SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
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Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von sonne06 am 10.06.2009 10:09hallo ninoa,
na das ist doch schon mal was .
meiner wird immer nur für 2 jahre ausgestellt .
jetzt habe ich mal ne doofe frage .

du hast jetzt 50% , richtig ?
und hast einen ausweiß bekommen ?
ich frage deshalb , weil mir mal gesagt wurde , mit 50% bekommt man keinen ausweis .
glg von sonne06
GLG sonne06
"Cortison verleiht Flüüüüüüüügel "!
Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden.
Farbenspiel des Winds
Manchmal
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von NiNoa am 10.06.2009 09:46So, nun also die abschließende Info:
Habe gestern erneut Post von der Stadt erhalten und meinem Widerspruch wurde stattgegeben! Grundsätzlich ja gut, aber statt der vormaligen 40 habe ich jetzt auch "nur" 50% und die gewünschte Anerkennung rückwirkend für 2008 wurde ebenfalls nicht akzeptiert, sondern das Ganze "ab Antragsstellung", also ab 01.02.2009 festgestellt.
Mhm, irgendwie hatte ich mir mehr erhofft. Andererseits liegt der Ausweis jetzt daheim und etwas mehr ist es ja schon. Komischerweise wurde er auch nicht für 5 Jahre, sondern nur bis 12/2011 ausgestellt. Also für 3 Jahre.
Ach naja, Recht bekommen habe ich (Widerspruch ist also doch lohnenswert!
) und das ist doch auch schon was. Soviel also von meiner Odyssee mit der Behörde...
Alles Liebe, NiNoa
"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von mondbein am 16.03.2009 23:28NiNoa, heute wird der Tipp mit doppeltem "p" geschrieben - früher (das heißt: vor der Rechtschreibreform) jedoch nur mit einem 
Für dein Vorhaben wünsche ich dir gutes Gelingen, ich selbst habe das auch alles durch - inklusive Klage vorm Sozialgericht. Ich hab fast den Eindruck, dass es mit dem Versorgungsamt leider nicht anders geht 
Mittlerweile bin ich bei 70% & Merkzeichen G und auch wenn mein Rheumatologe sagt, dies sei zu wenig - mir reicht es, ich bin damit zufrieden.
Alles Gute,
Monika
Die beste Medizin gegen entgleiste Größenordnungen ist die Lektüre von Todesanzeigen.
Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.
Václav Havel
Ewig währt am längsten!
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von NiNoa am 16.03.2009 14:05Hi!
@leya: Danke für die Tips, ich nenne sie mal rechtsberatend-ähnlich
. [Ich frage mich immer: heißt es Tips oder Tipps?? Tipss wohl kaum, dass hätte ich fast geschrieben
]
Habe jetzt bis auf ein Dokument alles beisammen und werde den W wohl in dieser Woche einreichen. Will den Text dann gerne jederzeit auf Anfrage zur Verfügung stellen - habe ja schließlich auch immens von eurer Hilfe profitiert.
Feinen Tag, NiNoa
"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von Leya am 15.03.2009 21:57Du kannst zur Fristwahrung einfach Widerspruch einlegen - ohne Begründung -.
(z.B. so:...gegen Ihren Bescheid vom ... Aktenzeichen .... erhebe ich hiermit Widerspruch.
Eine Begründung des Widerspruches folgt.
Ich bitte um Eingangsbestätigung.)
Dann erhälst Du sicher eine Eingangsbestätigung und die Aufforderung, den Widerspruch bis zum xx.xx.xxxx zu begründen.
Und wenn Du die Begründung bis zum xx.xx.xxxx noch nicht fertig hast, kannst Du auch um Verlängerung der Frist zur Begründung bitten (z.B. so: Die zur Begründung meines Widerspruches erforderlichen xy-Unterlagen stehen noch aus. Ich bitte daher um Verlängerung der Widerspruchsfrist bis zum xx.xx.xxxx. Um die Angelegenheit zu vereinfachen, erlaube ich mir, von einer Zustimmung Ihrerseites zur Verlängerung der Widerspruchsfrist bis zum xx.xx.xxxx auszugehen, sofern ich keine gegenteilige Nachricht erhalte...)
Dies war natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.
Gruß
Leya
Bsaza
Gelöschter Benutzer
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von Bsaza am 14.03.2009 18:03Hallo Kirschi,
super, daß es Dir heute so toll geht und hoffentlich bleibt es auch dauerhaft so!
Aber: Warum genau willst Du den Ausweis wieder hergeben, um notfalls den Papierkram von vorne zu beginnen?
Du MUSST den Ausweis ja nicht anwenden! Nach Erstfeststellung 20 % bin ich froh, jetzt 60 % zuerkannt bekommen zu haben mit "G" (weitere Erkrankungen kamen hinzu), aktiv benutzte ich den Ausweis auch noch nicht (habe GsD noch mein Autochen, auf welches ich aber auch angewiesen bin) - aber für die Steuererklärung z. B. ist er von Nutzen, wenn ich bedenke, was ich allein für Arzneimittel etc. bereits aus eigener Tasche gelöhnt habe und weiterhin muss.
Und NEIN, nur weil SLE (oder Verdacht SLE/LE/Kollagenose...) vorliegt, gibt es nicht automatisch 50 % GdB.
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von Kirschi am 14.03.2009 16:21Ich hab da auch gleich noch ne Frage zum Ausweis. Ich habe ja einen lebenslänglichen mit GdB 60 bekommen.
Mittlerweile gehts mir natürlich so prächtig, das ich denke es ist besser den wieder zurückzugeben.Habe gehört das geht. Stimmt das??
Und wie siehts dann aus, wenns mich doch noch mal erwischt?Kann ich dann einenn neuen Beantragen oder gehts dann nicht mehr?
Wäre dankbar für jede Antwort.
LG
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von Lupsi am 10.03.2009 11:20Und immer daran denken: der Grad der Behinderung wird nicht an den Diagnosen gemessen, sondern ausschliesslich an den daraus resultierenden Einschränkungen im täglichen Leben für den Patienten. Die Bandbreite der Einschränkung ist bei der Vielseitigkeit des Lupus natürlich riesig und man kann das den Menschen beim Versorgungsamt gar nciht gründlich genug beschreiben... Und diese Einschränkungen werden auch aus den Arzrbriefen nicht zwingend deutlich....
Also immer hübsch Listen beifügen, aufgeschlüsselt nach Diagnose, welche Symptome dadurch, woran hindern oder wobei behindern Dich diese Symptome usw. usf., z. B.
. Diagnose
a. wie äußern sich die Beschwerden
b. Häufigkeit der Beschwerden
c. Begleiterscheinungen
d. Folgen / Einschränkungen
am Beispiel:
1. Ständiges Gefühl der Übermüdung
a. müde, matt, abgeschlagen
b. vormittags, mittags, nachmittags
c. Schwächegefühl, rasche Ermüdbarkeit
d. absolute Leistugnsinsuffizienz
Viel Erfolg
Lupsi
"Jeder sieht, was Du scheinst. Wenige fühlen, was Du bist..." Niccolo Macciavelli
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von NiNoa am 10.03.2009 11:08Danke für eure Infos!
Habe mich jetzt noch mal an meinen Facharzt gewandt und ihn um einen aktuellen Bericht gebeten, mit dem ich dann einen Widerspruch versuche. Grundsätzlich möchte ich nichts, was mir nicht zusteht. Aber andererseits könnten 5 Urlaubstage im Jahr massiv dazu beitragen, dass ich nicht so häufig krankgeschrieben sein müsste und das wäre ja fein. Herrje, das ist sie wieder: die brave Arbeitnehmerin...
!!
@susanne: werde mir deinen Thread mal gründlich anschauen. Danke!
@sonne06: habe vom Amt nur telefonisch erfahren, dass nicht genug "Dramatisches" von meiner HÄ geliefert worden wäre... Daher jetzt noch mal über den Facharzt (den sie wegen der zwei Arztbriefe, die ich beigefügt hatte, aber zugegebermaßen dooferweise aus einer guten Phase, gar nicht erst angefragt haben).
Mal abwarten, ob ich es innerhalb der vierwöchigen Frist auf die Beine bekomme.
Schöne Grüße, NiNoa
"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)
Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??
von anniidol am 09.03.2009 11:54Also ich denke automatisch bekommt man gar nichts. Man kann ja auch eine Krankheit haben und keine Beschwerden bzw. wenn die Beschwerden sich verbessern wird man auch ganz schnell runtergestuft. Also ich habe einmal direkt zurückgeschrieben weil die Angaben einfach falsch waren. Das Versorgungsamt hat das dann auch korrigiert. Am besten ist wenn du gleich selbst die wichtigsten Unterlagen beilegst.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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