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Re: Die Tier-(liebhaber)-Seite
von Leya am 19.02.2009 01:17Hallo,
ich antworte mal mit Zitaten und Links, die auch meine Meinung wiedergeben:
http://aerzte-gegen-tierversuche.de/ueber-uns/grundsatzerklaerung
Hier das Video ansehen:
http://www.peta.de/tierversuche/tierversuche_123.1578.html
Gruß
Leya
Re: Brustkrebs ? - Leben !
von Leya am 19.02.2009 00:59Liebe We-No-Nah,
auch ich drücke die Daumen.
Gruß
Leya
Re: Abwehrstärkung?!
von Leya am 19.02.2009 00:47Hallo,
@ Gabi
Also ich finde es sehr hilfreich, wenn dann, wenn jemand etwas wirklich weiß, also bewandert ist, auch klugscheißert. Deine Hinweise sind daher unverzichtbar. Finde ich.
Wenn Du den Link aufgerufen hast, stellst Du auch fest, dass die einzelnen Wirkstoffe wiederum je einen Link zu einer Erläuterung beinhalten. Ich denke, das ist wirklich mehr als ausreichend um sich umfangreich zu informieren.
Wie siehst Du denn Symbio Flor 1?
Ich kann mittlerweile auch im Winter kaum noch hinaus, weil ich mich sofort mit einer Erkältung anstecke, die mich dann viele Wochen niederwirft. Wenn Symbio Flor 1 auch für Lupis eine vertretbare Möglichkeit der Verringerung der Dauer von Erkältungen wäre....Das wäre doch etwas.
Gruß
Leya
Re: Die Tier-(liebhaber)-Seite
von Leya am 19.02.2009 00:29Hallo,
endlich eine gute Nachricht:
Wichtiger Etappensieg im Tierschutz:
Ab März Verbot von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika bereits seit 1998. In der Europäischen Union waren Tierversuche für Kosmetik allerdings noch lange an der Tagesordnung. Erst seit 2004 sind Tierversuche für die Überprüfung kosmetischer Endprodukte auch in der EU verboten. Die Inhaltsstoffe oder Rohstoffe allerdings durften weiterhin an Tieren getestet werden. Am 11. März 2009 tritt nun die 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Tierversuche auch für kosmetische Inhaltstoffe und die Vermarktung von Kosmetik, die im Tierversuch getestet wurde, EU-weit verboten. Dies ist ein weiterer Meilenstein zur gänzlichen Abschaffung der Tierversuche in der Kosmetik. „Auch wenn es noch viele Lücken gibt, die Gesetze nur schwer zu überwachen sein werden und noch viel Arbeit vor uns liegt, bis es gar keine Tierversuche mehr gibt, ist die Novellierung der Kosmetikrichtlinie absolut begrüßenswert.“, freut sich Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO.
Verbrauchern, die verunsichert sind, rät McCreight auf Kosmetik von Herstellern, die Mitglied beim Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen (BDIH) oder beim Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK) sind, umzusteigen. „Mit der Wahl derartiger Produkte, die es übrigens auch schon in Drogeriemärkten gibt, kann man sicher sein, dass kein Tier in Versuchen leiden musste.“, so McCreight weiter.
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20
65795 Hattersheim
Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: [email protected] HomePage: www.tasso.net
Gruß
Leya
Re: Zum Tag der seltenen Erkrankungen eine Aktion von uns?
von Leya am 18.02.2009 07:23Hallo,
@ Marion. Finde ich super. Werde mich auch gleich zur Unterstützung an einen Arzt wenden.
@ all
hier sind zwei - ziemlich lange - Artikel zum Thema seltene Erkrankungen. Im ersten werden "bestimmte Formen von Rheuma" kurz erwähnt, ansonsten betrifft es aber andere seltene Erkrankungen. Vielleicht sind die Artikel trotzdem interessant.
http://www.an-online.de/sixcms/detail.php?template=an_detail&id=768824&_wo=Nachrichten:Topnachrichten
http://www.welt.de/wams_print/article3207741/Stiefkinder-der-Heilkunst.html
Gruß
Leya
Re: Lupus kann das sein ?!
von Leya am 18.02.2009 04:59Hallo OoOMauOoO,
ja, da kommt bei Dir wirklich einiges zusammen.
Ich kann verstehen, dass Du unsicher und genervt bist.
Aber weder könnten noch dürften wir hier Diagnosen stellen.
Der Anregung
Sind Dir internistische Rheumatolgen in der Nähe Deines Wohnortes bekannt?
Sonst kannst Du hier schauen:
http://www.lupus-live.de/suchen_und_finden/Arztsuche/arztsuche.htm
und hier
http://rheuma-online.de/aerzteliste/liste/
und hier http://www.dgrh.de/plz390.html habe ich das gefunden:
Zentrale Kontaktadresse
Ansprechpartner: Prof. Dr. J. Kekow (Sprecher)
Klinik für Rheumatologie der
Otto-von-Guericke-Universität
39245 Vogelsang/Gommern
Tlf.: 039200/6 73 19
Fax: 039200/6 73 11
Alles Gute.
Und dass der Eingriff am Donnerstag gut verläuft und Du Dich schnell wieder erholst.
Gruß
Leya
Re: Widerspruch abgelehnt
von Leya am 18.02.2009 04:31Hallo Sabine,
habe mir gerade mal alle Deine Forumsbeiträge durchgelesen und auf Beschreibungen geachtet, die Einschränkungen betreffen, die vielleicht auch bei der Beurteilung Deines GdB berücksichtigt worden sein könnten. Das hat mir aber auch nicht wirklich so weitergeholfen, dass ich Punkte in der GdB-Tabelle hätte finden können. Kann es ja auch nicht, denn wir legen unsere Einschränkungen hier schließlich nicht so dar, wie wir sie gegenüber dem Versorgungsamt formulieren. Will sagen, für den Schwerbehindertenausweis wird von uns ja gefordert, genau zu schreiben, z.B. wie lange wir unseren Arm wie hoch halten können und ggf. mit welcher Last und hier schreiben wir vereinfacht, wir haben enorme Schwierigkeiten durch die Kraftloskeit der Arme. Dennoch zeigen Deine Beschreibungen ganz klar, dass Du durch den SLE erheblich eingeschränkt bist und dafür scheinen mir 30% zu wenig.
Und obwohl GdB und Verrentung ja nicht in direkter Beziehung stehen, erscheint mir bei einer gerade durch einen Amtsarzt "beschlossenen" Verrentung ein GdB von 30% ziemlich niedrig.
Jetzt bliebe Dir z.Zt. nur ein Sozialgerichtsverfahren. Das Verfahren an sich kostet ja nichts, aber wenn man sich von einem RA vertreten lassen möchte, dann entstehen dafür Kosten. Es sei denn, der SoVD oder VdK stellt einen RA. Und dann der Stress.....
Wenn ich jetzt richtig erinnere (in meinem Kopf ist heute nur Watte), was ich eben gelesen habe, dann ist demnächst bei Dir der Einsatz von Imurek geplant. Und wenn Du Imurek eine Weile nimmst, wie wäre es dann mit einem Verschlechterungsantrag?
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30626/property=pdf/versorgungsmedizinische__grundsaetzen.pdf
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß
der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand,
wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50
nicht unterschritten werden...............
Gruß
Leya
Re: - 112 -
von Leya am 18.02.2009 02:28Halle We-No-Nah,
ich wünsche Dir baldige Besserung.
Wie sieht es aus mit einem Schmerzensgeldanspruch gegen das Verkehrsunternehmen?
Gruß
Leya
Re: Erfahrungen mit Panthenol Tabletten
von Leya am 18.02.2009 02:16Hallo,
das ist ein Supertipp. Ohne das Forum und natürlich ohne diesen Thread wäre ich nie auf diese Tabletten gekommen. Danke Sunflower.
Seit einer Verletzung im Hals durch Steckenbleiben einer in einer Parline "versteckten" Nussschale im Januar 2008 habe ich ständig Schwierigkeiten mit dem damals verletzten Bereich. Als es vor einigen Wochen mal wieder ganz arg war, habe ich die Panthenol Tabletten mehrmals am Tag im Mund zergehen lassen. Hat prima geholfen.
Die Überbleibsel der Verletzung, was auch immer sie sind, führen auch dazu, dass ich es vor Halsschmerzen kaum aushalten kann, wenn eine Erkältung im Anmarsch ist. Auch dann habe ich mit den Panthenol Tabletten gute Erfahrungen gemacht. Allein reichen sie allerdings nicht aus. Ich benötige tütenweise Ricola schweizer Kräuterzucker. Und zusammen klappt es prima. Ich bin sooo froh, das mit Eurer Hilfe herausgefunden zu haben.
Gruß
Leya
Re: Kein unbefristeter Arbeitsvertrag wegen Schwerbehinderung!!!!
von Leya am 18.02.2009 01:01Hallo,
das ist ja wirklich dumm gelaufen. Das tut mir leid für Dich.
Rechtlich ist das Verhalten Deiner neuen Firma meines Erachtens nicht in Ordnung.
Fraglich ob Du den Du den Vertrag nicht einfach hättest unterschreiben können, da ja Fragen nach der Behinderung nicht zulässig sind. Hätte, könnte, wollte ....hilft ja aber hier nicht weiter.
Vielleicht könntest Du Dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (ggf. von der Gewerkschaft, falls Du Mitglied bist) und mit seiner Hilfe doch noch einen unbefristeten Vertrag erhalten, denn ich denke, das Vorgehen Deines Arbeitgebers dürfte rechtlich nicht korrekt sein.
Gruß
Leya

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