funktioniert nichts mehr
Gut, also ich habe mir jetzt folgenden Plan zurechtgelegt, nächste Woche habe ich wieder einen meiner 3-monatigen Termine dort. Ich werde etwas eher da sein und an der Tür seiner Sekretärin klopfen (die Aufnahme machen sonst die Schwestern dort). Immerhin kennen wir uns ja auch schon ein paar Jahre. Die weiß immer ganz gut Bescheid, wenn es um Rezepte und Formulare geht und wenn eine die Software bedienen kann, dann sie. Da soll die das schon mal vorbereiten. Und wenn ich dann nach den üblichen zwei Stunden Wartezeit beim Arzt im Zimmer drin, erklär ich ihm das kurz und er solls unterschreiben.
24x Manuelle Therapie, zwei mal die Woche
da komm ich hin bis zum nächsten mal, denn man muss ja aller zwölf Wochen eine Arztkonsultation nachweisen (derer ich ja schon seit Jahren nachkomme) und da kann ich mir dann die nächste Verordnung holen.
Dann wird es spannend bei der Physio, behandeln werden die mich sicherlich, wenn ich mit einem halbwegs korrekt ausgefüllten Dokument komme, ob die KK allerdings Probleme macht, werde ich wohl erst später erfahren. Aber theoretisch, falls es diese zertifizierte Software wirklich gibt und sie nicht nur eine Legende der KK ist, findet die ja automatisch raus, wer was wie oft darf. Dann dürften ja keine Zweifel mehr bestehen.

Ich werde auf jeden Fall berichten!

Vielen Dank nochmal!

Schönen Tag noch

Kat

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KitteKat

37, Weiblich

Beiträge: 7

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von KitteKat am 21.06.2017 18:41

Hallo nochmal allerseits,

 

hier also meine Erfahrungen: Als Formular nutzt man die gewöhnliche Heilmittelverordnungsvorlage. Darauf wird angekreuzt VERORDNUNG AUSSERHALB DES REGELFALLS (und zwar egal, ob man die Regelverordnungen schon durchlaufen hat oder nicht, man muss also nicht erst 3 Rezepte zu 6 Mal oder wie auch immer- je nach Indikationsschlüssel- sich verschreiben lassen.)
und dann wird eben eingetragen, wie viel Behandlungen. Bei mir steht da 24. Einzige Bedingung ist halt, dass man in einem Vierteljahr sich erneut bei dem Arzt vorstellt, der das Rezept ausstellt. Deshalb sind 24 Behandlungen für 2mal die Woche ok.
Und der Rest wie gewohnt, Indikationsschlüssel, Diagnose. Man muss halt nur darauf achten, dass beides dazu passt. Also die Diagnose muss stimmen (M 32.1 oder M32.8) und wahllos aus dem Heilmittelkatalog kann man sich eben auch keine Indikationen aussuchen, speziell für Physiotherapie ist das WS2, EX2, EX3 und AT2.
Steht alles nochmal hier im Anhang: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1399/HeilM-RL_2017-03-16_iK-2017-05-30.pdf
Aber sofern man sich daran hält, scheint es keine Probleme zu geben, selbst bei nicht neuester zertifizierter Software. So war das nämlich bei mir, das komplette Ausfüllen per Computer hat nicht funktioniert. Auch mein Arzt sprach allerdings von der verwirrenden Weiterbildung, bei der er letztens war. Genau wie meine Physiotherapeutin. Muss wohl dort echt nicht so doll gewesen sein.
Habe dann eine handschriftlich ausgefüllte Verordnung erhalten (bis auf den Formularkopf etc.) Und, man höre und staune. Bei meiner Physiotherapie meinten sie, ihr Computer sagt, das funktioniere so. Wie schlau der jetzt genau ist dieser Computer und ob die möglicherweise neueste Software verwenden, hab ich jetzt nicht nachgefragt. Habe nur ein "Geht klar" vernommen, der Rest ist mir bis dato erstmal egal. Ich gehe jetzt jedenfalls die nächsten 12 Wochen regelmäßig zur Physiotherapie und Genehmigung hab ich dafür keine gebraucht. Ich hoffe, damit hat sich das erledigt.
Also eig nicht so schwer. Man muss halt nur etwas auf die Vorgaben der Heilmittelkataloge achten. Und bloß nicht von der Krankenkasse verwirren lassen!

Allen noch einen schönen Abend!
Kathleen

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 21.06.2017 23:56

Hallo Kat,

danke für die Infos.

Gruß

Leya

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 21.01.2020 01:23

Hallo,                
              
aktuelle Datei.
                                                                             
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
                                                                                                                                   
                                                                    
und von der KBV
                                                  
                                      
und hier steht auch noch einiges Wichtiges
                           
Gruß
                      
Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.01.2020 01:25.
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