Frage zu Vermietung

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Frage zu Vermietung

von Leya am 25.02.2011 01:16

Ich könnte Dir da den Tipp geben, Mitglied im Haus- und Grundeigentümerverband zu werden. Die stehen Dir dann immer mit Rat zur Seite.

Forderungen eintreiben m. E. z. B. so:

Erinnerung mit Frist.
Nach Ablauf der ersten Frist eine Mahnung mit einer erneuten Frist und Hinweis, dass nach Ablauf dieser Frist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls zu Lasten des Schuldners gehen.

Wenn das Geld dann immer noch nicht da ist, im Papierladen (z. B. Staples) ein Mahnbescheid-Formular erwerben, ausfüllen nach der dem Formular beigefügten Anleitung. Gerichtskosten bezahlen.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Zuständigkeit

Aber wenn Deine Mieter dann Widerspruch einlegen - und das kann und macht ja nun wirklich jeder -, bist Du genauso schlau wie vorher. Dann bleibt Dir nur noch die Klage. Sofern Du die Klageschrift nicht selbst schreiben und das Verfahren nicht selbst führen willst, also einen Rechtsanwalt einschalten musst, ist das ganze Verfahren wahrscheinlich teurer als die Summer der Rückstände. Aber vielleicht hast Du ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

Falls möglich, erkundige Dich doch mal beim "Amt", ob Zahlungen von dort nicht direkt an Dich gehen können.

Viel Erfolg.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 25.02.2011 01:17.

anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Frage zu Vermietung

von anniidol am 25.02.2011 11:42

NK-Nachzahlung hat mit den monatl. Zahlungen vom Amt nichts zu tun.
Alles andere habe ich natürlich schon gemacht.
Danke

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 25.02.2011 11:42.
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