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Re: Belimumab
from wolfskind on 08/01/2011 01:48 PMoh?
war das nicht so gelobt worden??
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Pankreasbeteiligung bei Lupus ?
from wolfskind on 07/27/2011 03:35 PMaufblähung des oberbauches
koliken im oberbauch und unter den rippen
gelb werden im gesicht
übelkeit, erbrechen
durchfälle, unverdautes..
meine therapie ist derzeit mehr coritson, und mcp
enzyme nimmt man ja bei einer insuffizienz
bei mir ist das ja nicht immer
sondern nur wenn es wieder eine entzündung ist.
das hab ich immer in schüben. dazwischen geht es normal. mehr oder weniger.
nachgewiesen wurde es durch ultraschall des bauches
wo man dann zustand nach pankreatitis sah..
und da dann parallel zu den beschwerden auch das gelb werden war
und die übelkeit und alles andere.
wenn ich diese schübe habe kann ich nur trinknahrung zu mir nehmen.
der doc sagte dass der zustand zwischenzeitlich lebensbedrohlich war
weil die organe alle miteinander versagen können.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Schwerbehindertenausweis
from wolfskind on 07/27/2011 12:31 PMbei mir kommt eine weiterleitung.
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Schmerzen :(
from wolfskind on 07/27/2011 12:29 PMich habe auch die knie betroffen.
momentan sind sie auch wieder sehr dick.
ich merke eine besserung wenn ich mit dem corti höher gehe
und zusätzlich bekomme ich oxycodon.
vielleicht reicht deine basistherapie auch nicht aus?
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Pankreasbeteiligung bei Lupus ?
from wolfskind on 07/26/2011 01:30 PMhttp://rheumatologie.charite.de/index/Category4/540.html
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Pankreasbeteiligung bei Lupus ?
from wolfskind on 07/26/2011 01:23 PMich habe eine pankreas-beteiligung.
was genau willst du wissen?
ein wiederaufflammen dieser beschwerden weißt bei mir auf eine aktivität des lupus hin.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Vorstellung, bin neu hier!
from wolfskind on 06/30/2011 12:35 PMdas ist aber merkwürdig.
warum ruft sie erst an und sagt nein
und ruft dann noch mal an um eine andere meinung mitzuteilen?
und wie kam sie dann drauf dass es doch lupus sein könnte?
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Schwindel
from wolfskind on 06/28/2011 05:46 PMsonnenschein und mondlicht 
wie passend.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Schwerbehindertenausweis
from wolfskind on 06/28/2011 03:23 PMschau mal hier
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Muss ich meinem AG sagen dass ich einen Schwerbehindertenausweis beantragt habe ?
from wolfskind on 06/27/2011 10:06 PMSchon durch das Inkrafttreten des Diskriminierungsverbot in das Grundgesetz, jedoch entscheidend erst durch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78/EG dient, sowie aufgrund der Verabschiedung des SGB IX (insb. § 81 Abs. 2 SGB IX), hat sich die Beurteilung der Zulässigkeit der Frage nach einer Behinderung jedoch grundlegend geändert. Nunmehr ist die Frage nach einer Schwerbehinderung (oder einer Gleichstellung) nur noch zulässig, wenn sich die Behinderung auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkt und der Arbeitgeber daher ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse an der Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderung hat (Vgl. hierzu LAG Hamm, Az: 15 Sa 740/06, sowie § 8 AGG). Der Arbeitgeber darf fragen, ob der Stellenbewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, durch die er zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit ungeeignet ist. Gefragt werden darf in diesen Fällen nach der Behinderung, nicht nach der Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Die sog. tätigkeitsneutrale Frage, also eine Frage nach der Schwerbehinderung ohne den beschriebenen notwendigen Bezug zu der konkreten Tätigkeit, stellt hingegen eine unzulässige unmittelbare Diskriminierung dar (Vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Az: 6/7 Sa 1373/09).
Beachtet werden sollte jedoch, dass die sich durch die Einführung des § 81 Abs. 2 SGB IX ergebende Rechtsänderung nicht eingreift, wenn vor diesem Zeitpunkt auf die damals noch zulässige Frage (s.o.) gelogen wurde (Vgl. hierzu: LAG Hamm, Az: 8 (16) Sa 1072/03). In diesen Fällen steht dem Arbeitgeber unter Umständen noch ein Anfechtungsrecht zu, da sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Frage stets nach dem dann anwendbaren Recht richtet.
http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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