Gerichtstermin und Arbeitsausfall

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Dani
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49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von Dani am 29.11.2008 23:53

Du sollst ja schließlich aussagen.

Und was ich reden werde! So viel können die mir gar nicht bezahlen!!

Nee, im Betreff steht: Sch... ./. ich u.a.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von anniidol am 30.11.2008 01:13

dann ist es meiner Meinung nach doch eigene Sache.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von SabineS am 01.12.2008 12:47

Hallo Dani,

Du hast Recht, Deine Versicherung ist eigentlich zunächst mal zuständig. Deine Versicherung kann sich dann aber anschließend an Dich wenden, wenn feststehen würde, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsste. Und selbst dann kannst Du, wenn Du Dir sicher bist, dass Du im Recht bist, Widerspruch einlegen. Es sei denn, Du hast den Unfall unter Alkohol- Drogen- oder Tabletteneinfluss verursacht oder durch Geschwindigkeitsüberschreitung oder es liegt ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregel vor, z. B. Wenden auf der Autobahn oder Fahren bei Rot. Meine ich zunindest...

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Dani
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49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von Dani am 02.12.2008 07:55

Deine Versicherung kann sich dann aber anschließend an Dich wenden, wenn feststehen würde, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsste.

Nee, so ganz ist das nicht richtig. Eine Haftpflichtversicherung (sowohl die private als auch die für KFZ) reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wenn die Klägerin wirklich weiterhin auf den Schaden links besteht, ich ihn aber nachweislich rechts verursacht habe, dann ist das ein unberechtigter Anspruch, wird abgewehrt und die Versicherung kann auch nicht an mich herantreteten.. warum sollte sie auch.

In Regress nehmen kann mich die Versicherung wirklich nur bei Alkohol etc... Und dann auch nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Straftaten sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Liebe Grüße
Dani

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von SabineS am 02.12.2008 15:12

Hallo Dani,

das hört sich ja irgendwie komplizierter an, als ich dachte. Ich habe ja auch ne Haftpflichtversicherung, falls ich mal "Mist" baue - Ausschlusskriterium Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit -, aber die hat das nicht so kompliziert dargestellt. Und dass bei einem Unfall beide Beteiligte was Unterschiedliches behaupten, ist ja fast schon die Regel. Dafür gibts ja Zeugen:#:

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Dani
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49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Gerichtstermin und Arbeitsausfall

von Dani am 05.12.2008 17:59

So, irgendwie hat sich das ja vorerst erledigt...
Werde dem Anwalt mal meine Krankmeldung rübermailen.

Liebe Grüße
Dani

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