Widerspruch zur Durchsetzung erhöhter Gesundheitskosten:

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We-No-Nah

73, Weiblich

Beiträge: 2106

Widerspruch zur Durchsetzung erhöhter Gesundheitskosten:

von We-No-Nah am 11.03.2009 15:04

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom ...................................., mir zugegangen am ....................................,

lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.


Begründung:
Aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung muss ich monatlich rund ......... Euro für ................................ [z.B. Fahrtkosten zur Behandlung, Arznei- oder Heilmittel,, Verbandsmaterial] ausgeben. Diese Kosten werden mir nicht von der Krankenkasse erstattet. Die Ausgaben sind aber notwendig, ein ärztliches Attest habe ich beigefügt.
In der Regelleistung sind aber – laut Regelsatzverordnung zu § 28 SGB XII mit der der Gesetzgeber auch die Regelleistungshöhe nach dem SGB II begründet hat – nur 13,19 Euro (West) / 12,66 Euro (Ost) „für Gesundheitspflege“ vorgesehen.
Ich / wir verfüge(n) auch über kein / kein ausreichendes Vermögen oder anderweitiges Einkommen, um diesen besonderen Bedarf zu decken.
Die Regelleistung reicht somit in meinem besonderen Fall nicht aus, um meinen Bedarf zu decken. Aufgrund der mir entstehenden Kosten für ................................. [hier: für meinen medizinischen Bedarf] ist mir / ist mir und meiner Familie mit dem bewilligten Leistungen kein Leben in Würde gemäß Art. 1 Grundgesetz möglich.
Die unzureichende Regelleistung erfüllt in meinem besonderen Fall nicht die vom Bundesverfassungsgericht bzw. vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Anforderungen an das sozio-kulturelle Existenzminimum. Das in der Verfassung verankerte Sozialstaatsgebot wird in meinem Fall verletzt.
Ich beantrage daher, mir entsprechend den dargelegten Kosten eine höhere Leistung zu bewilligen, mit der ich meinen Bedarf decken kann.
Hilfsweise beantrage ich ein Darlehen nach § 23 Abs. 1, bei dem Sie auf die Aufrechnung verzichten. Eine Tilgung aus der Regelleistung ist nicht möglich und würde wiederum dazu führen, dass ich meinen Bedarf nicht decken kann.

Mit freundlichen Grüßen

.......................................[Datum] .......................................[Unterschrift]


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Esther

47, Weiblich

Beiträge: 3805

Re: Widerspruch zur Durchsetzung erhöhter Gesundheitskosten:

von Esther am 11.03.2009 15:08

mir wurden meine krankheitskosten von über € 5.000,-- nicht anerkannt. (nur selbstbehalt)

weil ich nur 20 prozent behinderung hab.
und eine infrarokabine eine wertumschichtung sei.
aja.


gibt´s da auch in österreich auch so eine seite - wo ich einen vordruck für einen einspruch finde....
vielleicht weiß das wer ?
HILFE !!!

danke esther

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We-No-Nah

73, Weiblich

Beiträge: 2106

Re: Widerspruch zur Durchsetzung erhöhter Gesundheitskosten:

von We-No-Nah am 11.03.2009 15:13


@ Esther, obiger Widerspruch findet Anwendung für Arbeitslose bzw. Bürger Deutschland's,
die eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten !

Der Grad der Behinderung spielt in diesem Fall hier keine Rolle.

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Esther

47, Weiblich

Beiträge: 3805

Re: Widerspruch zur Durchsetzung erhöhter Gesundheitskosten:

von Esther am 11.03.2009 15:27

ja danke - ich weiß - dass das für mich nicht ganz das richtige ist.
deswegen ja meine bitte um hilfe.


bei mir geht´s konkret um den lohnsteuerausgleich.

glaubst - soll ich einen eigenen thread aufmachen. sonst ist´s verwirrend...... :cool::red:


lg esther

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