Untersuchungstermin beim MdK

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Sonnenschein am 05.04.2011 16:13

Patina, wenn die Ärztin vom MDK ihr mitteilt,daß sie Arbeitsfähig ist,wird Die Ärztin ihr das kaum noch schriftlich mitteilen.
Der MDK teilt nur der KK mit,das Sie nicht mehr kranggeschrieben wird.Man muß schon darauf achten, den Forum-
mitgliedern.sachliche und vernümpftige Auskunft zugeben.Die KK wird Lockenfee auch nur mitteilen, das sie
arbeitsfähig ist.Daher ist es immer wichtig, schnellstmöglich darauf zu reagieren.
Sonnenschein

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Patina am 05.04.2011 16:30

Genau Sonnenschein! Wenn die Krankenkasse das mitteilt, liegt ein juristisch haltbarer Akt vor. Auf den kann man reagieren. Sorry, dass ich hier ein bisschen meine berufliche Kompetenz raushängen lasse. Aber ich kann mir auch meine Kommentare sparen und Leute gegen die Wand rennen lassen.

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wolfskind

36, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von wolfskind am 05.04.2011 18:46

bisher gibt es ja nur ein mündliches urteil oder? aber es ist nicht davon auszugehen dass das schriftliche anders ausfallen wird, also kann man doch schon wider-sprechen oder nicht?

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Renate am 05.04.2011 18:53

05.04.2011 18:46:15 - wolfskind
bisher gibt es ja nur ein mündliches urteil oder? aber es ist nicht davon auszugehen dass das schriftliche anders ausfallen wird, also kann man doch schon wider-sprechen oder nicht?

Ich meine es muss auf die Entscheidung der Krankenkasse gewartet werden, diese wird Lockenfee ihre Entscheidung schriftlich zu kommen lassen und dann kann sie mit ihrer Ärztin Einspruch einlegen:
. Der ärztliche Gutachter trifft in seinem Gutachten keine leistungsrechtlichen Entscheidungen, sondern gibt der Krankenkasse sozialmedizinische Empfehlungen. Die Krankenkasse kann von diesen ohne nähere Begründung abweichen.

Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für den Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsarzt und MDK-Gutachter in einer abschließenden Wertung nicht überein, so kann der behandelnde Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist im Bundesmantelvertrag-Ärzte und Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.

Quelle: http://www.mdk.de/1323.htm

Antworten Zuletzt bearbeitet am 05.04.2011 18:58.

Lockenfee

58, Weiblich

Beiträge: 59

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Lockenfee am 14.04.2011 13:12

So, liebe Leute
heute hat mich die Krankenkassenmitarbeiterin angerufen. Das Gutachten ist da und stellt euch vor, ich bin noch weiterhin arbeitsunfähig. Sie warten die augenärztlichen Befunde und den nächsten Rheumatolgentermin ab.
Man ist ja auch nicht aus lauter Langeweile krank. Vielleicht hat es sich noch ein Arzt angeschaut, der etwas Ahnung davon hatte.
Bin erst einmal froh und erleichtert. :P

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Patina am 14.04.2011 13:15

puh! Freut mich!

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wolfskind

36, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von wolfskind am 14.04.2011 14:25

oh überraschend, wie kommt das? ist das gutachten von einer anderen ärztin?? oder hat sie einsicht gehabt? ;-)

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von Renate am 14.04.2011 14:31

Das Gutachten wird schon von der Ärztin sein wo Lockenfee war, aber der Gutachter entscheidet ja nicht, das tut dann die Krankenkasse und die hat halt so entschieden. Die kann ja auch abweichend vom Gutachten entscheiden.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.04.2011 14:32.

butterfly1987

37, Weiblich

Beiträge: 44

Re: Untersuchungstermin beim MdK

von butterfly1987 am 14.04.2011 18:01

Hallo Lockenfee,
oh mein Gott das war doch wohl einfach nur ne Flitzpiepiepe!!!!
Aber egal, ich würde versuchen das Gutachten zu bekommen und es definitiv anfechten!!!! Das ist einfach nur einé absolute Frechheit aber wenn es dich tröstet, ich hatte so eine Ärztin auch mal die wahr auch ziemlich für den A...!
Für die Anfechtung würde ich dir empfehlen dich an den VDK zu wenden die Adressen und Termine findest du im Internet!
Der VDK vertritt dich, stellt Anwälte Ärzte etc. zur Seite und erledigt eigentlich so ziemlich alles für dich für einen sehr geringen Mitgliedsbeitrag!
Kann ich nur empfehlen!
Viele Leute die Neurodermitis, Schuppenflechte etc. haben lassen sich durch den VDK vertreten!
Erkundige dich einfach mal!
lg

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