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Leya

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Re: Gutachter und Gericht - Eine Geschichte, die das Leben schrieb!!!!!

von Leya am 30.10.2008 23:38

Hallo Karen,

eigentlich müssten alle Hamburger- (und Umgebungs-) Lupis zum nächsten Termin kommen.

Ich denke, das gibt es bei einem Sozialgerichtsverfahren nicht wirklich, aber wir wären alle prima Zeugen für das, was der Lupus anrichtet.

Irgendwie denke ich auch gerade an viele Lupis mit Lupi-Shirts im Zuschauerraum, aber ich glaube, das Verfahren ist gar nicht öffentlich und wahrscheinlich wäre der Richter dann sowieso gleich auf "Anti-" eingestellt.

Habe schon so einige Zivilgerichtsverfahren erster Instanz verfolgt und jemand hat dann nach einem Prozess - wie ich finde: zutreffend - geäußert, dass sich die Richter der unteren Instanzen wie Könige vorkommen und so auch mit dem Fußvolk umgehen.


Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: Gutachter und Gericht - Eine Geschichte, die das Leben schrieb!!!!!

von Leya am 30.10.2008 23:05

Hallo Karen,

das tut mir leid.

Solchen Ignoranten wünsche ich nur einen einzigen Tag wie wir ihn erleben.
Die würden auf dem Zahnfleisch durch die Gegend krauchen. Ach! Was schreibe ich? Krauchen? Die würden gar nicht erst aufstehen.

Hast Du einen Rechtsanwalt?
Was ist mit der nächsten Instanz? Ich weiß gar nicht, ob das überhaupt möglich ist.
Das Urteil dürfte doch wohl bei einer Prüfung keinen Bestand haben können - jedenfalls vermute ich das nach Deinen Schilderungen.


Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: Impfungen: Ist Geimpfter Ausscheider? Wie lange? Gefahr?

von Leya am 30.10.2008 15:55

Hallo Schneggse,

ich habe gestern das RKI per E-Mail befragt. Ein wenig werde ich wohl auf die Antwort warten müssen. Ich bin gespannt.

Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Leya am 30.10.2008 15:44

Hallo Sabine,

ich kann Danis Ausführungen nur unterstützen. Es kommt ganz wesentlich auf die Einschränkungen an.

Ich habe dazu in diesem Forum http://fibrolupus.community4um.de/portal.php
einen Beitrag geschrieben. Man muss aber dort angemeldet sein, um Beiträge lesen zu können. Da Du das vielleicht nicht möchtest, kopiere ich Dir die wesentlichen Passagen hier herein.

.dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.

Ich finde es wichtig, die Broschüre "Behinderung und Ausweis" gründlich zu lesen.

Hier ist der Link

http://www.hamburg.de/servlet/contentblob/115206/behinderung-und-ausweis-datei/data.pdf

..........

Die Beurteilung des GdB erfolgt insbesondere auch aufgrund der durch die Erkrankungen bedingten Funktionseinschränkungen.

Siehe dazu auch die Ausführungen auf den Seiten 79 ff. der Broschüre, auch in der GdB-Tabelle

z.B. Seite 80

...GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen
unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide
Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen
in allen Lebensbereichen und nicht nur
die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum
Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen,
geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer
Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
....



z. B. Seite 114

Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten
des Bindegewebes (z. B.
Lupus erythematodes, Dermatomyositis,
progressive systemische Sklerodermie)
auf die Prädilektionsstellen begrenzt
bei geringer Ausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
auf die Prädilektionsstellen begrenzt
bei stärkerer Ausdehnung, je nach
kosmetischer und funktioneller Auswirkung.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
über die Prädilektionsstellen hinausgehend,
ggf. Ulzerationen . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70
Bewegungseinschränkungen in Gelenken
und Beteiligungen anderer Organe
sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B.




Z. B. Seite 116 f.

Kollagenosen
(z. B. systemischer Lupus erythematodes,
progressiv-systemische Sklerose,
Polymyositis/Dermatomyositis)
Vaskulitiden
(z. B. Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis/
Polymyalgia rheumatica)
Die Beurteilung des GdB/MdE-Grades
bei Kollagenosen und Vaskulitiden
richtet sich nach Art und Ausmaß
der jeweiligen Organbeteiligung
sowie den Auswirkungen auf den
Allgemeinzustand, wobei auch eine
Analogie zu den Muskelkrankheiten
in Betracht kommen kann. Für die
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden
aggressiven Therapie (z. B.
hochdosierte Cortison-Behandlung in
Verbindung mit Zytostatika) soll ein
GdB/MdE-Grad von 50 nicht unterschritten
werden.
Auch bei der Beurteilung nicht-entzündlicher
Krankheiten der Weichteile
(lokalisierte Formen oder generalisierte
Formen [z. B. angeborene Störungen
der Bindegewebsentwicklung
und das sog. Fibromyalgiesyndrom])
kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen
Organbeteiligung sowie auf
die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
an.




Ich würde daher auf jeden Fall nicht nur die Gesundheitsstörungen bezeichnen, sondern mir die Mühe machen, gaaaanz ausführlich sämtliche Funktionseinschränkungen zu beschreiben. Auch die Einschränkungen im täglichen, sozialen Leben nicht vergessen.

Die Einschränkungen gehen aus ärztlichen Attesten und Krankenhausberichten oftmals nicht ausreichend hervor. Dort ist überwiegend die Diagnose beschrieben, nicht aber die detaillierten Einschränkungen.

Dazu und zu der Notwendigkeit Arztberichte beizufügen und seinen Arzt über den Antrag auf Erstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einer Kopie desselbigen zu informieren steht in der Broschüre auf den Seiten 19 und 20

Die Bearbeitungszeit des Antrages kann erheblich verkürzt werden, wenn der
Antragsteller in seinen Händen befindliche Unterlagen über seine geltend gemachten
Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügt, bei seinem Hausarzt gezielt
Ärztliche Unterlagen nachfragt, ob dort Befunde sämtlicher von ihm im Antragsvordruck angegebener
Fachärzte vorliegen. Gleiches gilt auch für Krankenhaus- und Reha-/Kurentlassungsberichte.
Zumindest sollte aber der Antragsteller seinen Hausarzt über die Antragstellung
beim Versorgungsamt unterrichten und ihn darauf aufmerksam machen, dass das
Versorgungsamt wahrscheinlich bei ihm Auskünfte über seinen Gesundheitszustand
einholen wird. Es ist sinnvoll, ihm eine Kopie der Anträge an das Versorgungsamt
zu übergeben. Dabei sollte der Arzt darum gebeten werden, dass er in seiner Antwort
an das Versorgungsamt dann nicht nur auf die Diagnose der Gesundheitsstörung
eingeht, sondern möglichst genau auch die Auswirkungen beschreibt;
denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch das Versorgungsamt den Grad der
Behinderung (GdB) feststellt. Wenn der Antragsteller sich von seinen Ärzten ärztliche
Bescheinigungen zur Vorlage beim Versorgungsamt geben lässt, muss er
diese im Regelfall selbst bezahlen (dadurch kann allerdings evtl. die Bearbeitungszeit
des Versorgungsamtes verkürzt werden). Auskünfte, die das Versorgungsamt
von Ärzten über Gesundheitsstörungen einholt, sind für den Antragsteller kostenfrei





Bezeichnung, Gliederung der Funktionseinschränkungen und Auswirkungen

z.B. so:

Überschrift: Gesundheitsstörungen und dadurch hervorgerufene Beeinträchtigungen und Auswirkungen


1.) Systemischer Lupus Erythematodes

a.)

Andauernde Erschöpfung / Fatigue
Selbst die üblichen, täglichen Verrichtungen im Haushalt sind oftmals nicht zu schaffen.
Sehr viele Ruhepausen sind erforderlich.

Dadurch äußerst geringe Belastbarkeit.
Dadurch Teilnahme am Arbeitsleben unmöglich und am sozialen Leben erheblich eingeschränkt.

b.)
Unverträglichkeit von UV-Licht
Wenn ich der Sonne ausgesetzt bin, passiert....
Deshalb.......
Dadurch......

c.)
Heftige, dauerhafte Schmerzen in der rechten Schulter
Die Beweglichkeit ist sehr eingeschränkt
Schmerzen verstärken sich bei...

Deshalb....
Dadurch.....




d.)
Der Lupus hat Gesundheitsschäden verursacht in der Lunge
und zwar..
Atemnot bei....
Deshalb....
Dadurch.....


also immer unter jeder einzelnen Gesundheitsstörung (erforderlichenfalls noch den Organbefall) jede einzelne Funktionseinschränkung beschreiben und auch welche allgemeinen Einschränkungen sich wiederum durch die Funktionseinschränkungen ergeben also ggf. auch die Folgen für das tägliche Leben, das Ausüben einer Arbeit und die Teilnahme am sozialen Leben. Alle Angaben so genau wie möglich.

Auch die notwendigen Medikamente und ihre "Folgen" angeben, womit ich nicht die Nebenwirkungen, sondern die erforderlichen Kontrollen usw. meine. Beispiel:

e.)
Einnahme eines Gerinnungshemmers
Dies macht engmaschige Blutkontrollen erforderlich.
Gefahr von Blutungen ist erhöht, daher erhöhte Vorsicht geboten.

Im täglichen Leben muss ich daher stets eine Verletzungsgefahr berücksichtigen und
habe entsprechende Einschränkungen in der Teilnahme am Leben.


f.)
Einnahme von Cortison
Dies macht engmaschige Blutkontrollen erforderlich.
Es besteht durch das Cortison eine erhöhte Infektanfälligkeit.
Deshalb muss ich Menschenansammlungen meiden und auch Menschen meines sozialen Umfeldes, die an Infekten erkrankt sind.

Im täglichen und sozialen Leben ergeben sich dadurch erhebliche Einschränkungen.
Hier ggf. näher bezeichnen wie z. B. keine Bahnfahrten wg. Infektgefahr usw.

g.) Insbesondere Immunsuppressiva und Chemotherapien angeben.


Und zuletzt würde ich erwähnen, obwohl selbstverständlich:

Mein Antrag erstreckt sich auch auf alle weiteren Erkrankungen, Behinderungen und EInschränkungen, die sich aus Feststellungen des Integrationsamtes ergeben.




So, wie gesagt. Das war nur meine Meinung. Sicherlich recht umfangreich und von den Mitarbeitern des Integrationsamtes auf den ersten Blick nicht geliebt. Dennoch halte ich dieses Vorgehen und gerade die einzelnen Beschreibungen und Erläuterungen der Einschränkungen und Auswirkungen für unerlässlich, weil SLE und Fibro und Depressionen eben nicht so fassbar und messbar sind, wie z. B. eine verbliebene Bewegungseinschränkung nach einem Bruch.

Auch für den eigenen Arzt, der die Anfragen des Integrationsamtes beantworten soll, sind die ausführlichen Beschreibungen sicher hilfreich.

Es kann manchmal helfen, zunächst einige Zeit die Beeinträchtigungen zu beobachten und zu notieren. Auf viele Beeinträchtigungen und Auswirkungen "stellt" man sich mit der Zeit "ein", so dass sie eigentlich nicht mehr bewusst werden. Auch ein Blättern in der GdB-Tabelle kann ein "ach ja, das habe ich ja auch" hervorrufen. Ich meine hier keineswegs Erfindungen! Nur das Wiedererkennen von Einschränkungen.


Gruß

Leya




Vielleicht hilft Dir das ein wenig.

Hast Du Deine Einschränkungen beschrieben?


Gruß

Leya

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Leya

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Re: Impfungen: Ist Geimpfter Ausscheider? Wie lange? Gefahr?

von Leya am 29.10.2008 23:12

Hallo,

habe jetzt genauere Informationen eingeholt:

Die Äußerung (Warnung) erfolgte ausschließlich vom Gynäkologen. Und der wußte gar nicht, von welchem Hersteller der Impfstoff war. Also muss es doch irgendwie / + -wo zu Tetanus-Polio-Diphtherie-Kombi-Impfungen entsprechende Warnungen geben.

Ich bleibe dran und werde berichten. Habe da eine Idee...

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Bezeichnungen

von Leya am 29.10.2008 22:26

Hallo,

hier finden sich auf den Seiten 6-8 die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungssrente

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/
04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/
erwerbsminderungsrente__
das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,
templateId=raw,property=publicationFile.pdf/
erwerbsminderungsrente_das_netz_f%C3%BCr_alle_f%C3%A4lle



zu dem Begriff "Berufsunfähigkeit" und den "Folgen" bitte auch die Besonderheiten für die vor dem 02.01.1961 Geborenen beachten.
Hinweise hierzu auf der Seite 11 der oben verlinkten Broschüre.


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.10.2008 23:07.

Leya

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Beiträge: 4779

Re: Forschung und Studien

von Leya am 29.10.2008 22:13

Hallo Satchmo,

klar ist das interessant. Ich sag danke.

Der Link führt mich leider nicht zum Video.
Auch über die Seite von "Puls" gelange ich nicht dorthin.
Vielleicht, weil die Sendung am 06.10.08 lief und nicht mehr abrufbar ist.
Macht nichts, das Merkblatt ist auch wichtig.


Gruß

Leya


P.S. :
Was mich interessiert ist, woher und in welcher Höhe Geld für Forschung und Studien kommt. Hat jemand auch Informationen dazu?

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Leya

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Re: Grippeimpfung ja oder nein???

von Leya am 29.10.2008 17:44

Och Menno, liebe Drago,

lass Dich ein wenig trösten (bitte denk Dir hier den Trösten-Smiley)

Ich wünsche Dir gute Besserung.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Impfungen: Ist Geimpfter Ausscheider? Wie lange? Gefahr?

von Leya am 29.10.2008 17:38

Hallo,

der "Fall" ist in meinem engsten, privaten , also nicht Internet-, Bekanntenkreis gerade so vorgekommen.

Schon komisch, dass meine Schilderung und Frage von anderen einfach abgeschrieben und als eigene Frage diskutiert wird.
Aber, wenn es zu einer vernünftigen Lösung führt, warum nicht....

Bemühe mich jetzt um Kenntnis über den genauen Impfstoff.
Danach werde ich über die Apotheke den Beipackzettel besorgen.
Bin gespannt.
Mir schwant ein Beschiss....


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.10.2008 17:42.

Leya

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Re: Impfungen: Ist Geimpfter Ausscheider? Wie lange? Gefahr?

von Leya am 28.10.2008 22:10

Polio muß auch nur bei Reisen in gefährdete Länder geimpft werden lt. RKI (oder eben als Grundimmunisierung).

...Eine routinemäßige Auffrischung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr empfohlen. Erwachsene sollten vor Reisen in Endemiegebiete oder im Rahmen einer beruflichen Exposition geimpft werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt........



http://www.rki.de/cln_091/nn_205760/SharedDocs/FAQ/Impfen/Poliomyelitis/FAQ01.html


Da aber Fernreisen doch häufig vorkommen,......


Hat jemand ein Merkblatt o. ä. zu den "Ausscheidungen"?


Gruß

Leya

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