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mmair

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Re: Worst Case - Arbeitsdiagnose

von mmair am 22.04.2009 19:24

Hmmmm das ist ja schwerig.

Also...............Lupus zu haben wäre nicht so ärgerlich, wenn es nicht für die gut gemeinten Rat von anderer Menschen.

Heisst Lupus allein ist nicht so schlimm aber der "Beratung" von ausstehende macht das schlimmer.

Oder sowas wie Ich könnte eine Grippe/Erkältung/usw. aushalten (war nicht so schlimm) aber jeder will mir sagen was ich dagegen tun soll. Das macht einem fertig!

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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mmair

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Re: Worst Case - Arbeitsdiagnose

von mmair am 22.04.2009 18:40

wenn man den schlimmst-möglichen fall kennt - kann man nur mehr positiv überrascht werden - wenn er nicht eintritt


So iss es! Sehe mein Signatur:

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
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mmair

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Re: Suchfunktion

von mmair am 21.04.2009 16:46

mit der befgriff methotrexat bekommt man einiige beträge.

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
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mmair

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Re: Kindergeld u. Bonus?

von mmair am 18.04.2009 10:59

Danke kerlchen, Also nach ein bisschen Forschung bin ich die meinung das im meinem Fall ist der abzug (50 Euro) nicht zulässig.

Der Unterhaltstitel von das Jungenamt (Dynamisches Unterhaltstitel von 01.06.2005) steht ein unterhaltspflicht von 107,0% des Regelbetrages der Alterstufe 2 (6-11 Jahre).

*jewels abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind. Nicht anrechenbar ist nach § 1612 b Abs. 5 BGB der Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen Regelbetrags unterschreitet;

Da Er nur 107% der Regelbetrag zählen muss, ist der Kindergeld NICHT anrechenbar.

Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt bei bestehenden Unterhaltstiteln ( Jugendamtsurkunden, Vereinbarung, Urteilen)
Besteht ein Unterhaltstitel ist bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt Vorsicht geboten. Hier kommt es genau auf den Wortlaut des Titels an ob der Kinderbonus angerechnet wird.
Denn durch einen Unterhaltstitel hat der Unterhalts berechtigte die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung wenn die Unterhaltsleistung die im Unterhaltstitel definiert ist ausbleibt.

Welche Anrechnungsmöglichkeiten kann es aber bei den verschiedenen Unterhaltstiteln geben? Hier haben wir einmal eine Auswahl zusammen gestellt, wie die Anrechnung/Abgeltung des Kinderbonus unserer Auffassung nach zu erfolgen hat:


Dynamische Unterhaltstitel:

-1- Sieht der Unterhaltstitel die Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) zur Hälfte im Auszahlungsmonat vom Unterhalt abgezogen werden.

-2- Sieht der Unterhaltstitel keine Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) vom Unterhalt nicht abgezogen werden.

-3- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des hälftigen Kindergelds vor, muss der hälftige Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-4- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des vollen Kindergelds vor, muss der volle Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-5- Sieht der Unterhaltstitel vor, dass der jeweilige geltende Mindestunterhalt zu leisten ist, dann wird auch hier der Einmalbetrag im Auszahlungsmonat zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen, da der Zahlbetrag des Mindestunterhalt in diesem Monat um die 50 Euro sinkt.


Kinderbonus Anrechnung

@kerlchen

Falls er es abzeihen darf wurde Er ebenfalls von Jungendamt informiert?

Ebenfalls ist der Kindesunterhalt gepfandet (weil Er sonst nicht rechtseitig zahlt):rolleyes: Ich bekomme das Kindesunterhalt mtl. von der Milchgeld direkt auf mein Konto. Allerdings sind die nicht in der Lage der immer weider wechselende Düsseldorfer Tabelle zu Folgen. Anfangs soll 257 Euro gezahlt. Eine anderung im 2007 soll nun 254 Euro gezahlt (hab immer noch 257 erhalten) Zum 01.01.2008 wurde das nochmal geandert und steht auf 262 Euro (hab immer 257 Euro bekommen). Nach dem Kindergeld erhöherung am 01.01.2009 ist der zu zahlende Betrag weider 257 Euro:red:

Jedenfalls hat Er 6 mal 3 Euro zuviel bezahlt (18 Euro)

12 mal 5 Euro zuwenig (60 Euro)

60-18 = 42 Euro das Er schuldet mich, also ist Würst!

Ab 01.09.2011 (das Kind wurd 12 J) ist der Alterstufe 3 und nach dem Düsseldorfer Tabelle zuzeit muss Er 314 Euro zahlen, aber ich bin mir sicher das der Milchwerk das nicht anmerken will und bekomme ich immerhin 257 Euro...........Bis ich dem entsprechend darauf Hinweis geben (wahrscheinlich erfördert weider ein Anwalts schreiben).

Anders ist das bei dem Ehgattenunterhalt, ist bis jetzt nicht gepfandet und bleibt regelmassig verspätet (zuzeit 2 Monat fehlen) Wenn ich Ihm drohen zur Gericht gehen und das auch ein pfandungs- Überweisungs Beschluss zu machen, zahlt Er weider "etwas". Bis zum 15. April war Er 4 Monate im rückstand, unter bedrohung mit Vollstreckung hat Er 2 Monate aufgekommen. Muss ich wohl auch nachstes Monate das gleiche machen.

Also Er soll nicht auf der Idee kommen das Er irgandwie um 50 Euro hin oder hier ausweichen kann!

LG
Monique

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mmair

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Kindergeld u. Bonus?

von mmair am 17.04.2009 15:11

Ich hab Heute das mtl. Kindergeld auf mein Konto (der übliche 164 Euro, für 1 Kind) zusatzlich war ein einmalige zahlung von 100 Euro von das Famillienkasse mit der Verwendungszweck "Kinder Bonus". Ich wüste schon von der Kindergeld erhöherung das ab Jan. 10 Euro mehr auf den Kindergeld kommt, aber von ein Bonus (das angeblich in der konjunkturpaket II von Feb. gültigkeit erhelt) war ein nettes Überraschung. Hab gleich Google gefragt und bin jetzt nicht so sicher ob das so fröhlich ist. Wie soll man vorgehen?

Wird der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet?

Leider ja. Der Kinderbonus wird beim Unterhalt genauso behandelt wie das Kindergeld: Der betreuungspflichtige Elternteil erhält das Kindergeld und damit auch den Kinderbonus. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf dafür aber im Gegenzug den Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes kürzen - und in dem Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, eben auch noch einmal um 50 Euro. Faktisch erhalten Alleinerziehende und ihre Kinder also nur einen Kinderbonus von 50 Euro. Einzige Ausnahme: Der Unterhaltspflichtige kommt seiner Verpflichtung zu weniger als 75 Prozent nach, so dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt, eh’ schon das gesamte Kindergeld erhält.

Vor allem diese Praxis sorgt bei vielen Alleinerziehenden für Empörung. "Nachdem die Kinder von Alleinerziehenden schon bei der Kindergelderhöhung leer ausgehen, soll nun auch der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet werden. Diese Benachteiligung ist nicht zu rechtfertigen. Wenn der Kinderbonus den Kindern zugute kommen soll, dann dürfen die Unterhaltspflichtigen ihn nicht vom Unterhalt abziehen. Die Leistung heißt ja nicht Unterhaltspflichtigenbonus", so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV).

Übrigens: Alleinerziehende und ihre Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, profitieren wieder vom Kinderbonus. Denn dieser wird nicht als Einkommen gewertet und daher nicht angerechnet.


Kinderbonus FAQ

Hat jemand auch das Problem als Alleinerzeihende (Unterhaltsberiechtgen)?

Wenn das so ist das es heisst nur 50 Euro (besser als nichts) war der Abwrackprämien bei alten Autos schon viel besser!

LG
Monique:#:

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.04.2009 15:25.

mmair

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Re: Rotgesprenkelte Hand nach Langzeit-Blutdruckmessung

von mmair am 16.04.2009 19:03

Hat übrigens jemand ne Idee, woher grünes Pipi kommen kann (ich könnte schwören...). Wollte dafür jetzt keinen extra Thread aufmachen.:D (Nein, hab keinen grünen Spargel gegessen und auch sonst nix Grünes.)


Was Gabi breits geschreiben hat (ausser Psudomonas welches selbst ein blau farbe hat mit Urin (Gelb) gibst Grün:D. Verscheidene Medikament oder der "Zusatzstoff" drin bzw. Amitriptylin, Indomethacin und viele "Multivitamin".

Da gibst kein "Krankheit" das Grunes Pippi!" als symptom. Methylene Blue (ein blau farbstoff) wenn mit urin vermischt (Gelb) seiht dann eher grun aus. Ist auch haufig in WC reiningungsmittel zu finden) hast du viellecht ein WC Stein (WC ENTE) oder so?:D

LG
Monique

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mmair

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Re: Rotgesprenkelte Hand nach Langzeit-Blutdruckmessung

von mmair am 15.04.2009 19:07

wegen meiner bluterkrankung (von Willebrands) haben mehere Arzt das mit absicht gemacht! Blutdruckmanschetten aufgepumpt und 3 Minuten lassen. Hab ich den ganzen arm voll mit petechien. Das ist ein "Test" ob ich ein "bluter" bin:rolleyes: Passiert auch oft bei der blutabnahme wenn die zulang brauch mit der Tourniquet fest. Aber es geht am nächsten Tag weider weg.

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mmair

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Re: ERSTER TAG INS NEUE LEBEN !!!

von mmair am 15.04.2009 15:07

Na wir hoffen das das neues Leben ohne Wolf ist! Huch dein tagesablauf klingt nicht so anderes wie meins! Aufstehen Medis nehmen, Essen, Medis nehmen, Duschen, Medis nehmen..................Schlafen usw.:D

Gut das die Ärzten dort so gut mit dir arbeiten. Ich wünsche dir dann viel Erfolg und und ein guten besuch von deiner Eltern.

LG
Monique

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mmair

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Re: Durchfall von Grapefruitgetränk

von mmair am 15.04.2009 07:38

zu Grapefruitsaft weiß ich , dass es die Medikamenten-Konzentration im Blut erhöht (weiß jetzt nicht, ob ich das richtig ausgedrückt habe :rolleyes:) und deshalb sollte man bei Medikamenteneinnahme Grapefruitsaft meiden.


Nicht jedes Medikament wird durch Grapefruit beeinflüsst, steht meistens in der Beipackzettel wenn es mögliche Wechselwirkung gibst, aber ich frag nun, Wir trinkt überhaupt Grapefruitsaft? Das zeug ist ja blah!:D Also vermeiden ist für mich kein Problem!

LG
Monique

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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion

von mmair am 13.04.2009 11:24

Also, hier heisst es das der Fötus hat Vor- oder wahrend des Geburt keine Lebenszeichen, also ist Tot. Der Frage ist ob das als Totgeburt bezeichnet soll oder als Fehlgeburt. Ein Totgeborne erhält ein Geburtsurkunde und Totesschein sowie steht unter den Bestattungspflicht. Ein Fehlgeburt (Abort) keines annerkennung erhalt.

Aber ich glaube auch hier ist in der Gesezt der Zeitliche grenze zwischen Früh/Fehlgeburt berücksichtigt. Der Gesetz bezeichnet ein Fehlgeburt (Abort) ob Spontan oder künstlich (medizinisch)induziertt als eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft wahrend des Fötus hat einem Gewicht unter 500 g und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche.

Ich verstehe das für betroffene Eltern ist das schwerig, aber es muss irgandwo ein Grenze geben. Entschüldig meine ausdrück aber es kann nicht sein das jeder ausgescheidene "Blütige Klumpen" beerdigt muss und als Gestorbene anerkennt muss. Ein Fötus vor den 24 SSW und weniger als 500gram hat fast kein überlebungs Chance, wenn es kein Lebenzeichen hat nach dem Geburt. Jedes Fötus das Lebendig geborn sind (bzw. auch wenn es an einem Schangerschaftsabbruch handelt und das Fötus überlebt) zwischen der 12 und 22 SSW auch ohne medizinisches indikation bleibt der Frau straffrei aber handelt sich der Arzt strafbar und muss Erste Hilfe leisten.

Es ist ein sensibeles Thema aber ich denke da muss irganwo ein Strichzeichen gemacht, wo das leigen soll ist schwerig. Ich kann nur sagen ich bin Fröh das mein Kind bei der sehr Frühgeburt lebendig war und durch hervorragende medizinisches betreuung überlebt. Falls Sie mit weniger auf die Waage kam und kein Lebenzeichen hat könnte ich verstehen das ich hatte ein Fehlgeburt und für mich war das ertäglicher als ein "Kind" zu beerdigung.

Wo soll das Grenze sein? Wem sollt es überlassen ob ein Urkunde erstellt muss? Ist jeder Fehlgeburt (das bei gewünschte Kindern passiert dH. nicht der folge eines Abtreibung) als Totgeburt zusehen? Soll das der entscheidung der Mutter sein oder Vater? Ich glaube wenn nicht nur Gewicht sondern auch der Gestationszeit berücksichtig sind und der Zustand nach der Geburt (ie. ob Lebendig oder schon tot) ist der Fall erklärt, auch wenn es in der seltene fall für die Eltern unheimlich schwer zu verstehen sind. Sicherlich kann und sollten die Trauen über deren verlust, aber ein Städtliches anerkennung kann das Schmerz nicht wegnehmen.

LG
Monique

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