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Re: Ich weiß nicht, wie lange ich noch kann...
von Leya am 25.07.2012 10:54Kater Mirkesh: Ich glaube nicht, daß mein Arzt das macht. Er ist schon sehr genervt von mir...
Das ist doch sein Problem und weiteres Nerven ist doch die beste Möglichkeit, dass er dich ins KH schickt. Mir wäre das von ganzem Herzen egal, ob mein Arzt genervt ist von mir oder nicht, der hat seinen Job zu tun und sich an seinen "Hippokratischen Eid" zu erinnern, den er mal vor langer Zeit geschworen hat. Es geht dir schlecht und seine Aufgabe ist es, dir zu helfen! Bis zum 7.8. sind es noch knapp zwei Wochen, das ist noch einige Zeit... Gute Besserung!
.
Hallo Kater Mirkesh,
schließe mich Biancas Meinung vollumfänglich an.
Gruß
Leya
Re: Ich weiß nicht, wie lange ich noch kann...
von Leya am 25.07.2012 02:02Hallo KaterMirkesh,
oh ja, ähnlich ging es mir 1994/1995 und ich hatte jeden Tag das Gefühl ich würde sterben. Da ging es los mit meinem Lupus und seiner Zerstörungswut. Bei mir war es Erschöpfung und Atemnot und Wackeligkeit. Konnte einen Arbeitsweg von 5 Minuten nicht mehr zu Fuß schaffen, weil ich nicht mehr gerade gehen konnte, da wackelig auf den Beinen und so erschöpft und pustig, und bin mit dem Auto gefahren.
Kann Dein Arzt Dich evtl. notfallmäßig in ein Rheumakrankenhaus einweisen? Und dazu vielleicht telefonisch Kontakt mit der Klinik aufnehmen, beschreiben, wie Dein Zustand ist und dass dringender Handlungsbedarf besteht und um einen schnellen stationären Termin bitten?
Alles Gute.
Gruß
Leya
Ambulanzen, ambulante Krankenhausbehandlung
von Leya am 24.07.2012 19:51Hallo,
vielleicht können wir zu diesem Thema etwas zusammentragen?:
Ambulanzen, ambulante Krankenhausbehandlung
Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen oder schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie hochspezialisierte Leistungen stellen an Diagnostik und Therapie hohe Anforderungen. Die betroffenen Patientinnen und Patienten brauchen häufig eine interdisziplinäre Betreuung und ihre Behandlung erfordert eine spezielle Qualifikation und besondere Ausstattung. Die Erkrankungen und Leistungen, die hierfür in Frage kommen, waren seit dem Jahr 2004 in einem gesetzlichen Katalog nach § 116b Abs. 3 (alt) SGB V aufgeführt, den der G-BA in der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V konkretisiert sowie anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig überprüft und ergänzt hat (siehe Themenschwerpunkt Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b (alt) SGB V).
Neue Rechtslage ab 2012
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in § 116b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt. Sowohl an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer (niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren - MVZ) als auch Krankenhäuser sollen künftig schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen unter grundsätzlich denselben Anforderungen ambulant behandeln können. Der Gesetzgeber hat den G-BA beauftragt, das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in einer Richtlinie zu regeln. Nach Inkrafttreten dieser Richtlinie können Leistungserbringer, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, dies gegenüber dem erweiterten Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ihres Bundeslandes anzeigen. Der Anzeige sind Belege dafür beizufügen, dass der Leistungserbringer die gesetzlichen und die in der Richtlinie geregelten Voraussetzungen erfüllt. Der Leistungserbringer ist nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Eingang seiner Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung berechtigt, es sei denn, der Landesausschuss teilt ihm innerhalb dieser Frist mit, dass er die Anforderungen und Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt.
Der G-BA erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie nach § 116b SGB V, um entsprechend dem gesetzlichen Auftrag den neuen Leistungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu regeln. Die bisherige Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b (alt) SGB V gilt zunächst für bereits erteilte Bestimmungen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus weiter fort, es können aber auf dieser Basis seit dem 1. Januar 2012 keine Neuanträge mehr bei den zuständigen Landesbehörden beschieden werden. Die von den zuständigen Landesbehörden vor dem 1. Januar 2012 erteilten Bestimmungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus gelten bis zu deren Aufhebung durch die Landesbehörden weiter. Sie sind von den Landesbehörden jedoch spätestens zwei Jahre nachdem der G-BA für die jeweilige Erkrankung oder hochspezialisierte Leistung das Nähere zur spezialfachärztlichen Versorgung in einer Richtlinie geregelt hat aufzuheben.
Quelle: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/116b/
Nun bin ich auch nicht wirklich schlauer.
Vielleicht kann auch die LE SHG etwas Aktuelles zu dem Thema beisteuern (Sie hatte für diese Ambulanzen gekämpft: http://lupus-rheumanet.de/jsp/meldungen_spezialambulanzen.faces ).
Auch die Rheuma-Liga und andere hatten sich engagiert.
Re: "Koliken"
von Leya am 24.07.2012 19:12Hallo Lächelnde,
was ergab die Visite?
Wenn Du wieder daheim bist und das Schreiben vorliegen hast, würde mich interessieren, welche konkrete Begründung angeführt wurde, denn das bisherige ist ja nur blah, blah, für eine solche Entscheidung bedarf es m. E. Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen.
Ich frage mich auch, ob es nicht vor kurzer Zeit ein auf bundesebene verabschiedetes Gesetz gab, dass eben mehr Behandlung in Ambulanzen zuließ?!
Vielleicht könntest Du das Thema auch mit Deiner Krankenkasse klären. Möglicherweise mit einem für Dich positiven Ergebnis.
Gute Besserung.
Gruß
Leya
Re: Neue Trinkwasserverordnung - BITTE UNBEDINGT LESEN
von Leya am 22.07.2012 02:04Hallo,
wie gut, dass es die neue Trinkwasserverordnung gibt:
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/gesundheit/legionellen-keime-wasserhahn106.html
Gruß
Leya
Re: Schlimmer Rückfall
von Leya am 21.07.2012 21:52Hallo,
Ja, optimal ist das nicht gelaufen, aber bei dem Stress, dem die Mediziner in den Krankenhäusern unterliegen, kommt es sicher mal vor, dass ein Stationsarzt die Anweisungen/Ideen eines Oberarztes nicht unmittelbar gedanklich umsetzen kann. Will sagen, vielleicht hat der Stationsarzt es einfach versäumt, sich Gedanken über die Cortisondosiserhöhung zu machen, und bei dem Entlassungsgespräch einfach versucht, dies zu überspielen. Wie bereits geschrieben: Der Hausarzt kann sich ja mit dem Oberarzt telefonisch in Verbindung setzen.
Gruß
Leya
Re: Thea sagt Hallo
von Leya am 21.07.2012 21:41Hallo Thea,
herzlich willkommen.
Wie alt jeder ist, find ich egal. Fühl Dich einfach wohl hier.
Gruß
Leya
Re: Schlimmer Rückfall
von Leya am 21.07.2012 19:25Hallo Chrissi,
tut mir sehr leid, dass es Dir so mies geht.
Eine wirklich doofe Antwort der Stationsärztin. Möglicherweise aus Unsicherheit geboren. Vielleicht ruft Dein Arzt am Montag einfach mal direkt die Oberärztin an und klärt das?
Baldige Besserung.
Herzliche Grüße
Leya
Re: Es geht mir schlecht!!!
von Leya am 21.07.2012 15:21Hallo Patrycja,
Deine Schilderung Deiner Magen- und Bauchschmerzen hör sich für mich wirklich schlimm an.
Da es Dir magen- und darmmäßig so schlecht geht und die Tropfen nicht geholfen haben, könntest Du Dich in der Notfallaufnahme des Krankenhauses vorstellen oder auch einen Rettungswagen rufen.
Gute Besserung.
Gruß
Leya

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