Bafög
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Bafög
von anniidol am 24.09.2009 21:42Hallo,
ich frage jetzt mal ohne mir vorher die Zeit zu nehmen mich zu informieren. Selbst die Schreibweise ist nicht korrekt glaube ich ... aber ich tus einfach mal weil ich faul bin
Wann bekommt man eigentlich Bafög u. wie hängt das dann wieder mit dem Einkommen der Eltern zusammen ? Wenn man nun "zu viel" verdient, bekommt das Kind dann kein Bafög u. man muß weiter Unterhalt zahlen ?
Viele werden eh wissen worum es geht. Wir haben nun mal wieder ein Formular vorliegen, welches wie ausfüllen sollen, auch mit Infos zum einkommen, Einkommenssteuerveranlagung etc. Da "das Kind" nun unsres Wissens nach nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, frage ich mich: was ist dann wenn mein Partner für Bafög zu viel verdient ? Ist sie dann plötzlich wieder unterhaltberechtigt ? Ich fürchte das uns dann mal wieder alles angerechnet wird, wie z.B. die Steuerrückzahlung über die wir uns noch heute Morgen gefreut haben ...
Kennt sich jemand aus ???
Danke und Gruß
Annette
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Re: Bafög
von coffeesickly am 24.09.2009 21:47Ich hasse dieses Thema total, weil ich selbst als Studentin immer Probleme damit habe. Wenn du den Antrag ausfüllst dann wird im Endeffekt berechnet wie viek Geld die Eltern den Kindern geben müssen. Das hängt dann eben auch von den jeweiligen Faktoren die du aufgeführt hast ab. Ich denke ihr solltest es auf jeden Fall versuchen. Unmöglich finde ich es dennoch, das extra Ausgaben wegen medizinischen Notwendigkeiten nicht zählen. Man muss das Geld dafür selber bezahlen. Wenn man jetzt spontan für ein paar Tage ins Krankenhaus muss steht man wieder mit den Kosten da. Und schon sind 100 Euro weg. Die das Kind meistens nicht so locker aus der Tasche ziehen kann.
Re: Bafög
von anniidol am 24.09.2009 21:59aber das Kind ist nicht mehr unterhaltsberechtigt. Wieso sollen wir dann wieder zahlen ? Was ist wenn wir wieder auf die Schule wollen ??? Können wir uns nicht leisten.
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Re: Bafög
von anniidol am 24.09.2009 22:00aber man ist doch krankenversichert oder ? Für ein paar Tage KKH zahlt man doch nicht 100 €.
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Re: Bafög
von Dani am 24.09.2009 22:40Ich denke, coffee meint die Zuzahlung von 10 € pro Tag..
Zu deiner eigentlichen Frage:
Leider weiß ich auch nicht, wie das ist. Aber wenn Ihr nicht mehr unterhaltspflichtig seid, dann muss sich die Madame selber kümmern. Das sagt mir mein logischer Verstand.
Schau mal hier. So ziemlich in der Mitte ist auch eine Grafik.
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Bafög
von anniidol am 25.09.2009 00:25ich meine auch die Zuzahlung von 10 € / Tag. Genau deswegen zahlt man keine 100€ für ein paar Tage.
Scheinbar ist dem nicht so Dani. Mit dem Unterhalt meine ich. Am besten wir geben ihr einfach alles was wir besitzen. Vielleicht können wir dann mal unser Leben führen.
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Re: Bafög
von Micky am 25.09.2009 08:24Im Sozialrecht sind Eltern und Kinder gegenseitig unterhaltspflichtig. Dabei galt aber (zumindest früher) ein gewisser Selbstbehalt, so dass der "Geber" nicht selber bedürftig wird. Nur, was über eine bestimmte Grenze hinausgeht, muss ggf. zum Unterhalt des Kindes oder der Eltern (je nachdem) aufgewendet werden.
Du hast erst mal gar keine Verpflichtung gegenüber dem Kind, weil es nicht deins ist. Dein Geld,Vermögen etc. dürfte damit m. E. gar keine Rolle spielen.
Ich nochmal. Sorry.
Hier habe ich einen Link gefunden. Guck halt mal, ob der brauchbar ist.
Gruß Micky
Re: Bafög
von anniidol am 25.09.2009 10:12klar Micky, das weiß ich. Wobei ich mir da gar nicht so sicher bin. Wenn es darum geht zu nehmen sieht der Staat doch die eheähnliche Geminschaft. Wenn es ums geben geht, sieht der Statt die nichtverheirateten Partner.
Aber danke Deutschland das Jürgen dann 900 € haben darf von seinem Einkommen. Damit zahlen wir unser Haus ab. Danke.
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Re: Bafög
von Peggy am 25.09.2009 21:52Unterhaltspflichtig eigentlich nur in geradliniger Form! Wenn du nicht mit ihr verwandt, musst du nicht aufkommen.
100% kann ich das nicht sagen, da ich nicht beim Bafög Amt arbeite. Ich arbeite in einer Arge, da habe ich auch mit sowas zu tun.
Und klar sieht der Staat euch als eheähnliche Gemeinschaft, besonders gerne bei HartzIV, aber net bei Bafög. Das habe ich noch nie gehört.
@Micky das ist noch heut so, man darf durch sowas nicht hilfebedürftig werden.
Liebe Grüße...
Re: Bafög
von Micky am 26.09.2009 10:03Prima.
Ich hab noch das "klassische" Sozialrecht gehabt und das ist schon laaaange her. Außerdem ist es nie im Beruf zum Einsatz gekommen, da waren andere Rechtsgebiete vorrangig. Seit Arge Co. bin ich darum nicht mehr auf dem neuesten Stand und habe auch evtl. Änderungen nicht verfolgt.
Gruß Micky