Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 17:01

@Hanni1968:

Mir wurde allerdings diese Akteneinsicht nicht vorgeschlagen.

Die wird meines Wissens auch nicht vorgeschlagen, sondern die muss man verlangen.

Benötigt man den eigentlich für eine Klage unbedingt einen Anwalt?

Du kannst Dich auch selbst vertreten, soweit ich weiß. Ist aber schwieriger, seine Interesse durchzuboxen.
Bist Du im VDK?

Liebe Grüße
Dani

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hanni1968
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von hanni1968 am 09.08.2010 16:59

@Judith
Ich bin momentan in der gleichen Situation. Das Versorgungsamt hat mir nach Widerspruch 40 GdB zugebilligt und den weiteren Widerspruch abgelehnt. Jetzt stellt sich auch mir die Frage, ob ich Klage. Mir wurde allerdings diese Akteneinsicht nicht vorgeschlagen. Ich weiß allerdings auch nicht, ob ich mir die Belastung mit dem Sozialgerichtsverfahren antun möchte. Bei uns läuft nämlich zur Zeit auch alles schief. Stehe im Moment nicht grade unter einem guten Stern. Mein Krankengeld endet übermorgen und von meinem Rentenantrag habe ich noch nichts konkretes gehört. Hänge also auch in der Schwebe. Benötigt man den eigentlich für eine Klage unbedingt einen Anwalt? Ich befürchte, das unsere Rechtschutzversicherung das nicht übernimmt.
LG
Hanni

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 16:28

aber so nen Liste mit aggressiven Medis wo unsere drauf stehen wäre natürl. am besten.

So eine Liste gibt es meines Wissens leider nicht, zumal sich die Frage aufwirft: Was bedeutet eine agressive Therapie/aggressive Medikamente. Das sind Begriffe, die auch nirgendwo definiert sind (zumindestens habe ich im www nix gefunden.. )

Liebe Grüße
Dani

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Muh

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Muh am 09.08.2010 16:20

Ja das mit der Rechtsschutzversicherung ist schon in Arbeit wir werden wohl erstmal wie du schon sagst mit Beipackzetteln und Medibeschreibungen da aufschlagen aber so nen Liste mit aggressiven Medis wo unsere drauf stehen wäre natürl. am besten. Da mit der Arztbestätigung ist schwierig mein Rheumadoc sonst eigentl. ganz nett hat zwar die eigentl. Medikamente bestätigt aber hinsichtl. Einspruch ist er keine große Hilfe er meint das ganze wenn es auch noch vor Gericht kommt ist eh eine zu große phychische Belastung für mich und der zu erwartende Nutzen die Aufregung nicht wert. Zum Thema das die Medis aggressiv sind war er fast beleidigt und meinte die sollen ihnen ja helfen, ist ja klar aber trotzdem sind sie nun mal belastend für den Körper mit den nicht gerade geringen Nebenwirkungen. Irgendwie habe ich hier an jeder Ecke das Gefühl friss oder stirb-bloß nicht aufmucken und Aufwand verursachen. Dazu kommt noch das es mir nervlich zur Zeit wirkl. schwer fällt mich mit Ärzten Ämtern, Versicherungen usw. auseinander zu setzen. Andererseits kann ich nicht immer meinen armen Mann belasten, der beruflich fast nie aus dem Büro raus kommt. Habe schon manchmal Angst der bricht auch noch zusammen, Es ist bei uns zur Zeit so richtig der Wurm drin aber jetzt komme ich echt ins Jammern und das ist schon fast wieder nen eigenes Thema. LG judith

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 15:49

Nachtrag bzgl. Anwaltssuche:
Ich würde bei der Rechtsschutzversicherung anrufen, das Problem schildern und in der Regel geben die dann Anwaltsempfehlungen raus.

Liebe Grüße
Dani

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 15:44

Aber eigentlich müssten doch die Gesetzestexte überall gleich gehandhabt werden. Das Schwerbehinderungsrecht ist doch ein Bundesrecht kein Landesrecht.

Das Problem ist,dass diese GdB-Tabelle nur "Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit" sind.
Grob gesagt, man kann, muss sich aber nicht daran halten..

Einen Anwalt mitzunehmen wäre sicher auch nicht schlecht aber es ist in der kürze der Zeit nicht einfach einen wirklich guten Anwalt auf diesem Fachgebiet in unserer Ecke zu finden.

Du kannst dem Versorgungsamt ja auch mitteilen, dass Du den Termin erstmal cancelt, da Du den Vorgang Deinem Anwalt gegeben hast und dieser sich dann mit ihnen in Verbindung setzen wird.

Falls du doch hingehst, würde ich mir von einem Arzt zumindestens bestätigen lassen, dass Du mit agressiven Medikamenten therapiert wirst, Packungsbeilagen mitnehmen oder so..

Liebe Grüße
Dani

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.08.2010 15:48.

Muh

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Muh am 09.08.2010 15:37

Ja der Plan ist das ich zumindest meinen Mann als Zeugen mitnehme-wenn er hoffentl. auf Arbeit frei bekommt. Einen Anwalt mitzunehmen wäre sicher auch nicht schlecht aber es ist in der kürze der Zeit nicht einfach einen wirklich guten Anwalt auf diesem Fachgebiet in unserer Ecke zu finden. Habe bei anderen rechtl. Angelgenheiten schon einige Reinfälle erlebt. Z.B ist bei einer Verkehrsrechtsangelegenheit unser Anwalt zwischendurch pleite gegangen und wir mussten das duch ihn eingenommene Schmerznensgeld über die Anwaltskammer zurück holen. Ich hoffe das wir der Dame im peröhnl. Gespräch alles nochmal darlegen können und das sie versteht was eine aggressive Basistherapie bedeutet. Ich weis auch nicht so recht ob man das als Bsp. angeben kann das es in anderen Bundesländern anerkannt wird wie man an Fiethes Bsp sieht. Aber eigentlich müssten doch die Gesetzestexte überall gleich gehandhabt werden. Das Schwerbehinderungsrecht ist doch ein Bundesrecht kein Landesrecht.

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 15:08

Habe mich schon sicherheitshalber erkundigt meine Rechtsschutzversicherung trägt auch Sozialrechtssachen also kann ich mir im Notfall der hoffeltl. nicht eintritt wenigstens einen Anwalt nehmen wenn ich vor Gericht muss um den Schwebiausweis oder die Rente durchzusetzen.

Also soweit ich weiß, kannst Du damit auch jetzt schon zum Anwalt. Das würde ich Dir auch raten.
Wenn du jetzt noch nicht zum Anwalt möchtest, dann würde ich zumindestens nicht ohne Zeugen zur Akteneinsicht gehen, denn Du hast, so wie der Name schon sagt nur Einsicht in die Akten. D.h. Du wirst Dir keine Kopien machen dürfen..

Liebe Grüße
Dani

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Muh

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Muh am 09.08.2010 15:03

@Dani ja ich habe ähnlich wie bei Fiethe auch alle Einschränkungen ausfgeführt-soll ich nochmal den ganzen Einspruch reinstellen-war mir nicht sicher ab der Platz reicht. Ich hätte ja gern als Unterstüzung die vom VDK mitgenommen aber die sind hier bei uns nicht gerade so auf der Höhe. Die hatten nochnichtmal was von diesem Passus gehört und meinten Orginalton " nehmen sie die Medikamente doch erst mal 6 Monate wenn das so im Gesetz stehen soll und dann stellen sie den Antrag und manchmal übertreiben die Ärzte was die medikamente angeht. Der Schwebiausweis ist ja auch nicht so wichtig für sie die Rente ist doch wichtiger und die Gleichstellung können sie ja beim Arbeitsamt beantragen" Die haben da anscheinend garnichts verstanden- da wird einen Angst wenn einen solche Leute vor Gericht vertreten sollen. Habe mich schon sicherheitshalber erkundigt meine Rechtsschutzversicherung trägt auch Sozialrechtssachen also kann ich mir im Notfall der hoffeltl. nicht eintritt wenigstens einen Anwalt nehmen wenn ich vor Gericht muss um den Schwebiausweis oder die Rente durchzusetzen. LG Judith

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Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 09.08.2010 14:46

Das die Einschränkungen und Befindlichkeiten je nach Sachbearbeiter(sind ja auch nur Menschen) unterschiedlich bewertet werden

Nicht der Sachbearbeiter bewertet das, sondern der medizinische Dienst/die medizinische Abteilung (weiß nicht, wie das dort heisst).

In Deinem Widerspruch vermisse ich, welche Einschränkungen Du genau hast. Hast Du die dann auch alle aufgeführt?
Also ich meine damit z.b: Ich brauche Hilfe beim Einkaufen, beim Anziehen, psychische Aspekte etc..

Bezüglicher der agressiven Therapie bin ich noch am Googlen..

Liebe Grüße
Dani

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