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Leya

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Re: Überweisungsschein

von Leya am 03.03.2013 19:59

@ Skorpion

Ich würde dann zumindest den Hautarzt selbst fragen, warum er eine Überweisung wünscht. Vieleicht gibt es ja nachvollziehbare Aspekte dafür (höhere Entlohnung?; Berichtspflicht? und somit auch die Möglichkeit, Kosten dafür zu berechnen?; vielleicht zeigt seine Erfahrung, dass die Mehrheit der Patienten nicht in der Lage ist, Vorerkrankungen und Medikation vollständig anzugeben und so hat er dann zumindest durch den Überweisungsschein einen Ansprechpartner bei Problemen? (nur was macht er, wenn ich mir den Überweiungsschein z. B. vom Augenarzt ausstellen lasse?))

Gruß

Leya

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Leya

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Re: An Muttis und Omas

von Leya am 01.03.2013 20:52

Hallo Fischerin,

wir hatten schon mal einen ähnlichen Thread, vielleicht magst Du hineinschauen?:

https://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=852229&p=4

Gruß

Leya

 

 

 

 

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.03.2013 20:53.

Leya

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Re: Überweisungsschein

von Leya am 28.02.2013 23:27

@ Skorpion

M. E. ist gemäß Bundesmantelvertrag (siehe mein vorheriger Beitrag) auch für den Hautarzt kein Überweisungsschein erforderlich, denn er ist ein normaler niedergelassener Facharzt und zählt nicht zu den Ausnahmen ge. §13 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages.

@ Thea

Wo steht, dass ein Arzt einen Patienten behandeln muss, wenn dieser einen Überweisungsschein hat?

Wo steht geschrieben, dass jemand mit Überweisungsschein eher einen Termin / eine Behandlung bei einem Facharzt erhält bzw. im Gegensatz zu jemandem ohne Überweisungsschein überhaupt einen Termin/eine Behandlung erhält?

Wo ist festgelegt, dass der Hausarzt über einen "Notfall" informiert werden muss bzw. ich ihn dann aufsuchen muss? Warum muss der Hausarzt von einem "Notfall" Bescheid wissen?
Wenn ich zum Beispiel Einblutungen im Auge habe, gehe ich doch nicht erst zum Hausarzt, sondern gleich zum Augenarzt und bitte darum, dass er sich mein Auge ansieht.

Gerade für einen jährlichen Routinetermin finde ich im Übrigen eine Überweisung mehr als überflüssig, da der Arzt mich und meine Erkrankung ohnehin kennt (außerdem übergebe ich ihm ohnhein die vollständigen Berichte der anderen Mediziner in Kopie zum Verbleib; darin steht mehr als in zwei Worten auf einem Überweisungsschein).

Aber wie auch immer, wer Überweisungen mag, kann sich diese ja ausstellen lassen.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.02.2013 23:41.

Leya

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Re: Überweisungsschein

von Leya am 28.02.2013 04:11

Hallo,

(m. E.:)

es gab noch NIE eine Pflicht, einen Überweisungsschein vorzulegen - mit einigen Ausnahmen wie z.B. Radiologen, Klinikambulanzen, Labore u.a. -.

Die Überweisungen der letzten Jahre haben wir uns doch nur ausstellen lassen, um nicht bei jedem Facharzt erneut die Praxisgebühr bezahlen zu müssen.

Die Erstellung eines Berichts ist nach meiner Erfahrung ebenfalls unabhängig vom Vorlegen einer Überweisung. Ich bitte den Facharzt ganz einfach einen Bericht für meine/n Hausarzt/Rheumatologin zu erstellen und das klappt, auch in 2013.

Ich habe in diesem Jahr bereits mehrere Ärzte ohne Überweisung aufgesucht.

Seit Anfang 2013 entfällt die Praxisgebühr. An der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ändert das aber nichts. Das Gleiche gilt für Besuche beim Facharzt. Sie sind wie bisher ohne Überweisung möglich.

Quelle: Unabhängige Patientenberatung
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/1500.html?&tx_ttnews[tt_news]=624&cHash=f2f5672bfcb0feceae3a6d6e0d561ce7

Benötigt der Patient noch Überweisungen?

Überweisungen waren keine Folge der Praxisgebühr. Wenn ein Arzt es für erforderlich hält, kann er den Patienten an einen anderen Arzt überweisen. Der Patient kann (Fach-)Ärzte auch ohne Überweisung in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind die Fachgruppen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden dürfen (z. B. Radiologen, Laborärzte …).

Quelle: KV RLP
http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/praxisgebuehr-faellt-zum-1-januar-2013-weg.html


Bundesmantelvertrag

Ärzte

Stand: 1. Januar 2013

Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV - Ä)
22 6. Abschnitt – Allgemeine Grundsätze der vertragsärztlichen Versorgung

§ 13 Anspruchsberechtigung und Arztwahl

(3) Den Versicherten steht die Wahl unter den Vertragsärzten, zugelassenen med i- zinischen Versorgungszentren, den nach § 311 Abs. 2 SGB V zugelassenen Einrichtungen, den ermächtigten Ärzten und den ermächtigten ärztlich geleit e- ten Einrichtungen im Umfang der jeweiligen Ermächtigung sowie den zu amb u- lanten Operationen in den betreffenden Leistungsbereichen zugelassenen Krankenhäusern frei. Andere Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden.

(4) Ärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Stra h- lentherapie und Transfusionsmedizin können nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Abweichend von Satz 1 können Ärzte für Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie - Screening gemäß den Krebs früherkennungs - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses i.V.m. Anlage 9.2 des Bu n- desmantel vertrages direkt in Anspruch genommen werden. Sie sind berechtigt, gemäß Anlage 9.2 die notwendigen Leistungen zu veranlassen

Quelle: http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003752816

KBV Bundesmantelverträge http://www.kbv.de/rechtsquellen/2310.html


Gruß

Leya
 


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Re: Neue Trinkwasserverordnung - BITTE UNBEDINGT LESEN

von Leya am 25.02.2013 22:09

Hallo,

die neue Trinkwasserverordnung wurde insofern geändert, als die Frist verlängert wurde. Der Eigentümer der Großamlagen muss die Überprüfung des Wasers also erst bis spätestens zum 31.12.2013 durchgeführt haben (ist ja auch so schwierig, zwei Zapfstellen einbauen, Wasser-Proben entnehmen und untersuchen zu lassen   )
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/t-u/trinkwasser/trinkwasserverordnung-und-regelungen-fuer-legionellen.html

Das Gesundheitsmagazin Visite berichtet morgen, Dienstag 26.02.2013, 20:15 Uhr, N3

Legionellen aus der Wasserleitung: eine unterschätzte Gefahr In Deutschland, so die Experten, erkranken jährlich rund 15.000 bis 30.000 Menschen an der sogenannten Legionärskrankheit. Ihr Erreger, die Legionellen, gedeihen vor allem in warmem Süßwasser und werden meist über das Wasser aus den Leitungen übertragen. Werden die Erreger zum Beispiel beim Duschen oder über Klimaanlagen eingeatmet, können sie beim Menschen schwere Lungenentzündungen, Harnweginfekte und grippeähnliche Erkrankungen auslösen.

Quelle: Visiste Newsletter

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 25.02.2013 22:10.

Leya

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Re: Benlysta ... ja oder nein ?

von Leya am 22.02.2013 04:03

Hallo Erdbeere,

hier findest Du eine Karte, auf der Du die deutschen Rheumazentren anklicken kannst, vielleicht ist eines davon passend für Dich: http://dgrh.de/rheumalandkarte0.html

Vielleicht interessiert Dich auch diese Zusammenfassung der medikamentösen Therapie: http://dgrh.de/qualitaetsmanual5510.html

oder diese Ausführungen zu Lupus-Therapien:
http://lupus-rheumanet.de/jsp/lupus_was.faces


@ Rosi
Ich empfinde meine Erschöpfung als extrem einschränkend, aber genau wie Du passe ich mich dem an und ruhe mich oft aus. Allerdings muss ich mich quasi vorbeugend ausruhen, denn bin ich erst hochgradig erschöpft, hilft Ruhe nicht mehr; lindert die Erschöpfung nicht. Dennoch möchte auch ich lieber nicht Benlysta nehmen.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 22.02.2013 04:11.

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Re: Ambulante Operationen - Risiko Anästhesie

von Leya am 22.02.2013 03:49

Hallo,

ich frage mich, warum die Menschen sich immer noch ambulant operieren lassen, da das Problem ja bereits seit einiger Zeit bekannt ist und in allen Medien darüber berichtet wurde. Auch hier im Forum hatten wir zu einer Form der Narkose bereits einen Thread: https://lupuslive.yooco.de/forum/eingriffeuntersuchungen_unter_sedierung_mit_propofol___achtung-11146771-t.html#11146771

Und ich frage mich, warum seitens der Entscheidungsträger auf politischer Ebene nicht längst eingeschritten wurde, sodass die Patienten geschützt sind.

Schlimm, das ist wirklich Bananenrepublik-Niveau. Und kostet Leben.

Gruß
Leya

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Re: Augentropfen

von Leya am 22.02.2013 03:40

Hallo Engelchen,

vielleicht druckst Du einfach mal die OTC-Liste aus und legst sie Deinem Arzt vor?

Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses zur OTC-Liste: http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/8/

Link zur OTC-Liste: http://www.g-ba.de/downloads/83-691-302/AM-RL-I-OTC_2012-08-11.pdf

Unter der Position 41 ist aufgeführt

(Die Vorschriften in § 12 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie in Verbindung mit dieser Anlage regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Insoweit finden die Vorschriften anderer Abschnitte der Arzneimittel-Richtlinie keine Anwendung. Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind:....)
41. Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (SjögrenSyndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.

Gruß

Leya

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Re: Benlysta ... ja oder nein ?

von Leya am 20.02.2013 03:31

Hallo Erdbeere,

ob Benlysta oder ob nicht, kann nur jeder Patient für sich entscheiden (gemeinsam mit seinem Rheumatologen?).

Da Deine Müdigkeit und Erschöpfung sehr beeinträchtigend ist, würde ich (ich! - Du musst für Dich entscheiden), wenn Du die Erschöpfung/Müdigkeit für unerträglich hältst, Benlysta probieren, denn ich hörte von den Rheumatologen, dass es dafür effektiv sein soll.

Allerdings würde ich mir Benlysta nicht in der Praxis eines niedergelassenen Arztes verabreichen lassen, sondern nur in einer Fachklinik und auch nur, wenn die in den Anwendungsbeschreibungen angegebene Vor- und Zusatzmedikation sowie das sofortige versierte Eingreifen im Fall einer allergischen Reaktion gewährleistet ist.

Vielleicht hast Du die Informationen zum Medikament und die Erfahrungsberichte bereits gelesen, zur Sicherheit aber nochmal hier:

https://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=11228963&p=9

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Summary_for_the_public/human/002015/WC500110153.pdf

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002015/WC500110150.pdf

http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/RHB/Archiv/2012/20120305.pdf

Alles Gute.

Gruß

Leya

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Rheuma-Liga-Experten-Forum zur Erwerbsminderungsrente 19.-26.02.13

von Leya am 20.02.2013 03:00

Experten-Forum-Info

https://www.rheuma-liga.de/mediencenter/presseinformationen/detailansicht/news/expertinnen-forum-vom-19-bis-26-februar-rund-um-das-thema-erwerbsminderungsrente/

Direkt-Link zum Experten-Forum

http://www.rheuma-liga.de/forum


Zusammenstellung informativer Artikel der Rheuma-Liga zum Thema Rente

http://www.rheuma-liga.de/rente


Merkblatt "Rentenansprüche bei rheumatischen Erkrankungen"

http://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mediencenter/Publikationen/Merkblaetter/6.8_Rentenansprueche.pdf

Merkblatt "Soziale Hilfen und Leistungen für Rheumakranke"

http://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mediencenter/Publikationen/Merkblaetter/6.5_Soziale_Leistungen.pdf

Außerdem direkt bei der Rheuma-Liga zu beziehen sein sollen die folgenden Broschüren:

"Jobs und mehr"
Leseprobe
http://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mediencenter/Publikationen/Broschueren_kurz/broschuere_jobs_kurz.pdf


"Ihre Rechte im Sozialsystem"
Leseprobe
http://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mediencenter/Publikationen/Broschueren_kurz/broschuere_rechte_kurz.pdf

Antworten Zuletzt bearbeitet am 20.02.2013 03:06.
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