Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

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fr.maus

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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von fr.maus am 08.12.2009 20:00

Ja Dani das ist fast überall so,meine Firma verhält sich ziemlich ruhig,habe sogar anteilmäßig Weihnachtsgeld bekommen und auch Prämie für 10 Jähriges.Aber normalerweise kostest Du ja dem AG nichts wenn Du evtl.für 2-3Jahre berentet wirst.Danach kann man immer noch schaun ob eine Wiedereingliederung möglich ist.Selbst wenn sie jemand befristet einstellen vielleicht hat sich ja die Wirtschaftslage bis dahin wieder erholt ,das man denjenigen trotzdem weiter beschäftigt und dich natürlich an 1.Stelle.
L.G.Anke

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Dani
Administrator

51, Weiblich

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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 18:44

Ja ich weiß und ihr habt ja auch Recht. Habe in meiner 12-jährigen Betriebszugehörigkeit auch schon 4 Fusionen miterlebt..
Nur ich kann es mir nicht leisten, dass sie mir u.U. ohne Abfindung kündigen. Und wenn eine Firma einen Mitarbeiter los werden will, dann schaffen die das auch. Und wenn sie in den Krümeln suchen und kündigen, weil - Achtung Übertreibung - ich mal 10 Cent zu viel ausgezahlt habe oder so.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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anniidol

56, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von anniidol am 08.12.2009 18:31

genau - und locken mit Abfindung. Gerade wo du Fusion erwähnst ... da habe ich auch 5-fache Erfahrung. Da darf meist nicht betriebs- o. fusionsbedingt gekündigt werden, daher nutzt man alle Möglichkeiten die AN anders loszuwerden. Altersteilzeit, Auflösungen, Versetzungen etc. Das ist das was ich auch nicht so toll daran fand.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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marsy
Gelöschter Benutzer

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von marsy am 08.12.2009 18:12

Ohne Zustimmung kann dir der Arbeitgeber gar nicht kündigen und das weiß er.

Ein Aufhebungsvertrag ist auch keine Kündigung seitens des Arbeitgebers und da braucht das Integrationsamt auch nicht zugeschaltet werden.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.02.2010 19:43.

Dani
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Beiträge: 8639

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 04:00

Nachtrag bezüglich Integrationsamt:

Da werde ich mich natürlich noch beraten lassen und eine Freundin befragen, die dort arbeitet.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Dani
Administrator

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Beiträge: 8639

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 03:52

Ob das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Voll-EU-Rente ruht oder aufgelöst wird müsste im Tarifvertrag geregelt sein

Im Tarifvertrag steht dazu nix drin, nur das das Arbeitsverhältnis mit Beginn der Altersrente endet. In meinem Arbeitsvertrag steht auch nichts anderes drin.

Dani, aufgrund von Deinen Beiträgen vermute ich, dass du für dich schon die Entscheidung getroffen hast, die Abfindung zu nehmen und zu versuchen, die Rente voll zu beantragen.

Nee, erst wenn der positive Rentenbescheid da wäre, würde der Aufhebungsvertrag gemacht werden. So wurde es mir gesagt/vorgeschlagen und anders würde ich es auch nicht machen. Somit wäre auch die Sperrfrist beim Arbeitsamt etc. hinfällig.

Das kann die Personal"tante" - sorry aber ein ziemlich abwertender Begriff, wahrscheinlich meinst du die Personalleiterin,

Da ist wieder die berühmte Goldwaage :rolleyes: Ich hoffe, ich darf mich wenigstens als Versicherungstussi bezeichnen ;-)
Keine Ahnung, was die Dame von der Personalabteilung für eine Stellung hat. Ich kenne sie (noch) nicht und sie mich auch nicht. Meine Firma hat nämlich wieder mal fusioniert und wir werden jetzt von HH aus personalgeleitet und die schauen jetzt, wo sie Arbeitsplätze abschaffen können. Und dieser ganze Mist (Arbeitsplatz etc.) belastet mich seit Jahren eh noch zusätzlich zu meinen Erkrankungen.

das für mich jetzt wirklich kein klassisches Krankheitsrückkehrgespräch war

Ich hatte dieses Gespräch so genannt, als meine Chefin meinte, sie müssen vor meiner Rückkehr mit mir sprechen.

Ohne Zustimmung kann dir der Arbeitgeber gar nicht kündigen und das weiß er.

Ein Aufhebungsvertrag ist auch keine Kündigung seitens des Arbeitgebers und da braucht das Integrationsamt auch nicht zugeschaltet werden.

Übrigens könnte der Arbeitgeber bereits ab dem Zeitpunkt in dem man aus der Lohnfortzahlung ist, jemanden befristet als Krankheitsvertretung einstellen.

Theoretisch ja, aber der AG weiß ja nicht, wie lange der AN noch arbeitsunfähig ist. Und bei mir in der Abteilung bzw. mein Aufgabengebiet ist die Einarbeitungszeit aufgrund der Komplexität sehr lange.

Und selbst wenn das Arbeitsverhältnis während einer vollen EU-Rente ruht, ist es meines Erachtens eine Arbeitsunfähigkeitszeit und da kann der Arbeitgeber kündigen. In meinem Fall (seit 13 Monaten krank geschrieben und in den 3 Jahren davor um die 50 % Arbeitsunfähigkeit) hätte ich vor Gericht wohl auch keine Chancen, wenn ich mir da so einige BGH-Urteile anschaue..

Liebe Grüße
Dani

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marsy
Gelöschter Benutzer

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von marsy am 07.12.2009 14:57

Ob das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Voll-EU-Rente ruht oder aufgelöst wird müsste im Tarifvertrag geregelt sein.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.02.2010 19:41.

fr.maus

56, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von fr.maus am 07.12.2009 14:56

Dani,soweit ich weiß können sie Dir nur kündigen wenn das beim Versorgungsamt beantragt und auch genehmigt wurde bzw.wird.L.G.Anke

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Dani
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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 07.12.2009 14:36

@Anke und Hanni:
Ich stimme Euch voll zu! So langsam sehe ich ja auch ein, dass es nicht mehr so geht, wie ich das gerne hätte.

@hala:
Ja, ich weiß. Nur wer garantiert mir, dass die mir während meiner Rentenzeit dann nicht doch kündigen...

Liebe Grüße
Dani

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hala

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Beiträge: 840

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von hala am 07.12.2009 13:53

Kuckuck Dani,

es gäbe aber noch eine 4. Möglichkeit, die Du beachten solltest:
Dein Arbeitsplatz bleibt weiterhin bestehen.
Du beantragst die volle Rente und kannst trotzdem bei Deinem oder bei einem anderen AG einen kleinen Job nebenher machen.
Dein Arbeitsplatz wird für die Zeit Deiner Abwesenheit bzw. Rentenzeit befristet besetzt.
Wenn es Dir besser geht, kannst Du nach Deiner Rentenzeit wieder bei dem AG weiter Arbeitengehen. Wenn nicht, beantragst Du wieder Rente. Dein Arbeitsplatz wird wieder weiter befristet besetzt.

Ich finde, dass dieser Weg auch unbedingt bedacht werden sollte! Wenn der Job weg ist, ist er weg.
Und später, mit den Zeiten der Rente und Co. im Lebenslauf ect., wird es sicherlich sehr schwer werden, einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Du bist noch jung und es kann sich hoffentlich noch alles (das es Dir besser geht, ...) ergeben.

Ich wollte Dir das noch unbedingt mitteilen, weil ich es einfach sehr wichtig finde, auch diesen Weg zu betrachten.
Übrigens sieht es bei mir mit meinem AG im Moment so ähnlich wie oben beschrieben aus; - ausser, dass ich nie einen kleinen Nebenjob die ganze Zeit hatte bzw. habe.

Liebe Grüße und ganz viel Glück für die Entscheidung!

hala

Edit: letzten Absatz verbessert und den letzten Satz ergänzt.

***Die Wahrheit bedarf nicht vieler Worte, die Lüge kann nie genug haben.***
***Lügen können Kriege in Bewegung setzen, Wahrheit hingegen können ganze Armeen aufhalten.***
***Ein Freund ist jemand, der Dich zwar lächeln sieht, aber sofort erkennt, dass Deine Seele weint.***
***Vertrauen ist eine zarte Pflanze. Ist es zerstört, kommt es sobald nicht wieder.***

Otto von Bismarck
***Der Neid kann sich nicht verbergen. Er klagt an und verurteilt, ohne Beweise zu haben; er übertreibt die Fehler; er hat maßlose Namen für die geringsten Irrtümer, und seine Sprache ist voll Bitterkeit, Übertreibung und Mißgunst. Mit unerbittlichem Haß und rasender Wut stürzt er sich auf jedes wirkliche Verdienst; er ist blind, jähzornig, gefühllos, brutal.***
Luc de Clapier Vauvenargues

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.12.2009 14:07.
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