Konsumierende Erkrankung

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Esther

49, Weiblich

Beiträge: 3805

Re: Konsumierende Erkrankung

von Esther am 12.04.2011 20:20

hi wolfskind,

also ich muss neidlos sagen: Gratuliere !!! du hast gekämpft und einen kleinen sieg errungen !

freu mich für dich... ich les sowas immer gerne - wenn eine "kleiner" gegen die "großen" gewinnt.

immer weiter dranbleiben! aber das machst du ja ohnehin :-)
lg esther

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.

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CMarina

-, Weiblich

Beiträge: 3770

Re: Konsumierende Erkrankung

von CMarina am 10.04.2011 23:38

Das ist eine tolle Nachricht, wolfskind! Du bist den richtigen Weg gegangen und hast nicht locker gelassen! Spitze!

Viele Grüße von
CMarina


?Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum.? - Friedrich Nietzsche (1844-1900), dt. Philosoph

?Musik ist unter den Künsten die komplizierteste, aber die mächtigste - vergleichbar etwa dem Flugzeug unter den Verkehrsmitteln.? - Christoph Rueger (*1942), dt. Musiktheoretiker u. Hochschullehrer, Berlin

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 10.04.2011 22:04

gute neuigkeiten.
die kost wurde ja nicht bezahlt. ich hatte dann kontakt mit der ärztin aufgenommen die die rezepte ausgestellt hat und ihr mitgeteilt dass es nicht übernommen wurde. sie hat dann auf das folgerezept die neue gewünschte (konkretere) bezeichnung geschrieben und bei der KK die genauere bezeichnung auch bekannt gemacht. dann wurde ohne weiteren kommentar der ausstehen betrag für die ersten drei rezepte bezahlt :D

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Patina am 30.03.2011 17:43

Widerspruch:

Mit Schreiben vom xy-day lehnen Sie die Kosten für xy-Kost ab.
Aus gesundheitlichen Gründen, benötige ich diese dringend.
Von daher lege ich Widerspuch gegen Ihre Entscheidung ein.
Sollte es nötig sein, so wenden Sie sich bitte an meine Ärztin XYZ.
Ich ermächtige Frau Dr. XYZ Auskunft zur Frage der xy-Kost zu erteilen.

Und das schriftlich an die Krankenkasse und die Ärztin. Die Ärztin wird nur für doese Fragestellung (Kost) von der Schweigepflicht entbunden.

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Kaffeejunkie

-, Weiblich

Beiträge: 117

Re: Konsumierende Erkrankung

von Kaffeejunkie am 30.03.2011 17:01

Also normalerweise steht in der Ablehnung drin, dass du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kannst und auch in welchem Zeitraum. Meines Wissens nach ist die Frist ist in der Regel 1 Monat.

Normalerweise muss der Versicherungsnehmer diesen Widerspruch einreichen. Wie das genau bei dir aufgrund der Mitversicherung durch deine Eltern ist, kann ich nicht genau sagen. Am besten rufst du dringend mal bei der KK an und fragst nach.

Aber grundsätzlich ist ein Widerspruch unbedingt nötig, da du ja mit der Ablehnung seitens der KK nicht einverstanden bist. und wenn du nichts machst, gilt das als Akzeptieren der Entscheidung.

Kaffeejunkie

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 30.03.2011 16:22

weiß das keiner? muss ich jezt widerspruch einlegen? oder reicht es wenn die ärztin die verordnung anders nennnt und zb rückdatiert?

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 29.03.2011 20:13

keine? ich kann ja nicht mal alles essen und durch dsa sjögren ist eh erschwert. und da ist diese trinknaherung genau richtig. außerdem gibt es die kost ja auf rezept. man muss die kasse nur dazu bringen zu zhalen :D

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Esther

49, Weiblich

Beiträge: 3805

Re: Konsumierende Erkrankung

von Esther am 29.03.2011 19:59

was gibt es dann eigentlich für alternativen statt der nun nicht mehr bezahlten kost ??



aja - ich gratuliere dir recht herzlich --- zum gut gelaufenen gutachtertermin !

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Konsumierende Erkrankung

von Leya am 29.03.2011 13:54

@ wolfskind

Du weißt es ja schon - hier deshalb nur für den einen oder anderen Interessierten - hier die Ausnahmeregelungen für die Verordnung.



Ob und in welcher Frist gegen die Entscheidung der KK Widerspruch eingelegt werden muss und ggf. von wem, weiß ich leider nicht. Ich hoffe, dass vielleicht ein LLler Bescheid weiß.

Gruß

Leya

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 29.03.2011 13:41

ich möchte z. zt. nicht zu meiner ärztin (aus gründen, die ich hier nicht näher darlegen möchte), sondern erst in zwei, drei wochen.

muss ich gegen die entscheidung der kk in irgendeiner frist widerspruch einlegen? in welcher frist? wer muss das machen (- bin privat versichert über meine eltern-)?

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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