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SabineS

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Re: Ist das bei Euch auch so ?

von SabineS am 04.06.2010 22:33

... ah, ich lese ja grad, es hat wohl schon gewirkt, dass Du Deinen Frust hier abgelassen hast, Sonne *g*

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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SabineS

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Re: Ist das bei Euch auch so ?

von SabineS am 04.06.2010 22:29

Hallo Sonne,

da hört bei mir aber auch der Spaß auf! :evil: Erstens mal so ewig lange warten, nur um das Rezept zu holen, was am Vortag schon bestellt war. Und dann Blutdruck messen ??? Die wollen wohl noch extra abrechnen, was??

Also bei mir geht das 5 min - max. 10 min -aber nicht länger, schon gar nicht, wenn ich vorbestellt habe. Übrigens kannst Du Dich weigern, den Blutdruck messen oder ggf. andere Untersuchungen machen zu lassen, wenn Du deswegen nicht gekommen bist, dann dürfen sie es nicht (kostest ja schließlich auch noch Zeit).

Ich war mal beim Arzt, nicht zur Untersuchung, sondern weil ich eine spezielle Frage hatte (heißt ja nicht umsonst "Sprechstunde" ;-)), da wollte die Arzthelferin auch gleich Blutdruck messen (das sollen wir bei Ihnen immer machen, hieß es), da habe ich mich einfach geweigert und dies auch entsprechend begründet. Sie war zwar nicht sehr begeistert von meiner Reaktion, musste es dann aber doch sein lassen, da ich nicht zur Untersuchung gekommen bin - mit dem Vorteil, dass ich eher drankam ;-) (zumal mein Blutdruck in letzter Zeit immer ok war).

Ich hoffe, beim nächsten Mal klappt es besser mit dem Rezept ;-)

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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SabineS

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Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 21:57

Kein Mensch kriegt das in Rechnung gestellt!

Es stimmt einfach nicht, was du schreibst!!!


Hallo Kleene,

ich habe auch erst gedacht, das kann nicht stimmen, als ich dies gelesen habe, dass dies in Rechnung gestellt wurde. Leider sitmmt es eben doch, in so einigen Fällen! Das waren Rechnungsbeispiele von mehreren 100 Euro.
Ich wäre fast ausgerastet, als ich das gelesen habe (habe mich bei den Johannitern - da bin ich Mitglied - informiert, da ich es natürlich ebenfalls nicht glauben konnte). Aber klar, eigentlich darf man ja nicht noch "bestraft" werden, dafür, dass man den Notarzt holt!

LG, Sabine S

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Re: Licht an, Licht aus...

von SabineS am 03.06.2010 21:31

Licht aus, will ins Bett - gute Nacht! ;-)

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Re: Ärzte wollen mich nicht behandeln - weiß nicht weiter

von SabineS am 03.06.2010 21:29

Hallo Beate,

ich kann Dich voll und ganz verstehen!! Ich habe selber mal bei "lupustypischen" Beschwerden - so wie normalerweise bei mir ein Schub beginnt - mit Engelszungen auf einen Arzt einreden müssen, mir mal Blut abzunehmen. Ich hatte ihn vorab informiert (es war der Notdienst in dem Fall), dass man dann, wenn die Beschwerden tatsächlich einen Schub ankündigen, es in jedem Fall bei mir an den Blutwerten sieht - ohne Ausnahme! Nach einer halben Stunde "Verhandlung" war er dann endlich mal bereit, mich ein wenig anzuzapfen...

Liebe Grüße

Sabine S

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Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 21:16

Und noch was: würdest du die Taschen von einem bewußtlosen Menschen auf der Straße durchsuchen ??? also ich nicht, ich würde den Notarzt rufen, ganz klar. Woher soll der normalsterbliche Bürger wissen wie ein Anfall aussieht ???


Hallo Annette,

ich würde das schon machen - nach den noch wichtigeren Maßnahmen, wie Atmung und Puls überprüfen, wenns möglich ist, stabile Seitenlage - denn z. B. kann ein Unterzuckerungskrampf beim Diabetiker einem epileptischen Anfall sehr ähnlich sein. Normalerweise sollte daher auch ein Diabetiker immer einen entsprechenden Ausweis dabei haben. Würde ich das nicht machen, dann könnte ich mich schnell irren. Natürlich darf es nicht zu lange gehen mit dem Durchsuchen, also Taschen ausleeren, um nachzusehen, ob so ein Ausweis vorhanden ist. Eine Unterzuckerung beim Diabetiker nämlich, was im schlimmen Fall wie ein epileptischer Anfall aussieht (ich habe es selber mal erlebt), ist wirklich lebensgefährlich! Wenn ich - im Idealfall - anhand eines solchen Ausweises sehe, dass der Betroffene beispielsweise Diabetiker oder z. B. Epileptiker ist, dann kann ich sogar gezielt den Notarzt anrufen und ihm mitteilen, dass der Betroffene so einen Ausweis mit sich führt. Klar kann man als Laie nie wirklich sicher sein, aber für den Fall des Falles kann der Notarzt neben der Standartausrüstung schon mal vor der Abfahrt spezielle Medikamente richten.

Ich weiß, das klingt alles sehr theoretisch, im Notfall handelt man doch oft anders, aber wichtig ist, wie Du schon sagtest, Hilfe zu leisten.

Liebe Grüße

Sabine S

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Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 20:55

Sabine !!! ich bitte dich jetzt aber !!! Hör auf mit solchen Ratschlägen !!! Solche Anfälle sind lebensgefährlich z.B. wegen Zunge verschlucken, ersticken etc. Meine Schwester hat Epilepsie und ich habe ihren 1. Anfall mit 14 miterlebt. Es war schrecklich. Scheiß egal ob der Rettungswagen was kostet oder nicht. Mensch, ich flipp gleich aus.


...da musst Du Dich aber an andere wenden, nicht an mich! Ich habe gemeint, dass "gewisse Leute" so gewisse Gesetze entworfen haben, nach denen der Betroffene nicht geschützt, sondern gefährdet wird - um es mal deutlicher auszudrücken!

Ich habe im übrigen ja wohl nichts Falsches geschrieben, wenn ich geschrieben habe, dass es richtig ist, genau die Anweisungen auf dem Notfallausweis zu befolgen! Das haben nämlich Leute geschrieben, die sich damit auskennen. Dem habe ich mit "meinen Ratschlägen" ja in keiner Weise widersprochen.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: Mein Cousin

von SabineS am 03.06.2010 20:42

Heute wurde Michael ganz plötzlich zur Reha nach Bad König gebracht. ????? ICh war nur in Rheuma-Reha aber wie ist das dann dort ? Michael war jetzt 1 mal alleine auf den Füßen gestanden, ißt noch nicht selber, Bekommt noch Medikamente usw. Was soller in der Reha ? Er ist noch nichtmal richtig bei sich. Komisch. Ich hoffe das ist was Gutes.


Hallo Annette,

es gibt eine sog. "Frühreha" - das sind Spezialkliniken, in denen solche Patienten viel effektiver behandelt werden können als im Akutkrankenhaus. Dies ist eine Sonderform der Reha und das kann man nicht mit einer Reha vergleichen, die normalerweise nach einem Akutzustand erfolgt. Ich wünsche Euch - nach dem, was Ihr alles durchgemacht habt, alles erdenklich Gute! Auf jeden Fall bedeutet "Reha" was Positives, dass es vorwärts geht, wenn auch in kleinen Schritten...

Liebe Grüße

Sabine

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Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 02.06.2010 22:21

Wenn jemand einen Notarzt ruft, weil er z.b. befürchtet, er hat einen Herzinfarkt und der Notarzt sagt, er hätte nur einen Panikanfall und nimmt den Patienten nicht mit, dann wird das ja auch nicht in Rechnung gestellt.
Lieber einmal zuviel den Notarzt gerufen als einmal zu wenig..


Hallo Dani, das ist leider nicht immer richtig. Und um so einiges einzugrenzen - auch z.B. bei Diabetikern - sind ja solche Ausweise da. Aber wenn Du gleich den Notarzt rufst, obwohl auf dem Ausweis etwas anderes steht, dann kann das bis zu 1.000 Euro kosten - obwohl man ja eigentlich nur helfen will :rolleyes: Aber Du weißt ja, wie die Bürokratie hierzulande ist und vielen Patienten das Leben schwermachen kann. Das Geld muss dann übrigens der Betroffene zahlen, für den der Notarzt geholt wurde - gibt leider genug Beispiele :evil:

Dein Beispiel mit dem Herzinfarkt ist ja wieder was anderes. Da hast Du sicher Recht! Hier fehlen ja diverse Hinweise meistens. Dann wird das wirklich nicht in Rechnung gestellt.

LG, Sabine S

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Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 02.06.2010 22:13

Hallo Dani,

das meine ich ja auch nicht, dass man als Laie so was erkennen muss. Deswegen trägt ja der Epileptiker auch solch einen Zettel bei sich, da ja viele Laien unterwegs sind - auch ich - und entsprechend viel falsch machen können. Aber wenn so ein Zettel oder Ausweis vorhanden ist, dann würde ich mich in erster Linie nach dem Ausweis richten und von einem Anfall ausgehen. Der Ausweis ist ja extra für Laien geschrieben.

LG, Sabine S

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