Konsumierende Erkrankung

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Renate am 17.03.2011 11:53

Das ist doch eigentlich Betreuung:

Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.

Quelle:Klick

Der Betreuer kann nicht alles mit dir machen, so nach Lust und Laune.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Renate am 17.03.2011 11:47

da wo hin wo man nicht sein möchte.

Was meinst du damit ? Ich möchte zB. in keinem Gefängnis sein für Strafgefangene und es gibt noch mehr Orte wo ich zB.nicht sein möchte.

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 17.03.2011 11:45

da wo hin wo man nicht sein möchte.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Renate am 17.03.2011 11:44

Es besteht trotzdem ein Unterschied zur früheren Entmündigung.

sie möchte mic hwegsperren.

Hat sie dir das gesagt, wo will sie dich hinsperren ?

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 17.03.2011 11:41

renate es geht um miene mündigkeit! und ob man das jetzt anders nennt oder nicht is dabei wurscht. ich hab mich damit auch beschäftigt! fakt ist dass ich dann in bestimmten bereichen die dann festgelegt werden nciht mehr entscheiden kann und bei mir geht auch um das aller wichtigste. aufenthaltsbestimmung. das heißt ich dürfte nirgends mehr hin gehn ohne gefragt zu haben

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Renate am 17.03.2011 11:39

es kommt aufs selbe raus.

Nein das stimmt so nicht. Da ist schon was anders !

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Konsumierende Erkrankung

von wolfskind am 17.03.2011 11:37

es kommt aufs selbe raus.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Renate am 17.03.2011 09:48

wenn die Entmündigung abgelehnt

Entmündigung gibt es so gar nicht mehr, es ist eine Betreuung beantragt worden.
In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1992 durch die Betreuung, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet wird.. Derzeit gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im Schweizer Recht

Quelle:Klick

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CMarina

-, Weiblich

Beiträge: 3770

Re: Konsumierende Erkrankung

von CMarina am 17.03.2011 02:18

Das ist toll, Mirja! Ich freue mich sehr mit Dir! :-))


?Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum.? - Friedrich Nietzsche (1844-1900), dt. Philosoph

?Musik ist unter den Künsten die komplizierteste, aber die mächtigste - vergleichbar etwa dem Flugzeug unter den Verkehrsmitteln.? - Christoph Rueger (*1942), dt. Musiktheoretiker u. Hochschullehrer, Berlin

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Daisydoo
Gelöschter Benutzer

Re: Konsumierende Erkrankung

von Daisydoo am 16.03.2011 21:15

Hallo Wolfskind!

na, dass ist ja ein Ding mit deiner Mutter! : s 17

Aber mit deinen Berichten dir du ja nun wohl hast, denke ich nicht dass du dir Sorgen machen musst. Wer weiß, vielleicht hilft der Schlamassel ja, dass deine Mutter mal in ihre Schranken gewiesen wird, wenn die Entmündigung abgelehnt wird hat sie es schwarz auf weiss dass sie das Problem hat und nicht du. ;-)

Ich drücke dir die Daumen, wird schon gut gehen! : s 16

Liebe Grüße,
Daisydoo

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