Brauche dringend Eure Hilfe §16b
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Mirja
Gelöschter Benutzer
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Mirja am 01.11.2010 17:49Hallo zusammen,
habs gefunden. Es war nicht 16 b sondern 116b:Absatz 3 Punkt 2
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/116b.html
Damit sie die Diagnostik machen können was sie vorhaben. Puhuuu, hatte ich nicht ganz richtig verstanden.
Und mir jetzt auch mal helfen können. Ist wohl notwendig wenn man eine umfassende Diagnostik braucht bei festgestellter seltener Erkrankung um keine Probleme mit der Krankenkasse zu bekommen. Wenn der Arzt gleich so einweist kann und darf die Krankenkasse Diagnostik dann nicht ablehnen. 
So schnell kann es schief gehen,..... 
Grüße bin dann mal los
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Dani am 01.11.2010 17:46Ich glaub ich habs gefunden:
Krankenhaus
Aber sollst Du denn dort ambulant behandelt werden?
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! 
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Renate am 01.11.2010 17:42Versteh ich dann auch nicht, dann versuch mal noch jemanden von der Krankenkasse zu erreichen, notfalls dann halt gleich morgen früh.
Mirja
Gelöschter Benutzer
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Mirja am 01.11.2010 17:38Hallo ,
ich hab auch nur diesen Paragraphen gefunden. Dieser trifft aber nicht auf mich zu. Bin vollberufstätig und gesetzlich über Arbeitgeber versichert. Aus diesem Grund verstehe ich das nicht. und den 16 b finde ich nicht
Grüße
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Renate am 01.11.2010 17:38Beziehst du Grundsicherung Mirja ? Dann könnte es vielleicht damit zusammenhängen
LG Renate
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Dani am 01.11.2010 17:32@Patina:
Ups... nicht das durch den Link von diesem Paragraphen ein falsches Bild von Mirja entsteht 
Aber dort gibts ja gar keinen § 16b...
Liebe Grüße
Dani
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Patina
Gelöschter Benutzer
Re: Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Patina am 01.11.2010 17:23Hallo Mirja!
Ich vermute das hat was mit deiner Krankenversicherung und SGB V zu tun. Jetzt wird es unter Umständen sehr persönlich. Du kannst mir auch eine direkte Nachricht schicken: Meinen Namen anklicken und dann Nachricht senden. Ansonsten hilft dir evtl. das weiter:
www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=3437673
Ambesten ist wohl, du rufst jetzt gleich deine Krankenkasse an, die haben auch oft nach Feierabend eine Zentrale Rufnummer und können dir gleich antworten. Lass dir die Nachricht nach Möglichkeit an deine Email schicken bzw. sag denen das Krankenhaus mit Adresse, Station/Bereich und Fax/Email.
LG
Patina
Mirja
Gelöschter Benutzer
Brauche dringend Eure Hilfe §16b
von Mirja am 01.11.2010 17:13Hallo zusammen,
ich soll morgen ins Klinikum Darmstadt, gerade aktuelle Schub. Ich soll eine Einweisung mitbringen nach dem §16 b
Finde im Netz nichts dazu und mein HA kennt es auch nicht. Rheuma doc nicht mehr erreichbar.
Könnt Ihr mir sagen was das ist und bedeutet?
Grüße
Mirja
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