Rente - Betrag ???

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Rente - Betrag ???

von Renate am 28.10.2011 13:04

Also die saß wohl nicht ewig zuhause rum nach den Kindern.

Das versteh ich jetzt nicht, sie muss ja dann direkt nach den Kindererziehungszeiten erwerbsunfähig werden, um dann EM Rente zu bekommen müssen kurz vor der Rente drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden. Die Kinder waren also da noch nicht groß, das jüngste dann drei oder vier..

Das meine ich:
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.10.2011 13:08.

Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Rente - Betrag ???

von Renate am 28.10.2011 12:37

Die Frau in der Sendung hat ja nicht mal ein jahr gearbeitet.

Ja aber es liegt an den Kindererziehungszeiten, die eben mit einem durchschnittlichen Einkommen berechnet werden und somit kommt dann diese Höhe zusammen.

Ich hatte dich schon verstanden was du fragtest, das sind aber eben die Gesetze, die sind so. Dann wird es eben auch so berechnet.

Ich finde es auch richtig, dass bei Müttern eine bestimmte Zeit an Kindererziehungszeiten angerechnet wird. Gibt ja auch noch andere als diese Frau und die Gesetze sind halt für alle, da wird jetzt die dann nicht aussortiert.


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anniidol

56, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Rente - Betrag ???

von anniidol am 28.10.2011 12:34

Also Leya das ist unfaßbar. Wie kann einem der selbe Mensch bei jedem einzelnen Satz falsch oder anders versetehen und warum antwortest du mir dann immer wieder ? Du weißt das doch.

nochmal für dich: ICH HAB KEINE FRAGE UND ICH RUFE NICHT DORT AN; NICHT MAL WENN DU MIR VIEL GELD GEBEN WÜRDEST:

ICh wollte doch nur wissen ob es euch auch viel Geld vorkommt diese Rente... heul.

Sicherlich findest du sogar bei NEIN etwas, das du interpretieren und anders verstehen kannst und diskutierst dann lange darüber.
Hilfe

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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anniidol

56, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Rente - Betrag ???

von anniidol am 28.10.2011 12:16

Danke dir, vor allem das du dir die Sendung angesehen hast damit du weißt wovon ich rede und das du die beiden Beispiele gebildet hast.
Genau das wurde in der Sendung von der Beraterin der Rentenversicherung ja vorgerechnet.
Mein Gott, so schwer war das doch nicht.

Also die hat ein halbes Jahr gearbeitet, dann sofort anschließend drei Kinder bekommen in geringen Abständen und dann wurde die krank und bekam die EM Rente? In dem Fall wurde es so geschildert, Renate. Die Frau war ja auch noch jung. Also die saß wohl nicht ewig zuhause rum nach den Kindern.
Aber das erkläre ich nun seit 5 Seiten und dann kommt man mir mit allem möglichen was ich gar nicht gefragt habe.

Die Frau in der Sendung hat ja nicht mal ein jahr gearbeitet.

Möchte denn jetzt noch irgendjemand eigentlich auf meine ganz einfache Frage antworten von der 1. Seite ???
Ich wollte nämlich ursprünglich nichts von alle dem wissen, da ich es ja gesehen habe sondern nur:

ist das nicht krass 870 E ???

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(Gautama Buddha, 560-480)

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Kaffeejunkie

-, Weiblich

Beiträge: 117

Re: Rente - Betrag ???

von Kaffeejunkie am 28.10.2011 11:16

.... Für die Kindererziehungszeit wird unterstellt, dass ein durchschnittlicher Verdienst erzielt wurde.

Und genau da liegt auch die Begründung für den – doch sehr hohen – Rentenanspruch. Ich versuche es mal an einer stark vereinfachten Beispielrechnung zu zeigen. Hab mir dafür extra mal die Sendung im Internet angesehen.

Im Beispiel A hat diejenige 1 Jahr als Berufsanfänger (bsp. Frisörin o.ä.) mit niedrigem Einstiegsgehalt gearbeitet, danach weitere 9 Jahre in dem Beruf mit einer fiktiven Lohnsteigerung von 100,- Euro pro Jahr gearbeitet. Nach 10 Jahren tritt EM Rente ein

Im Beispiel B hat diejenige 1 Jahr als Berufsanfänger (bsp. Frisörin o.ä.) mit niedrigem Einstiegsgehalt gearbeitet, danach 3 Kinder bekommen und nach 10 Jahren tritt EM Rente ein. In diesem Fall wird aber eben nicht das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt, sondern das durchschnittliche Einkommen, welches deutlich höher ist, als das einer Berufsanfängerin in den ersten 10 Jahren.

Beispiel A

2001 900,00

2002 1.000,00

2003 1.200,00

2004 1.300,00

2005 1.400,00

2006 1.500,00

2007 1.600,00

2008 1.700,00

2009 1.800,00

2010 1.900,00

2011 2.000,00

Durschnitt 1.358,33

-----------------

Beispiel B (tatsächliche Werte 2002 - 2011 Deutschland West)

2001 900,00

2002 2.385,50

2003 2.411,50

2004 2.421,67

2005 2.433,50

2006 2.457,83

2007 2.495,92

2008 2.552,08

2009 2.542,17

2010 2.666,92

2011 2.522,33

Durschnitt 2.149,12

Wie man sieht, hat die Frau mit den 3 Kindern also in 10 Jahren ein rentenwirksames Einkommen von knapp 800 Euro mehr erworben, als die Frau, die tatsächlich 10 Jahre gearbeitet hat.

Und da dieser Wert die Basis für die Rentenberechnung ist, (es wird davon ausgegangen, dass sie eben dies auch bis zur Vollendung des 60. LJ erzielt hätte) wird nun auch klar, warum die Frau aus Beispiel B einen so hohen Rentenanspruch hat. Auf 30 Jahre gesehen machen 800 Euro im Monat (fiktiv) mehr nun mal einen großen Unterschied aus.

Ich hoffe, dieses stark vereinfachte Beispiel trägt zum Verständnis bei und verwirrt nicht noch mehr. In der Realität spielen dann noch weitere Faktoren eine Rolle und es wird auch nicht der reale Wert bei der Rentenberechnung angesetzt, sondern die Entgeltpunkte, die erworben wurden. Diese werden berechnet aus dem Verhältnis des tatsächlichen Einkommens zum Durchschnittseinkommen.

Kaffeejunkie

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Rente - Betrag ???

von Renate am 28.10.2011 07:26

Kindererziehungszeiten Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1.6.99 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1.1.92 werden der oder dem Erziehenden die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor dem 1.1.92 ein Jahr. Damit sind jeweils die ersten 36 beziehungsweise 12 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitrag belegt. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch 3-fach (oder mehr) berücksichtigt. Für die Kindererziehungszeit wird  unterstellt, dass ein durchschnittlicher Verdienst erzielt wurde.
Quelle: Klick

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Rente - Betrag ???

von Renate am 28.10.2011 00:34

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen
 Voraussetzungen erforderlich: Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Für die Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) Kindererziehungszeiten Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung (400-Euro-Job) Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/03_leistungen/02_rente_wegen_em/rente_volle_em/volle_em.html?nn=28150

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.10.2011 00:38.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Rente - Betrag ???

von Leya am 28.10.2011 00:14

Eine Kindererziehungszeit wird bei der Rentenberechnung rentenbegründend und rentensteigernd als Pflichtbeitragszeit gewertet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit



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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Rente - Betrag ???

von Leya am 28.10.2011 00:07

Kurzer Nachtrag

bundesweit kostenloses Service-Telefon

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Servicebereich2/Buergerservice/servicetelefon.html?nn=47378

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Rente - Betrag ???

von Renate am 28.10.2011 00:06

Also die hat ein halbes Jahr gearbeitet, dann sofort anschließend drei Kinder bekommen in geringen Abständen und dann wurde die krank und bekam die EM Rente?

Hochgerechnet wird schon, aber Lücken darf man glaub ich nicht haben.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.10.2011 00:08.
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