Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

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anniidol

56, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von anniidol am 11.07.2010 19:23

Nein, das geht nicht so einfach. Wenn er Unterhaltspflichtig ist, sind die Kinder bei ihm versichert, basta. Das hat er nicht selbst zu entscheiden. Die erste Füllung 31 € u. deswegen tobt er ??? Wir haben das auch alles durch mit Jürgens Kindern auch die Spangen über viele viele jahre weg. Das Geld bekommt man tatsächlich wieder auch wenn die Spangen bei Kindern reine Geldmacherei sind, meiner Meinung nach. Es ist aber so.

Micky: das sind zusätzliche Kosten, die man selber zahlen muß. Dafür bekommt man von der Verrechnungsstelle des Zahnarztes eine Rechnung. Alles was über die KK-Leisung rausgeht und keine Standard ist.

Wende dich damit doch an die Stelle, die den Unterhalt berechnet oder festgelegt hat.

Ich fürchte da wird er noch oft toben müssen. Wenn ich da an Jürgens Kinder denke und die sind längst erwachsen und bekommen immer noch und sind mitversichert ... na viel Spaß an deinen Ex. Kinder kosten Geld. Betonung liegt auf Kinder.
Gruß
Annette

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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Sunflower

58, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von Sunflower am 11.07.2010 19:22

Nein, mein Exmann ist über die AOK Rheinland gesetzlich versichert. Die Kosten sind Sonderleistungen, also Kunststoffüllungen und Zahnversiegelungen. Die Spange kommt dann auch noch, wobei man da den Betrag wieder zurück bekommt, wenn die Behandlung erfolgreich war.

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Micky

55, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von Micky am 11.07.2010 19:14

Hab da ein paar Verständnisschwierigkeiten:

Da mein Exmann der Versicherungsnehmer der Kinder ist (ich bin ja privat/Beamtin) ging die Rechnung an ihm.

Demnach ist auch er privat versichert, sonst würd er doch keine Rechnung erhalten, oder?

Zukünftige Rechnungen werde er wegschmeißen

Warum reicht er die Rechnung denn nicht an seine KV weiter?

Oder handelt es sich um Dinge, die die gesetzliche nicht zahlt? Dann, denke ich, ist er nicht automatisch in der Zahlungspflicht, nur weil die Kinder bei ihm mitversichert sind. Da seid ihr schon beide gefragt.

Gruß Micky

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Sunflower

58, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von Sunflower am 11.07.2010 19:05

ja werde ich machen. Ich habe jetzt eben erst mal das Jugendamt angeschrieben. vielleicht wissen die ja auch was...

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Conny
Gelöschter Benutzer

Re: Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von Conny am 11.07.2010 18:51

Hallo Sabine,

würde mich an die KK Deines Exmannes wenden, schildere denen Deine Situation, dann werden die Dir schon sagen, wie Du es am Besten machen solltest.

LG
Conny

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Sunflower

58, Weiblich

Beiträge: 1416

Exmann will Kinder aus der Kk abmelden...

von Sunflower am 11.07.2010 18:39

Nach dem Desaster mit meinem Zahn habe ich mit den Kindern den Zahnarzt gewechselt. Dabei kam heraus, dass die Kinder2/3 Füllungen und mit Sohn noch 3 Versiegelungen braucht. Da ich Kunststoffüllungen nehmen wollte, kostete das für die erste Füllung einen Eigenbetrag von 31 Euro.
Da mein Exmann der Versicherungsnehmer der Kinder ist (ich bin ja privat/Beamtin) ging die Rechnung an ihm.
Die Kinder kamen gerade vom Wochenendbesuch zurück und sagten er hätte getobt. Zukünftige Rechnungen werde er wegschmeißen und sie außerdem aus der Krankenkasse herausnehmne, ich solle sie versichern...
Geht das so einfach?
Bei mir würde das zusätzliche Kosten verursachen und ich müßte immer alles vorlegen...
Demnächst steht bei meiner Tochter auch eine Zahnspange an. Dh. alle 3 Monate käme eine Rechnung so ca. 30-40 Euro die man sammeln müsse und am Ende der (erfolgreichen) Behandlung erstattet bekäme.
Selbst wenn ich alle Rechnungen zahlen würde, bekäme oder könnte ich dann die Erstattung ohne seine Unterschrift (die würde ich nie kriegen) einreichen?
wäre dankbar für Tipps und Erfahrungen...
LG Sabine

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