Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
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nmichael0585
Gelöschter Benutzer
Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
von nmichael0585 am 24.07.2018 12:31Hallo ihr Lieben!
Ich habe das Forum bereits gewälzt und einiges über Schwerbehinderung gelesen. Aber irgendwie komme ich trotzdem nicht so ganz weiter...
Kurze Vorgeschichte: Ich bekam meine Lupus-Diagnose 2008. Nach erster Endoxan-Therapie Remission bis 2015 und seitdem wieder anhaltende Remission (klopf auf Holz).
Ich arbeite als Lehrerin und möchte mich jetzt verbeamten lassen. Das wird vermutlich nicht ganz so einfach. Ich werde zu einer amtsärztlichen Untersuchung gehen müssen und kann dabei meinen Lupus ja nicht verschweigen. So eine Erkrankung ist aber vermutlich erstmal ein Grund für die Behörde, mich nicht zu verbeamten. Aber da gibt es ja noch rechtliche Wege...
Meine Frage erstmal: kann ich eine Schwerbehinderung bescheinigt bekommen, obwohl ich aktuell in Remission und größtenteils beschwerdefrei bin? Ich habe den Antrag vor mir liegen und habe keine Ahnung, was man bei "dauerhafte Gesundheitsstörungen" ausfüllt, wenn meine Werte momentan alle recht normal sind und ich mit Laborwerten meine Krankheit nicht belegen kann...
Vielleicht war jemand von euch ja auch schon in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen?!? Danke schonmal!
Sonnige Grüße
Re: Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
von Leya am 24.07.2018 21:15Hallo,
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herzlich willkommen im Forum.
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Ich freue mich für Dich, dass Dein Lupus in Remission ist.
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Jemanden wegen einer Erkrankung nicht zu verbeamten, wäre das nicht Diskrimination und somit ein Gesetzesverstoß?
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Ob man Dir eine Schwerbehinderung bescheinigen wird, kann niemand vorher sagen.
Als schwerbehindert gilt man mit einem Grad der Behinderung ab 50.
Grade unter 50 können aber auch schon Nachteilsausgleiche begründen z. B. einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wenn es um die Sicherung des Arbeitsplatzes geht
Als schwerbehindert gilt man mit einem Grad der Behinderung ab 50.
Grade unter 50 können aber auch schon Nachteilsausgleiche begründen z. B. einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wenn es um die Sicherung des Arbeitsplatzes geht
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Einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis würde ich auf jeden Fall stellen. Du hast doch nichts zu verlieren.
Maßgeblich sind neben der Diagnose auch die tatsächlichen Funktionseinschränkungen.
Ich würde sowohl die Diagnosen wie auch die Funktionseinschränkungen aufschreiben. Ggf. auf einem gesonderten Blatt.
Und Arztberichte beifügen.
Ich würde sowohl die Diagnosen wie auch die Funktionseinschränkungen aufschreiben. Ggf. auf einem gesonderten Blatt.
Und Arztberichte beifügen.
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Was man sich unter Funktionseinschränkungen vorzustellen hat, kann man dieser Broschüre und den beschriebenen Funktionseinschränkungen bei den einzelnen Erkrankungen entnehmen. Vielleicht orientierst Du Dich daran. Schreib am besten einige Tage lang Deine Funktionseinschränkungen auf. Wir haben alle welche. Aber inzwischen meist gelernt damit zu leben, so dass sie uns nicht mehr so sehr auffallen. Erschöpfung und erhebliche Einschränkungen der Belastbarkeit, Gelenk- und Muskelschmerzen, die fortwährende Angst vor Schüben und Organschäden sowie die ständige und erhebliche Furcht vor Herzinfarkt und Schlaganfall (weil bei uns die Gefahr dafür ja extrem erhöht ist), Unverträglichkeit von UV-Licht (mit den entsprechend erforderlichen Schutzvorkehrungen) wären nur einige Funktionseinschränkungen.
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https://www.hamburg.de/contentblob/115206/f13be4a3e0dc17eadf4b6acf761bee38/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf
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https://www.hamburg.de/contentblob/115206/f13be4a3e0dc17eadf4b6acf761bee38/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf
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Du kannst mir auch gern eine PN schicken.
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Gruß
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Leya
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Leya
nmichael0585
Gelöschter Benutzer
Re: Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
von nmichael0585 am 25.07.2018 12:05Hallo Leya,
herzlichen Dank für deine Antwort.
Ja natürlich wäre das Diskriminierung...die Vorraussetzung für eine Verbeamtung, oder anders herum, die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Staat befürchtet, dass man nicht bis zum Pensionsalter arbeitet, also vorher ausfällt und demnach teuer für den Staat ist. Dass das Pensionsalter nicht erreicht wird, muss allerdings erstmal bewiesen werden und nicht umgekehrt. Und das kann man nicht.
Ich habe einen Bekannten mit MS, und der hat das Prozedere gerade durch. Er sollte nicht verbeamtet werden. Hat 30% GdB erhalten und dies dann gleichstellen lassen. Bei der Gleichstellung musste der Anwalt ran. Und dann gings. Und auf sowas stelle ich mich auch schonmal ein...
Danke für den Link. Ich werde mal schauen, wo ich mich da wieder finde. Du hast recht, unsere Beschwerden sind inzwischen so "normal", dass man sie teilweise gar nicht mehr als Beschwerde wahrnimmt.
Liebe Grüße
Nadine
Re: Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
von Leya am 25.07.2018 19:30Hallo Nadine,
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danke, dass Du meine Wortschöpfung (über die ich heute lachen muss) richtig gedeutet hast.
Mir spielt leider derzeit die Hitze extrem übel mit. Das merke ich auch bei der Konzentration. Wollte Dir gestern aber trotzdem unbedingt antworten.
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Ich drücke die Daumen, dass Du sowohl hinsichtlich der Verbeamtung wie auch mit dem Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte erfolgreich sind wirst.
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Wenn Du magst, halt uns auf dem Laufenden.
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Gruß
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Leya
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Leya
Tipni
Gelöschter Benutzer
Re: Antrag auf Schwerbehinderung trotz anhaltender Remission?
von Tipni am 26.02.2023 11:23So einen Anfrag gefunden?