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Leya

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Re: Hallo..möchte mich kurz vorstellen

von Leya am 28.07.2015 20:45

Hallo Melanie,

herzlich willkommen im Forum.

Tut mir sehr leid, dass Du eine solche Odyssee erleben musstest und dass Dich der Lupus so heftig erwischt hat.

Nach Deinen Beschreibungen hast Du den Lupus seit 1 1/2 Jahren und es ist noch kein befriedigender Zustand eingetreten.
Käme vielleicht auch eine Verrentung in Betracht?

Alles Gute.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Hallo ich möchte mich vorstellen.....

von Leya am 25.07.2015 00:04

Hallo NaddelSchnaddel,

herzlich willkommen im Forum.

Ich habe Dir eine persönliche Nachricht geschickt.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Ab wann zum Nephrologen?

von Leya am 24.07.2015 18:40

Hallo,

eine allgemeine Frage an jeden, der sie beantworten kann oder seine Gedanken dazu hat:

Wird einem Patienten geraten, auf ein Medikament zu verzichten (hier: Diclofenac), wird dem Betroffenen dann ein alternatives Medikament zur Schmerzbehandlung verordnet? Den Schmerz auszuhalten (geht das überhaupt?) kann doch keine Alternative zu Dicofenac sein.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Ab wann zum Nephrologen?

von Leya am 21.07.2015 20:40

Hallo Gismo,

tut mir sehr leid, dass es Dir so mies geht.

Werde wohl als nächstes mal mit meinem (wirklich sehr, sehr) netten Rheumatologen telefonieren

Würde ich auch machen. Kurzfristig.

Gute Besserung.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Reha und dann Rente???

von Leya am 20.07.2015 19:57

und hier noch ein weiteres, ergänzendes Rechercheergebnis:

Richtig ist, dass die Dispositionsfreiheit des Versicherten eingeschränkt wird, wenn eine Aufforderung nach § 51 Abs 1 S. 1 SGB V bindend geworden oder berechtigter Weise ergangen ist (vgl. BSG Urt.v. 09.08.1995 13 RJ 43/94 = BSGE 76,218 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3). Sie dürfen daher z.B. nicht eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ohne Zustimmung der Krankenkasse ablehnen.

Die Einschränkung der Dispositionsfreiheit durch eine Anordnung der Krankenkasse nach § 51 SGB V ist aber nicht allumfassend: In keinem Falle kann eine Einschränkung der Dispositionsfreiheit dahingehend angenommen werden, dass es dem Versicherten verwehrt sein sollte, von seinem verfassungsrechtlich verbrieften Recht (vgl. Art 19 Abs. 4 und 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) Gebrauch zu machen, die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung gerichtlich und außergerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. so auch LSG Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 11.11.1999, Aktenzeichen: L 16 KR 18/99).

Ihre Kasse kann sich auch nicht darauf berufen, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung unbillig oder willkürlich wäre. Denn im Falle der missbräuchlichen Erhebung eines Widerspruchs gegen die Leistungsgewährung kann mit der rückwirkenden Zubilligung der Leistung (durch den Rentenversicherungsträger) und der rückwirkenden Beendigung/Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld (durch die Krankenkasse) begegnet werden (so LSG NRW aaO.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenkasse-will-Rente-auf-Zeit-erzwingen---f224832.html


Ich denke, wenn Du gegen eine mögliche Verrentung bist, könnte spätestens nach Eingang von Bescheiden rechtliche Unterstützung ratsam sein; z. B. durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Sozialverband (SoVD, VdK).

Gruß

Leya

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Re: Reha und dann Rente???

von Leya am 20.07.2015 19:31

Hallo Haubrocs,

habe gerade ein wenig die Suchmaschinen bemüht.

Oha!

Jetzt kann ich Deine Befürchtungen verstehen.

Guck mal hier:

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/folgen-der-aufforderung-fuer-versicherte_242_225716.html

Reine Formsache: Der Rentenantrag
In der Praxis erhält der Versicherte nach einer erfolglosen Rehabilitation oft ein Schreiben der RV, in dem gebeten wird, dem Rentenantrag und der Einleitung des Rentenverfahrens zuzustimmen. Tatsächlich handelt es sich um eine überflüssige Formalie, durch die das Rentenverfahren nicht ausgeschlossen werden kann, auch wenn der Versicherte nicht unterschreibt.



Achtung bei bereits gestelltem Reha-oder Rentenantrag
Krankenkassen „schieben“ auch gerne eine Aufforderung nach, wenn der Versicherte bereits selbst einen Reha- oder Rentenantrag gestellt hat. Der Vorteil für die Krankenkasse liegt auf der Hand. Trotz des freiwillig gestellten Antrags verliert der Versicherte durch die „nachgeschobene“ Aufforderung sein Dispositionsrecht. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann er dann z. B. nicht verhindern.


Ebenso:

http://www.schaedel-hirnpatienten.de/informieren/rechtliches/sozialrecht/rehabilitationsantrag/index.html

Gruß

Leya

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Re: Reha und dann Rente???

von Leya am 20.07.2015 18:58

Hallo Haubrocs,

und ja nicht die Krankenkasse sonder die Rentenversicherung übernimmt die Kosten. Spielt das eine Rolle?

Es hätte der Grund sein können, warum die Krankenkasse von der bevorstehenden Reha eventuell nichts weiß.
Aber Du hast ja jetzt berichtet, dass die Krankenkasse von der anstehenden Reha Kenntnis hat.

Die Krankenkasse will natürlich so wenig wie möglich bezahlen, also auch die Zeit von Krankengeldzahlungen soweit wie möglich begrenzen. Genau deshalb und wegen ihrer Erkenntnisse zu Deiner Gesundheitssituation haben sie Dich ja auch zur Reha aufgefordert.

In Deutschland gilt der Grundsatz Reha vor Rente.

Ich kann in dem Schreiben der Krankenkasse keine Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags erkennen.
Die Krankenkasse schreibt, dass sie Dich zur Reha auffordert.
Aber es kann selbstverständlich auch sein, dass ich etwas überlese.

Was genau sind Deine Befürchtungen?
Denkst Du, dass auch die Rehabilitation ergeben wird, dass Du nicht mehr arbeitsfähig bist?
Wie schätzt Du Dich selbst ein?
Du bist ja gerade einmal ein halbes Jahr krank geschrieben.
Siehst Du inzwischen eine positive Entwicklung?

Hat man auf Deine Beschwerden mit Änderung der Therapie reagiert, so dass vielleicht eine geänderte Therapie hilft?
Und hat es ggf. geholfen?
Wirst Du ausschließlich ambulant behandelt? Oder haben sich regelmäßig Spezialisten eines Rheumazentrums Deiner angenommen? Stationär?
Fühlst Du Dich insgesamt medizinisch gut betreut?


Gruß

Leya





Gruß

Leya

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Re: Reha und dann Rente???

von Leya am 20.07.2015 17:40

Hallo Haubrocs,

ich verstehe das Schreiben Deiner Krankenkasse nicht so, dass Du Rente einreichen, sondern dass Du eine Reha machen sollst.

Zitat:

es ist deshalb erforderlich Sie zur Stellung eines Antrages auf Leistung zur Medizinischen Rehabilitation aufzufordern.

Sehe ich es richtig, dass die Rentenversicherung Kostenträger für Deine bewilligte Reha ist, Deine Krankenkasse also bisher noch nichts von der bevorstehenden Reha weiß?


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 20.07.2015 17:42.

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Re: Möchte mich vorstellen.....

von Leya am 20.07.2015 17:30

Hallo Kleinerbutterfly,

ich dachte, Du hattest es vielleicht überlesen. Nur deshalb hatte ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen.

Ja, klar ist das Forum für Fragen da. Magst Du Deine Beschwerden beschreiben? (Vielleicht in einem gesonderten, neuen Thread.) Möglicherweise kennt der eine oder andere Deine Beschwerden, z. B. aus eigener Erfahrung, und kann Dir Hinweise geben.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Ab wann zum Nephrologen?

von Leya am 20.07.2015 17:22

Hallo Gismo,

entschuldige bitte, dass ich die Frage nach einer kardiologischen Untersuchung einfach so ohne Erläuterung aufgeworfen habe.

Glücklicherweise hat Desiderata ja schon alles klargestellt.

Ich hatte gedacht, Du würdest vielleicht die Ödeme abklären lassen wollen und dazu vielleicht auch einen Kardiologen aufsuchen.
Außerdem gehören zu den oftmals empfohlenen regelmäßigen Kontrollen bei Lupus-Erkrankten auch kardiologische Untersuchungen. Einfach um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.

Gruß

Leya

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