Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
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Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von Dani am 13.04.2009 01:06Liebe Grüße
Dani
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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von mmair am 13.04.2009 09:22Dani ich hab das nicht Sorgfaltig gelsen, aber meines wissen sind der MEDIZINISCHE definition einer Fehl vs. Frühgeburt unabhängig von der Gewicht sondern der Zeit. Nach der 24 SSW ist ein Fötus überlebensfähig (natrulich mit viel medizinische hilfe) es gibst kein Absolut hier und manche Kinder das unter 500 gram und auch vor der 24 SSW lebendig auf die Welt kommen und die wurden auch alle lebensrettende behandelung bekommen, wenn die trotzdem es nicht schaffen bin ich sicher das die "annerkant" sind. Vor den 24 SSW ein Fötus das ohne Lebenszeichen geborn sind könnte wahrscheinlich als ein fehlgeburt eingetragen.
Übrigens du weiss schon das meiner Tochter in der 23 SSW gekommen ist (also ein Fehlgeburt) und knapp über 500 gram war, aber sie hat ein Herzschläg und versucht zur Atmen (muss aber künstlich geholfen) Heute is die 9 Jahre alt.
Ist ein Gesezt entscheinden hier oder wie üblich der Bericht der zustandige Arzt (ie. Pathologen) über der zustand/todesursache auf der Formular das Er/Sie ausfüllen und unterschreiben muss?
Wenn ich selber ein Fötus( Säugling) untersuchung muss (Autopsie) kann ich feststellen ob die Lunge/Herz ua. Organen "lebendig" waren nach den geburt. Ein Geburt nachden 24 SSW heisst m.E. Tot geborn oder nach den Geburt gestorben (also ein Mensch das verendet sind) vor den 24 SSW ist der Frage ob das Herz schlägt einmal oder die Lunge einmal Luft geholt hatte außerhalb des Mutterleib. Auch wurden wenn möglich der wünsch der Eltern berücksichtigt (ob die der Leiche besättigung wollen).
Sorry ob das "ungefühlsam" klingt aber das war meine Arbeit immer Respektvoll ausgeübt aber auch als Wissenschäftler.
LG
Monique
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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von Dani am 13.04.2009 09:41Hallo Monique,
es geht hierbei darum, dass Kinder, die unter 500 g geboren wurden und weder Herz geschlagen, noch Lunge gearbeitet und Nabelschnur pulsiert hat, nicht in den Personenstandsbüchern beurkundet werden. Sie haben also laut Gesetz nicht existiert, bekommen keine Beerdigung etc.
Über 500 g Gewicht ist es dann eine Totgeburt und wird registriert.
Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger
als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in
den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.
Quelle
Liebe Grüße
Dani
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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von mmair am 13.04.2009 11:24Also, hier heisst es das der Fötus hat Vor- oder wahrend des Geburt keine Lebenszeichen, also ist Tot. Der Frage ist ob das als Totgeburt bezeichnet soll oder als Fehlgeburt. Ein Totgeborne erhält ein Geburtsurkunde und Totesschein sowie steht unter den Bestattungspflicht. Ein Fehlgeburt (Abort) keines annerkennung erhalt.
Aber ich glaube auch hier ist in der Gesezt der Zeitliche grenze zwischen Früh/Fehlgeburt berücksichtigt. Der Gesetz bezeichnet ein Fehlgeburt (Abort) ob Spontan oder künstlich (medizinisch)induziertt als eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft wahrend des Fötus hat einem Gewicht unter 500 g und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche.
Ich verstehe das für betroffene Eltern ist das schwerig, aber es muss irgandwo ein Grenze geben. Entschüldig meine ausdrück aber es kann nicht sein das jeder ausgescheidene "Blütige Klumpen" beerdigt muss und als Gestorbene anerkennt muss. Ein Fötus vor den 24 SSW und weniger als 500gram hat fast kein überlebungs Chance, wenn es kein Lebenzeichen hat nach dem Geburt. Jedes Fötus das Lebendig geborn sind (bzw. auch wenn es an einem Schangerschaftsabbruch handelt und das Fötus überlebt) zwischen der 12 und 22 SSW auch ohne medizinisches indikation bleibt der Frau straffrei aber handelt sich der Arzt strafbar und muss Erste Hilfe leisten.
Es ist ein sensibeles Thema aber ich denke da muss irganwo ein Strichzeichen gemacht, wo das leigen soll ist schwerig. Ich kann nur sagen ich bin Fröh das mein Kind bei der sehr Frühgeburt lebendig war und durch hervorragende medizinisches betreuung überlebt. Falls Sie mit weniger auf die Waage kam und kein Lebenzeichen hat könnte ich verstehen das ich hatte ein Fehlgeburt und für mich war das ertäglicher als ein "Kind" zu beerdigung.
Wo soll das Grenze sein? Wem sollt es überlassen ob ein Urkunde erstellt muss? Ist jeder Fehlgeburt (das bei gewünschte Kindern passiert dH. nicht der folge eines Abtreibung) als Totgeburt zusehen? Soll das der entscheidung der Mutter sein oder Vater? Ich glaube wenn nicht nur Gewicht sondern auch der Gestationszeit berücksichtig sind und der Zustand nach der Geburt (ie. ob Lebendig oder schon tot) ist der Fall erklärt, auch wenn es in der seltene fall für die Eltern unheimlich schwer zu verstehen sind. Sicherlich kann und sollten die Trauen über deren verlust, aber ein Städtliches anerkennung kann das Schmerz nicht wegnehmen.
LG
Monique
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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von Dani am 13.04.2009 23:11Ich gebe Dir Recht: Irgendwo muß eine Grenze sein. Aber ein 499 g schwerer Mensch...an dem ist ja schon alles dran.
Habe erst letztens das Foto des Kindes eines Kollegen gesehen, das in der 16. Woche tot geboren wurde.
Sehe ich auch so, aber nicht alle sind nur "blutige Klumpen"...
Aber wenn abgetrieben wird, dann ist es für viele Mord. Irgendwo ein Widerspruch zu diesem Gesetz.
Ok, ich bin ja zum Glück keine Betroffene und kann mir das Leid der Eltern nur annähernd vorstellen.
Liebe Grüße
Dani
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Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von Marion am 14.04.2009 17:49Ich habe mich eingetragen, da ich selbst ein Opfer dieser Gesetze bin.
Meine Tochter kam vor 21 Jahren in der 24 SSW. mit 640g zur Welt.
Ich der ehemaligen DDR war die Gesetzesregelung noch anders, da musste ein Kind mindestens 1000g wiegen um ein Recht auf Leben zu haben.
Es klingt sehr hart, aber sie wurde damals im Eimer " entsorgt ".
Ich wollte sie damals beerdigen und das wurde mir verweigert.
Man kann diesen Schmerz nie verkraften und es fehlt mir auch der Ort um sie zu besuchen.
Gruss Marion
Re: Sind verstorbene Kinder unter 500 g Gewicht nicht existent? - Unterschriftenaktion
von RedCow am 15.04.2009 13:22Hallo!
Ich habe mich auch eingetragen auf dieser Seite, weder war ich schwanger, noch werde ich es vermutlich je sein, doch ich finde es einfach nur schrecklich, wie men so mit Lebewesen umgehen kann!
Zum Glück sind bei uns in Österreich die Gesetze ein bisschen ein anders: Glücklose Schwangerschaft
Ein Todesfall is nun mal ein Todesfall, egal, wie lang dieses kleine Wesen unter uns oder im Leib seiner Mutter war.
Mein kleiner Cousin hat auch nur knappe 2 Monate gelebt, als ihn ein Autounfall wieder aus unserer Mitte riss, ich war damals erst 3 Jahre alt, doch ich denke bis heute oft an ihn und was für ein Mensch er wohl geworden wäre.
Liebe Grüße,
Sarah Maria
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