schmerzmittel

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: schmerzmittel

von wolfskind am 29.09.2010 21:30

@ pünktchen

du nimmst auch oxycodon oder? wie ist das denn bei dir? hat sich da schon mal jemand quer gestellt das weiter zu verschreiben oder so?

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: schmerzmittel

von wolfskind am 29.09.2010 21:28

Im Jahr 2007 erhielten erste Patienten eine formale Erlaubnis vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zur Verwendung eines Cannabisextrakts. Diese Erlaubnisse folgten auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005. Anträge auf einen Import von Cannabis aus niederländischen Apotheken oder für einen Anbau zum Eigenbedarf wurden vom BfArM sämtlich abgelehnt. Der Cannabisextrakt wird von den beiden Firmen hergestellt, die auch Dronabinol in Deutschland herstellen (THC Pharm, Bionorica Ethics). Der Cannabisextrakt wird nicht von den Krankenkassen erstattet; der Preis liegt etwa bei der Hälfte des Preises von Dronabinol. Bisher haben etwa 20 Patienten eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhalten, um einen Cannabisextrakt zu verwenden.


Bei einer Anzahl von entzündlichen Schmerzsyndromen (z.B. Colitis ulzerosa, Arthritis) wirken Cannabisprodukte möglicherweise nicht nur schmerzlindernd sondern auch entzündungshemmend. So berichten Patienten beispielsweise von einem verringerten Bedarf an steroidalen und nicht-steroridalen Antiphlogistika. Es liegen zudem einige Berichte über positive Effekte einer Cannabisselbstmedikation bei Allergien vor. Unklar ist, ob Cannabisprodukte einen relevanten Effekt auf ursächliche Prozesse einiger Autoimmunerkrankungen ausüben können


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Legale Cannabis-Therapien in Deutschland / Cannabis und das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz und regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. Welche Stoffe vom BtMG erfasst werden, lässt sich den Anlagen zu diesem Gesetz (§1 Abs. 1 BtMG) entnehmen. Das BtMG enthält drei Anlagen.

Anlage 1 erfasst die nicht verkehrsfähigen (und somit auch nicht verschreibungsfähigen) Betäubungsmittel. Handel und Abgabe sind verboten. Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) werden in Anlage 1 aufgeführt.

Anlage 2 erfasst verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Sie dürfen also nicht verschrieben werden. Der Wirkstoff 9-Delta-THC (kurz THC) wird in Anlage 1 aufgeführt. Ärzten und Forschern ist unter bestimmten Umständen der Umgang mit Betäubungsmitteln aus der Anlage II erlaubt, wodurch die medizinische Forschung mit erleichtert wurde.

Anlage 3 schließlich beschäftigt sich mit verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln, hierzu zählen unter anderem die synthetischen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon.

Natürliche Cannabispräparate sind also verboten, synthetische oder halbsynthetische Wirkstoffpräparate sind zum Teil – bei bestimmten Indikationen – zugelassen:

Dronabinol ist ein teilsynthetisches Derivat von THC. Zur Herstellung wird Cannabidiol aus Hanf extrahiert und in THC umgewandelt. Aus rechtlichen Gründen arbeitet der Hersteller mit THC-armem Nutz- bzw. Faserhanf (THC-Gehalt ca. 0,3 %), dessen Anbau mit Genehmigung legal ist. Es wird hergestellt von Bionorica Ethics GmbH und THC Pharm GmbH.

In Europa ist Dronabinol als Rezeptursubstanz – also nicht als Fertigarznei – erhältlich. Diese Substanz wird an Apotheken geliefert und dort zu Rezepturen verarbeitet, also zu Pillen oder Tropfen verarbeitet. In den USA ist Dronabinol als Fertigarznei erhältlich (Handelsmarke Marinol®).

Laut Herstellerangaben wirkt Dronabinol beruhigend, krampflösend, appetitsteigernd, brechreizlindernd, stimmungsaufhellend und schmerzlindernd. Darüber hinaus verstärkt Dronabinol die schmerzlindernde Wirkung von Opioiden und ist Augeninnendruck-senkend.

Mit einem Betäubungsmittelrezept darf Patienten also Dronabinol (Delta-9-THC) verschrieben werden. Dronabinol hat aber keine arzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland (anders als in den USA), daher tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Behandlung in der Regel nicht, es bleibt ein Privatrezept.

Nabilon, ein Derivat des Dronabinol, ist ebenfalls ein in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, hat aber bisher keine Zulassung für Deutschland. In Großbritannien ist es unter dem Handelsnamen Cesamet® auf Rezept erhältlich.

Dronabinol, Marinol® und Cesamet® sind für die Indikationen Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebschemotherapie zugelassen. Dronabinol hat außerdem eine Zulassung für Magersucht und Auszehrung bei Aids.

Sativex® ist ein Spray mit den Hauptbestandteilen Tetranabinex (Tetrahydrocannabinol - THC) und Nabidiolex (Cannabidiol - CBD), ein Cannabis-Extrakt, der unter die Zunge gesprüht wird. Sativex® hat keine Zulassung in Deutschland, aber in Kanada. Hersteller ist GW Pharmaceuticals.

Andere Cannabis-Präparate sind in klinischer Erprobung.



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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: schmerzmittel

von Renate am 29.09.2010 20:14

Irgendwo hab ich gelesen, dass Cannabis als Medikament gegen Schmerzen zugelassen werden soll. Weiß jemand darüber was, wann das so weit ist und werden es Rheumapatienten denn auch bekommen ?

LG Renate

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Puenktchen

39, Weiblich

Beiträge: 147

Re: schmerzmittel

von Puenktchen am 29.09.2010 19:46

warum sollte man es dir streichen? der arzt is doch bestimmt auch froh etwas gefunden zu haben was dir hilft, oder?

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: schmerzmittel

von wolfskind am 28.09.2010 23:21

wie ist das eigentlich.. mir hilft das mittel sehr gut, ich müsste wohl nur tagsüber noch etwas mehr nehmen. kann man mir das mittel wieder streichen? also hab ich da irgendwie ein recht drauf, weil es mir hilft?

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: schmerzmittel

von wolfskind am 27.09.2010 15:35

danke ihr lieben :-) bin auch total erleichtert. ging besser als ich dachte. also ich hatte mich schon drauf eingestellt dass ich mich mit ihm kloppen muss damit er versteht, aber irgendwie war er direkt einverstanden.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: schmerzmittel

von Renate am 27.09.2010 15:17

Hallo Wolfskind,

hast du gut gemacht und wenn du dadurch weniger Schmerzen hast, kannst du vielleicht auch demnächst wieder mehr für die Rückensache zusätzlich tun. Ich drück dir die Daumen!

LG Renate

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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: schmerzmittel

von Dani am 27.09.2010 15:12

@wolfskind:
:s 9
Viel Erfolg mit dem neuen Schmerzmittel.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: schmerzmittel

von Leya am 27.09.2010 15:08

@ Wolfskind

Gut gemacht. Bitte berichte doch mal, ob es Dir mit diesem zusätzlichen Schmerzmittel jetzt besser geht.

Gruß

Leya

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wolfskind

37, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: schmerzmittel

von wolfskind am 27.09.2010 14:35

ich vertrag das paracetamol überhaupt nicht, das kommt direkt wieder raus.

war also dann heute noch mal mein glück versuchen. habe berichetet dass ich immer noch starke schmerzen habe und wir hätten ja auch ne menge durchprobiert jetzt ob es nicht noch etwas stärkeres gäbe. und dann kamen wir auf oxycodon. ein glück. noch ein paar tage und ich wäre einfach nicht mehr aufgestanden.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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