Gerichtstermin und Arbeitsausfall

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Dani
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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from Dani on 11/29/2008 11:53 PM

Du sollst ja schließlich aussagen.

Und was ich reden werde! So viel können die mir gar nicht bezahlen!!

Nee, im Betreff steht: Sch... ./. ich u.a.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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anniidol

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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from anniidol on 11/30/2008 01:13 AM

dann ist es meiner Meinung nach doch eigene Sache.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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SabineS

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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from SabineS on 12/01/2008 12:47 PM

Hallo Dani,

Du hast Recht, Deine Versicherung ist eigentlich zunächst mal zuständig. Deine Versicherung kann sich dann aber anschließend an Dich wenden, wenn feststehen würde, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsste. Und selbst dann kannst Du, wenn Du Dir sicher bist, dass Du im Recht bist, Widerspruch einlegen. Es sei denn, Du hast den Unfall unter Alkohol- Drogen- oder Tabletteneinfluss verursacht oder durch Geschwindigkeitsüberschreitung oder es liegt ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregel vor, z. B. Wenden auf der Autobahn oder Fahren bei Rot. Meine ich zunindest...

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Dani
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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from Dani on 12/02/2008 07:55 AM

Deine Versicherung kann sich dann aber anschließend an Dich wenden, wenn feststehen würde, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsste.

Nee, so ganz ist das nicht richtig. Eine Haftpflichtversicherung (sowohl die private als auch die für KFZ) reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wenn die Klägerin wirklich weiterhin auf den Schaden links besteht, ich ihn aber nachweislich rechts verursacht habe, dann ist das ein unberechtigter Anspruch, wird abgewehrt und die Versicherung kann auch nicht an mich herantreteten.. warum sollte sie auch.

In Regress nehmen kann mich die Versicherung wirklich nur bei Alkohol etc... Und dann auch nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Straftaten sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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SabineS

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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from SabineS on 12/02/2008 03:12 PM

Hallo Dani,

das hört sich ja irgendwie komplizierter an, als ich dachte. Ich habe ja auch ne Haftpflichtversicherung, falls ich mal "Mist" baue - Ausschlusskriterium Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit -, aber die hat das nicht so kompliziert dargestellt. Und dass bei einem Unfall beide Beteiligte was Unterschiedliches behaupten, ist ja fast schon die Regel. Dafür gibts ja Zeugen:#:

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Dani
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Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

from Dani on 12/05/2008 05:59 PM

So, irgendwie hat sich das ja vorerst erledigt...
Werde dem Anwalt mal meine Krankmeldung rübermailen.

Liebe Grüße
Dani

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