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Re: Profit statt Heilung - Seltene Erkrankungen und die Pharmaindustrie
von wolfskind am 01.10.2010 00:18eigene nase? du musst dir das ja nicht anschaun aber das hat doch nichts mit eigener nase zu tun?!
und es ist doch wohl wirklich fakt dass bei krankheiten wie aids viel mehr durchbrüche gemacht werden als bei lupus oder andere seltene sachen.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: schmerzmittel
von wolfskind am 30.09.2010 18:38ich finde immer noch den vergleich mit dem insulin bei diabetikern am besten. die sind ja auch "süchtig" heißt sie können ohne nicht leben. als schmerzpatient kann man ohne schmerzmittel auch nicht leben. (naja kann man schon nur wird man irgendwann aggressiv und depressiv und alles wird zur tortur)
die medis der stufe 1 sind viel schlechter vertäglich als die anderen - wegen der säure. ich hab schon nach einer woche solche magenprobleme gehabt, als würde der sich auflösen.
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Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: schmerzmittel
von wolfskind am 30.09.2010 13:23ich weiß noch als ich beim orthopäden war wegen dem rücken, da hat er gefragt was ich für medikamente nehme ob sich was geändert hat und so weiter und als er hörte ich nehme tilidin hat er angefangen zu schimpfen. die einstellung von vielen ärzten ist echt fürchterlich. so lange die nicht so rumrennen müssen mit schmerzen können sie ja ruhig schimpfen.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Kieferschmerzen/knacken...
von wolfskind am 29.09.2010 21:42krass!! dann würd ich aber echt zum notdienst, so kriegst du doch die nacht nicht rum oder?!
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Kieferschmerzen/knacken...
von wolfskind am 29.09.2010 21:35omg?! wie kams denn dazu??
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Re: schmerzmittel
von wolfskind am 29.09.2010 21:30@ pünktchen
du nimmst auch oxycodon oder? wie ist das denn bei dir? hat sich da schon mal jemand quer gestellt das weiter zu verschreiben oder so?
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: schmerzmittel
von wolfskind am 29.09.2010 21:28klick
Das Betäubungsmittelgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz und regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. Welche Stoffe vom BtMG erfasst werden, lässt sich den Anlagen zu diesem Gesetz (§1 Abs. 1 BtMG) entnehmen. Das BtMG enthält drei Anlagen.
Anlage 1 erfasst die nicht verkehrsfähigen (und somit auch nicht verschreibungsfähigen) Betäubungsmittel. Handel und Abgabe sind verboten. Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) werden in Anlage 1 aufgeführt.
Anlage 2 erfasst verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Sie dürfen also nicht verschrieben werden. Der Wirkstoff 9-Delta-THC (kurz THC) wird in Anlage 1 aufgeführt. Ärzten und Forschern ist unter bestimmten Umständen der Umgang mit Betäubungsmitteln aus der Anlage II erlaubt, wodurch die medizinische Forschung mit erleichtert wurde.
Anlage 3 schließlich beschäftigt sich mit verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln, hierzu zählen unter anderem die synthetischen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon.
Natürliche Cannabispräparate sind also verboten, synthetische oder halbsynthetische Wirkstoffpräparate sind zum Teil – bei bestimmten Indikationen – zugelassen:
Dronabinol ist ein teilsynthetisches Derivat von THC. Zur Herstellung wird Cannabidiol aus Hanf extrahiert und in THC umgewandelt. Aus rechtlichen Gründen arbeitet der Hersteller mit THC-armem Nutz- bzw. Faserhanf (THC-Gehalt ca. 0,3 %), dessen Anbau mit Genehmigung legal ist. Es wird hergestellt von Bionorica Ethics GmbH und THC Pharm GmbH.
In Europa ist Dronabinol als Rezeptursubstanz – also nicht als Fertigarznei – erhältlich. Diese Substanz wird an Apotheken geliefert und dort zu Rezepturen verarbeitet, also zu Pillen oder Tropfen verarbeitet. In den USA ist Dronabinol als Fertigarznei erhältlich (Handelsmarke Marinol®).
Laut Herstellerangaben wirkt Dronabinol beruhigend, krampflösend, appetitsteigernd, brechreizlindernd, stimmungsaufhellend und schmerzlindernd. Darüber hinaus verstärkt Dronabinol die schmerzlindernde Wirkung von Opioiden und ist Augeninnendruck-senkend.
Mit einem Betäubungsmittelrezept darf Patienten also Dronabinol (Delta-9-THC) verschrieben werden. Dronabinol hat aber keine arzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland (anders als in den USA), daher tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Behandlung in der Regel nicht, es bleibt ein Privatrezept.
Nabilon, ein Derivat des Dronabinol, ist ebenfalls ein in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, hat aber bisher keine Zulassung für Deutschland. In Großbritannien ist es unter dem Handelsnamen Cesamet® auf Rezept erhältlich.
Dronabinol, Marinol® und Cesamet® sind für die Indikationen Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebschemotherapie zugelassen. Dronabinol hat außerdem eine Zulassung für Magersucht und Auszehrung bei Aids.
Sativex® ist ein Spray mit den Hauptbestandteilen Tetranabinex (Tetrahydrocannabinol - THC) und Nabidiolex (Cannabidiol - CBD), ein Cannabis-Extrakt, der unter die Zunge gesprüht wird. Sativex® hat keine Zulassung in Deutschland, aber in Kanada. Hersteller ist GW Pharmaceuticals.
Andere Cannabis-Präparate sind in klinischer Erprobung.
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Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: schmerzmittel
von wolfskind am 28.09.2010 23:21wie ist das eigentlich.. mir hilft das mittel sehr gut, ich müsste wohl nur tagsüber noch etwas mehr nehmen. kann man mir das mittel wieder streichen? also hab ich da irgendwie ein recht drauf, weil es mir hilft?
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