Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 14:32Wollte jetzt auch mal wieder über den Stand meines Schwebiantrags berichten.
Nach meinem Widerspruch ähnlich dem von Fiethe dem ich auch noch einen Antrag zur Akteneinsicht zugefügt habe kam ein Brief mit der Bitte ich möge mich gedulden man wird die Angelegenheit nochmal prüfen und falls es zu meiner Zufriedenheit ausfällt bräuchte ich ja keine Akteneinsicht-ansonsten werden sie sich melden. Dann kam der Anruf sie würden mir jetzt statt der 30 % nun 40 % zugestehen und da mir ja das sicher nicht reicht nun der Termin zur Akteneinsicht bei der Chefin. Das ganze kommt mir schon etwas komisch vor und ich möchte mich nun verständlicher Weise gut auf diesen Termin vorbereiten. Das die Einschränkungen und Befindlichkeiten je nach Sachbearbeiter(sind ja auch nur Menschen) unterschiedlich bewertet werden ist ja eine Sache aber diese Klausel ist eigentlich eindeutig
oder sehe ich das falsch? Hier nochmal ein Auszug aus meinem Einspruch:
Lt. 18.2.3 der Anlage zu § 2 der VersMedV soll bei einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie ein GdB von 50 nicht unterschritten werden.
Seit nunmehr 1996 werde ich ständig und anhaltend, ohne Unterbrechung mit Quensyl, Immurek, Myfortic 360 mg und Prednisolon (in wechselnder Dosierung, derzeit 5 mg )als Basistherapie behandelt.
Weiterhin nehme ich schon seit Jahren durchgehend täglich starke Schmerzmittel, wie Tramadol 150 mg, Diclofernac, Arcoxia 90 mg (um nur einige zu nennen), derzeit werde ich mit 1 x wöchentlich zu wechselnden Schmerzpflaster Norspan 10 Mikrogramm/h und für die akut öfter in der Woche auftretenden Schmerzspitzen mit Metamizol 500mg/l behandelt. Die regelmäßig auftretenden Migräneanfälle (diese treten schon seit meinem 14. Lebensjahr auf) mit Sehstörungen und Erbrechen werden ebenfalls seit Jahren mit entsprechendn Schmerzmitteln, wie derzeit Maxalt Lingua 10 mg, MCP Tropfen und Berlosin behandelt.
Es handelt sich hierbei zweifellos um eine aggressive Therapie iS. der VersMedV, weshalb ein GdB von mindestens 50 % allein aus diesem Grunde angemessen ist.
Des weiteren möchte ich anmerken, dass in Ihrem Bescheid weder die Migräne noch das chronisches Schmerzsyndrom Berücksichtigung gefunden haben, welche eigentlich bei der seit Jahren auftretenden Stärke und Häufigkeit ebenfalls allein gesehen einen GdB von 50 % rechtfertigen würden.
Nun ist meine Frage an euch gibt irgendwo im Netz eine Liste wo unsere Medis als aggressive
Therapien aufgeführt werden (ich finde nur so allgemeine Äußerungen über agressive Therapien in der Kollagenose und Rheumabehandlung), die ich am 17. August zu dem Gespräch mitnehmen kann oder habt ihr noch einige Ideen wie ich der Amtsleiterin bei der Akteneinsicht unsere Krankheit und die daraus resultierenden Einschränkungen klar machen kann.
Bin echt etwas verzweifelt es kann doch nicht sein, das die selben gesetzl. Grundlagen in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Dani am 02.08.2010 00:58Hallo Fiete,
freut mich, dass der Widerspruch erfolgreich war.
Um Deine Psyche wieder in den Griff zu bekommen, wünsche ich Dir ganz viel Kraft.
Das ist harte Arbeit, aber die wirst Du schaffen!
Habe das ja selber schon durch..
Liebe Grüße
Dani
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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von fr.maus am 01.08.2010 13:26Hallo Fiete ,
das tut mir leid das es Dir nicht gut geht,wünsche Dir alles Gute und das es Dir bald besser geht.
Liebe Grüße Anke
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Fiete_Appelschnut am 01.08.2010 11:11Guten Morgen Leya,
ich glaube ich lasse es dabei. Mir fehlt momentan die Kraft für weitere "Auseinandersetzungen".
Vllt. stelle ich in einem Jahr einen Verschlimmerungsantrag.
Momentan plant mein Arbeitgeber mich als erwerbsunfähig zu berrenten. Damit habe ich heftige seelische Probleme.
Bin derzeit auch in einer Psychiatrischen Klinik deswegen. Da konzentrier ich meine Kräfte erst mal auf diese Baustelle.
lg
Fiete
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Leya am 01.08.2010 00:53Hallo Fiete Appelschnut,
ich freue mich für Dich. Jetzt hast Du endlich nach kräfteraubendem Kampf das, was Dir zusteht - Du bist als Schwerbehinderte anerkannt -. Oder zumindest hast Du den Anfang von dem, was Dir zusteht, denn möglicherweise sind 50 % für die Einschränkungen durch Deine Erkrankungen noch zu gering. Wirst Du es z. Zt. bei dieser Entscheidung belassen wollen?
Gruß
Leya
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Fiete_Appelschnut am 31.07.2010 12:34So. Mittlerweile ist über meinen Widerspruch entschieden.
Ich bin nun schwerbehindert mit einem GdB von 50, ohne Anerkennung der Merkzeichen "RF" und "G".
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 31.05.2010 12:59Hallo Leya vielen Dank für den Hinweis mit dem Versorgungsreport-werde ich mir gleich bestellen zumal ich glaube das ich hier vom VdK in Sachsen-Anhalt nicht allzuviel Unterstützung bekomme. Habe da schon mehrmals angerufen und es geht einfach keiner rann und das soll der Landesverbandssitz sein. Einmal habe ich jemanden erreicht und als ich um Hilfe beim Einspruch gebeten habe sagte die gute Frau immer mit der Ruhe bei der 2. Ablehnung können wir immer noch tätig werden. Beim Zentralen VDK wollen sie einen immer zum Landesverband vermitteln jetzt bin ich echt unsicher ob die da in Halle überhaupt sowas wie einen Rechtbeistand oder Anwalt haben. Jetzt habe ich denen erst mal ne Mail geschickt vielleicht reagieren sie darauf mal . Mir ist das Ganze echt zuviel und der gedanke das das Ganze nur deshalb schief geht weil man in der falschen Gegend wohnt wäre echt schlimm. Also Danke nochmal LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Leya am 31.05.2010 06:48Hallo,
ich finde Eure Widersprüche toll. Bei einem Prozess, zu dem es hoffentlich aber gar nicht erst kommt, würde ich unbedingt die Hilfe eines Sozialverbandes - SoVD oder VdK - in Anspruch nehmen. Diese werden auch tätig, wenn man erst in diesem Stadium zu ihnen kommt.
An alle, die in Widerspruchsverfahren bzw. Prozessen stecken, ich hatte das folgende Buch schon einmal im Forum erwähnt, ich finde es sehr, sehr wichtig. Auch und gerade für unsere / Eure Anwälte, die oftmals über diese Zusammenhänge nicht informiert sind, insbesondere nicht darüber, wie es mit den Gutachtern läuft, die die Gerichte beauftragen und welche Möglichkeiten man dabei / dagegen hat. Die Zahl der Gutachter, die sich mit dem besonderen System der Beurteilung von Schwerbehinderungen aufgrund der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auskennen, ist nämlich - nach den Ausführungen des Autors- sehr, sehr beschränkt (möchte keiner machen, weil zu wenig Geld) und so sind die Gutachter, die die Erstbeurteilung auf den Antrag hin vornehmen eben auch die Gutachter, die bei einem Widerspruch vom Gericht hinzugezogen werden. Quasi beurteilt dann der vom Gericht hinzugezogene Gutachter sich selbst. Was dabei herauskommt, ist klar. Der Autor schlägt unabhängige Institute mit Gutachtern vor (und nennt Adressen), die eben gerade nicht für die Versorgungsämter und Gerichte arbeiten, also neutral sind.
Habe ist das nachvollziehbar erläutert? Sonst nachfragen.
Hier noch einmal der Hinweis auf das Buch
Der Versorgungsamt Report: Wie die Versorgungsämter Kranke und Behinderte verwalten
Homepage des Versorgungsamt Reportes (mit der Möglichkeit der Direktbestellung und) mit div. Informationen
http://www.versorgungsamtreport.de/index.html
Sonst auch überall zu erhalten, z.B. auch hier:
http://www.amazon.de/Versorgungsamt-Report-Versorgungs%C3%A4mter-Behinderte-verwalten/dp/3770013530/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1275280615&sr=8-1
Gruß
Leya
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 30.05.2010 23:27Hallo Ihr Lieben, habe jetz in Anlehnung an Fietes Widerspruch meinen Eigen formuliert u. meinen Rheumadoc zu Lesen gegeben. Fand er echt gut und treffend formuliert. Er meinte allerdings 1.und2. Einspruch wäre okay aber vors Sozialgericht soll ich nicht gehen. Das würde mich nervlich zu sehr aufregen, da mann dort von den Richtern, Anwälten und Gutachtern mehr als Objekt und nicht als Mensch behandelt wird. Nun weiß ich auch nicht ist er nur zu feige das mit mir durchzuziehen oder sind die beim Gericht wirklich so schlimm?
Das mit dem GdB ist ja für mich im moment auch nicht ganz so wichtig da ich sowieso keinen Kündigungsschutz hätte aber wenn der Rentenantrag abgelehnt wird habe ich echt ein Problem und muss wahrscheinlcih klagen. Ist ja auch eine finanzielle Frage wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme weiss ich echt nicht weiter. Ich kann schon Nächtelang nicht schlafen und träume schon Nachts von Gutachtern und Verhandkungen. Ich wüsste auch derzeit nicht, wie ich es im Moment schaffen könnnte wieder arbeiten zu gehen habe ja zum Schluss nicht mal mehr halbtags geschafft.
Was ist zum Beispiel wenn man zum Gutachtertermin mal einen der eher besseren Tage hat und die Gelenke nicht ganz so arg geschwollen sind und auch die Blutwerte nicht so akut sind?
Es kann einen ja wie ihr selbst wisst innerhalb von ein paar Tagen wieder total schlecht gehen ohne das die Werte Alarm geben. Bei meinem 1. Gutachtertermin bei der Neurologin ging es mir echt schlecht und ich war so von der Rolle-aber ich glaub das hat sie auch gemerkt. Jetzt habe ich am 29.06. einen Termin beim Gutachter f. Rheuma und der soll echt ein knallharter Hund und ziehmlich eingebildet sein. O-Ton mein Rheumadoc- die Schwestern machen die Untersuchung und den Fragebogen-und er schwebt dann ein. Ich finde diese Fragen sowieso echt daneben-da stehen so Fragen wie können sie allein aus dem Bett steigen oder einen Mantel anziehen-sicher muss ich das allein machen-ist ja auch meist keiner da aber es fällt uns allen sicher besonders früh extrem schwer.
Ich habe echt Panik und würde mich am liebsten verkrauchen und garicht dran denken das man da so bewertet wird. Ist doch echt gemein es stellt doch keiner so einen Antrag aus Spaß und den Lupus will bestimmt auch keiner geschenkt. Entschuldigt denn nun doch so lang gewordenen Jammertext!!
LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Dani am 25.05.2010 20:25Mein Bescheid war auch kurz und schmerzlos.
Ich hatte bei meinem Antrag auch die psychischen Einschränkungen wie sozialer Rückzug etc. lang und breit dargestellt. Das wird immer wieder gerne mal vergessen.. 
Liebe Grüße
Dani
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