Befreiung von Gebühren

Erste Seite  |  «  |  1  |  2 [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Befreiung von Gebühren

von anniidol am 12.11.2009 13:36

aber sind Schüler und Studenten nicht befreit ? Wenn du kein Einkommen hast ??? Wie bist du denn versichert ?
Es gibt oder gab jedenfalls bei meiner letzten Nachfrage das Hausarztmodell. Wenn dein Arzt da mitmacht mußt du auch keine Praxisgebühr zahlen. Dafür mußt du aber immer erst zu deinem Hausarzt u. alle Überweisungen bei ihm holen. Sonnst kann man ja auch woanders die 10 € zahlen. Das kannst du dann nicht. Frag bei deinem Arzt oder KK obs das bei euch gibt. Ist glaub ich von Bundesland zu BL verschieden u. es muß auch nicht jeder Arzt teilnehmen.
Aber deine Quittungen könnten dann ja deine Eltern sammeln für die Steuer oder ?

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

Antworten

Sarahli

38, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 12.11.2009 14:31

Nee Schüler und Studenten sind nicht befreit, man ist irgendwie bis 21 glaub ich befreit.
Bin bei meinen Eltern versichert, die Quittungen heb ich eh auf.
Und dass ich dann die Überweisung immer von meinem Hausarzt holen müsste ist ja auch garnicht so schlimm...!
Ich frag mal nach wegen dieses Hausarztmodells, wär ja total super wenn das klappen würde!

Antworten

Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Befreiung von Gebühren

von Renate am 12.11.2009 14:37

So ganz ohne Einkommen/Einnahmen wird Sarahli ja nicht sein, von irgendwas muss sie ja leben und ihre Miete bezahlen, was wohl anscheinend ihre Eltern tun.

Die Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze hängt davon ab, ob die Studentin bei ihren Eltern noch einen Erst- oder Zweitwohnsitz hat. Ist dies der Fall, so wird das Einkommen ihrer Eltern, ihr eigenes Einkommen und jenes von eventuell noch weiteren familienversicherten Kindern zusammengezählt..........

Einige Krankenkassen ziehen als Berechnungsgrundlage jedoch auch ausschließlich das Einkommen des Studenten selbst heran.Als Bruttoeinnahmen gelten alle wiederkehrenden Bezüge, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen: z.B. Unterhaltszahlungen ihrer Eltern,

Quelle: Klick hier

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.11.2009 14:47.

Sarahli

38, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 12.11.2009 17:12

Achso, ja na gut, mein Einkommen ist quasi die Unterhaltszahlung meiner Eltern.
Wenn das der Fall wäre dass das Einkommen meiner Eltern mitberechnet wird kann ich das eh vergessen. Hab diesbezüglich schon öfter Probleme gehabt. Wär nur total mies...! Dieses "Wenn die genug Geld da und da für haben, werden sie auch noch das Geld da für aufbringen können" nervt mich echt total...! Kann doch nich sein, dass man so Probleme hat, nur weil seine Eltern zufällig beide arbeiten gehen...!

Antworten

Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Befreiung von Gebühren

von Renate am 12.11.2009 17:27

Du müsstest dich nun halt bei deiner Krankenkasse informieren, wie das dort gehandhabt wird.

.Und das als Studentin die kein Bafög bekommt...!

Wenn deine Eltern genug Einkommen haben um dir Unterhalt zu zahlen, bekommst du halt kein Bafög. Soziale Leistungen vom Staat gibts nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft/nicht möglich sind, was ich auch sinnvoll finde!

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.11.2009 17:27.

Lea1990

34, Weiblich

Beiträge: 1042

Re: Befreiung von Gebühren

von Lea1990 am 12.11.2009 17:38

Kann doch nich sein, dass man so Probleme hat, nur weil seine Eltern zufällig beide arbeiten gehen...!


Ich finde es auch gut so dass es so ist. Sonst könnte ja jeder kommen und die berechnen ja genau ob deine Eltern dir was zahlen können oder nicht.

Und leider is der Staat auch so das er sagt bis 25 hat man zuhause zu wohnen.....

Antworten

Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Befreiung von Gebühren

von Micky am 12.11.2009 17:51

Dieses "Wenn die genug Geld da und da für haben, werden sie auch noch das Geld da für aufbringen können" nervt mich echt total...! Kann doch nich sein, dass man so Probleme hat, nur weil seine Eltern zufällig beide arbeiten gehen...!


Na, ganz so ist es nicht. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Nur, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, gibt es Bafög und diverse andere Zuschüsse. Klar erarbeiten sich deine Eltern dieses Einkommen.
Man darf aber nicht vergessen, dass diejenigen, die z. B. Bafög und andere Sozialleistungen bekommen, wohl auch an anderer Stelle nicht so gut aufgestellt sind und ggf. noch nebenbei arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren.


PS: Ich habe übrigens auch kein Bafög bekommen, weil das Einkommen meiner Eltern zu hoch war. Dafür musste ich in späteren Jahren aber auch nichts zurückzahlen. ;-)

Gruß Micky

Antworten

Sarahli

38, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 12.11.2009 22:16

Ist schon klar! ;) Ich finds ja auch eigentlich gut dass das alles so läuft. Ich hatte nur jetzt schon so mega oft Probleme damit, weil meine Eltern jetzt auch nich die dicke Kohle haben aber ich immer das Gefühl hab, dass das so gesehen wird!

Antworten
Erste Seite  |  «  |  1  |  2

« zurück zum Forum