neuer versuch

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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: neuer versuch

von Dani am 08.03.2011 18:25

Das ist ja krass. Da gibt der Rententräger so viel Geld für die Begutachtung aus, obwohl er eh nichts zahlen muss? Da hat aber jemand mächtig gepennt.

Jep... War bei mir damals auch ähnlich, als ich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragt hatte (da war ich ja noch arbeiten). Erst kam die medizinische Prüfung und erst, als dann fest stand, dass ich die teilweise EM bekomme, wurde mein Arbeitgeber angeschrieben wegen meines Verdienstes (hätte ich zuviel verdient, hätte ich auch keine oder nur anteilige Rente bekommen). Bei meiner Mom lief es genauso, nur dass sie keine Leistung bekam. Sie wurde als teilweise erwerbsgemindert eingestuft, bekam aber nix, da sie die Hinzuverdienstgrenze überschritten hatte. Bei uns beiden wurden aber halt im Vorfeld schon Gelder für Gutachten und so ausgegegeben, obwohl noch nicht feststand, ob wir überhaupt Leistungen bekommen. Hatte in diesem Fall zwar nix mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu tun, aber ist ja so ähnlich..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: neuer versuch

von wolfskind am 08.03.2011 17:53

Nicht-erwerbsfähig sind Menschen, denen wegen Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Tätigkeit ab drei Stunden nicht zugemutet werden kann, die 65 Jahre und älter sind oder die ein Kind unter drei Jahren betreuen.

Sozialhilfe ist immer nachrangig und wird in der Regel erst dann erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Da Sozialhilfe Einzelfallhilfe ist, hängen die Anrechnung von Einkommen und Vermögen von der Einzelfallprüfung ab.

Wichtig: Unterhaltsansprüche gegen Verwandte in gerader Linie bleiben unberücksichtigt bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie bei Bedürftigen, die schwanger sind oder ein leibliches Kind unter sechs Jahren betreuen. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das Bundeserziehungsgeld während der Elternzeit.

Zuständig für Sozialhilfe sind die Sozialämter der Kommune.
Sozialhilfe muss nicht beantragt werden. Sie setzt ein, sobald der Bedarf bekannt wird.

Ausnahme:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss beantragt werden.


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Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: neuer versuch

von Patina am 08.03.2011 17:45

Ach so ja, der Begrif "Grundsicherung". Grundsicherung wurde anfangs auch für ALG2 (Hartz 4) verwandt. Da gab es "Grundsicherung für Langzeitarbeitslose" und "Grundsicherung für Altersrentner und Erwerbsgeminderte". Jetzt gibt es nur noch die letztere. Die gibt es, da hat Renate recht, wenn die Erwerbsminderung festgestellt wurde, ansonsten nicht. Es gibt auch noch Sozialleistungen, ähnlich der früheren Sozialhilfe. Aber wer schon beim Jobcenter angedockt hat, der bleibt dann bis zur Klärung da. Ansonsten ist das Jobcenter verpflichtet, einem zu sagen, wo es weitergeht.

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: neuer versuch

von Patina am 08.03.2011 17:40

@ Dani:
Das ist ja krass. Da gibt der Rententräger so viel Geld für die Begutachtung aus, obwohl er eh nichts zahlen muss? Da hat aber jemand mächtig gepennt.

@ SnowWight:
Das finde ich jetzt irgendwie ziemlich unübersichtlich. Du kannst mir gern eine PN schicken, wenn du magst.

Klar ist, man muss den Rentenantrag stellen, wenn man wegen ALG2 dazu aufgefordert wird.

Klar ist, wenn der Rententräger schreibt, dass man die formalen Voraussetzung dafür nicht erfüllt, kann man mit dem Bescheid die Grundsicherung wegen EMI-Rente beantragen.

Wenn man schon in einer Reha oder von einem Rententräger als voll- oder teilerwerbsgemindert eingestuft wurdest, dann sparen sie sich meistens eine weitere Begutachtung. Ansonsten wird man zu dem Gutachter geschickt, den die Grundsicherungsstelle bestimmt. Das kann durchaus ein niedergelassener Rheumatologe sein.

Da das alles ziemlich lange dauert, zeigt man dem ALG2-Sachbearbeiter, dass man den/die Anträge gestellt hat. Die zahlen dann weiter. Kriegt man dann irgendwann die EMI-Rente rückwirkend bezahlt, muss man das Geld natürlich an die ALG2 Stelle zurück geben.

worst case: Man wird als arbeitsfähig eingestuft oder als teilarbeitsfähig. Dann muss man für die Zeit, die man arbeiten kann, auch Arbeit annehmen. Das ist stressig, aber es geht nicht anders. Also hingehen, versuchen, notfalls krankschreiben lassen. Man kriegt dann kein Krankengeld sondern weiter ALG2. Gut ist, seinen Willen zur Arbeit zu zeigen, aber auch rechtzeitig sich vom Arzt krankschreiben lassen.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: neuer versuch

von Renate am 08.03.2011 17:08

aber normal wenn die rente abgelehnt wird kann man grundsicherung beantragen

Grundsicherung gibts dann aber nur, wenn man erwerbsgemindert ist, also eigentlich EM Rente beziehen könnte, aber man die nicht bekommt, weil man die Vorraussetzungen wie Versicherungszeiten und so nicht erfüllt. Ich denk mal du meinst das damit ?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.03.2011 17:08.

SnowWhite

-, Weiblich

Beiträge: 765

Re: neuer versuch

von SnowWhite am 08.03.2011 16:19

ob man nochmal zu nem gutachter muss weiß ich net , aber die agentur für arbeit meinte ich müsste zumindest net nochmal extra zu nem gutachter von denen dann ,es würde dann der rentenbescheid ausreichen um zu entscheiden ob ich von denen weiter geld bekomme oder sie mich ausnehmen und ich dann grundsicherung beantragen muss..ob die einen dann auch noch extra zu nem amtsarzt schicken weiß ich nicht aber ich denk mal ehr nicht.

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SnowWhite

-, Weiblich

Beiträge: 765

Re: neuer versuch

von SnowWhite am 08.03.2011 16:17

ka ahnung aber normal wenn die rente abgelehnt wird kann man grundsicherung beantragen , mir sagten sie auf dem sozialamt/landratsamt ,ich bräuchte eine rentenablehnung um grundsicherung zu beantragen..da ich damals eigentl. erstmal grundsicherung beantragen wollte..wichtig ist das sie überhaupt dann von irgendwoher geld bekommt. die agentur für arbeit verlangte bei mir ja das ich einen rentenantrag zeitlich zum hartz4 stelle..sonst hätt ich gar kein hartz4 bekommen. wenn die rente nun abgelehnt wird , werden sie dann denk ich mal hartz 4 einstellen und dann bleibt nur noch die grundsicherung. hartz 4 bekommt man ja net ewig wenn man immer nur krank geschrieben ist. ich hoff nur das überhaupt von irgendeiner stelle weiterhin geld bekomme ...das ist alles ziemlich schwierig ,um so ehr sie damit beginnt um so besser nicht das sie irgendwann ohne geld da steht,das ging mir auch einige zeit so.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: neuer versuch

von Renate am 08.03.2011 14:07

"Nach unserer Prüfung sind Sie voll (teilweise) erwerbsgemindert. Sie erhalten jedoch keine Leistungen, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Und dann wird man zur Grundsicherung verwiesen. Muss man dann eventuell dort nochmal zum Gutachter ? Oder gilt dann das bereit festgestellte für den Antrag auf Grundsicherung ?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.03.2011 14:08.

Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: neuer versuch

von Dani am 08.03.2011 13:51

Der Rententräger prüft immer zuerst, ob die formalen Voraussetzungen für die Leistungen gegeben sind.

Ich habs eben auch schon mehrmals anders mitbekommen.....
Da wurde medizinisch geprüft (mit Gutachter und allem drum und dran) und dann kam der Bescheid:
"Nach unserer Prüfung sind Sie voll (teilweise) erwerbsgemindert. Sie erhalten jedoch keine Leistungen, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. "

Liebe Grüße
Dani

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: neuer versuch

von Patina am 08.03.2011 13:18

Wenn man sich unsicher ist, ob man bei Erwerbsminderung überhaupt Rente von der DRV (früher LVA) oder der DRV-Bund (früher BfA) oder sonst einem Rententräger bekommen kann, genügt vorab ein formloser Antrag:

Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer. Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente.

Der Rententräger prüft immer zuerst, ob die formalen Voraussetzungen für die Leistungen gegeben sind. Also er schaut nach, ob man überhaupt bei ihm versichert ist und ob man dann Leistungen von ihm bekommt. Dann schickt er einem was zu. Das ist der Versichertenverlauf und die Mitteilung auf was für Renten man ab wann einen Anspruch hat. Wenn man dann auch eine EMI-Rente formal bekommen könnte, kriegt man gleich den Antrag dazu.

Es gibt Menschen, die haben noch nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Das heißt, sie haben noch nie Beiträge an einen Rentenversicherer gezahlt. In dem Fall kann man die" Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beantragen. Den Antrag gibt es im Bürgerbüro, Telefon 115. Das geht dann über das Sozialamt. Man wird von dort zu einem Gutachter geschickt. Die Rente ist dann mindestens so hoch wie ALG II. Mit entsprechendem Grad der Schwerbehinderung, Merkzeichen G usw. kann es auch mehr werden. Da das Rentenverfahren oft lange dauert, kann man zwishendurch ALG II bzw. Sozialhilfe beantragen.

Wessen Rente unter dem ALG II liegt, kann auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Von der Stelle gibt es dann den Zuschuss, damit man nachher den anderen armen Schluckern gleichgestellt ist.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.03.2011 13:19.
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