Kindergeld u. Bonus?
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Kindergeld u. Bonus?
von mmair am 17.04.2009 15:11Ich hab Heute das mtl. Kindergeld auf mein Konto (der übliche 164 Euro, für 1 Kind) zusatzlich war ein einmalige zahlung von 100 Euro von das Famillienkasse mit der Verwendungszweck "Kinder Bonus". Ich wüste schon von der Kindergeld erhöherung das ab Jan. 10 Euro mehr auf den Kindergeld kommt, aber von ein Bonus (das angeblich in der konjunkturpaket II von Feb. gültigkeit erhelt) war ein nettes Überraschung. Hab gleich Google gefragt und bin jetzt nicht so sicher ob das so fröhlich ist. Wie soll man vorgehen?
Leider ja. Der Kinderbonus wird beim Unterhalt genauso behandelt wie das Kindergeld: Der betreuungspflichtige Elternteil erhält das Kindergeld und damit auch den Kinderbonus. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf dafür aber im Gegenzug den Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes kürzen - und in dem Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, eben auch noch einmal um 50 Euro. Faktisch erhalten Alleinerziehende und ihre Kinder also nur einen Kinderbonus von 50 Euro. Einzige Ausnahme: Der Unterhaltspflichtige kommt seiner Verpflichtung zu weniger als 75 Prozent nach, so dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt, eh’ schon das gesamte Kindergeld erhält.
Vor allem diese Praxis sorgt bei vielen Alleinerziehenden für Empörung. "Nachdem die Kinder von Alleinerziehenden schon bei der Kindergelderhöhung leer ausgehen, soll nun auch der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet werden. Diese Benachteiligung ist nicht zu rechtfertigen. Wenn der Kinderbonus den Kindern zugute kommen soll, dann dürfen die Unterhaltspflichtigen ihn nicht vom Unterhalt abziehen. Die Leistung heißt ja nicht Unterhaltspflichtigenbonus", so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV).
Übrigens: Alleinerziehende und ihre Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, profitieren wieder vom Kinderbonus. Denn dieser wird nicht als Einkommen gewertet und daher nicht angerechnet.
Kinderbonus FAQ
Hat jemand auch das Problem als Alleinerzeihende (Unterhaltsberiechtgen)?
Wenn das so ist das es heisst nur 50 Euro (besser als nichts) war der Abwrackprämien bei alten Autos schon viel besser!
LG
Monique
Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.
kerlchen
Gelöschter Benutzer
Re: Kindergeld u. Bonus?
von kerlchen am 17.04.2009 21:00Hallo Monique
Ich schreib jetzt einfach mal als unterhaltspflichtiger Elternteil. Ich wurde vor ca. 2 Wochen vom Amt für S&J angeschrieben. In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, ich könnte um die 50 Euro kürzen, gleichzeitig wurde auch gesagt, es wäre aber nicht die Absicht der Ministerin gewesen und ich sollte doch davon Abstand nehmen. Wenn nicht möchte ich doch das Amt kurz informieren. Irgendwie ist wohl wieder was im Wahlkampf schief gegangen. Eigentlich wollte ich das nicht unterstützen und besprach das auch mit Tim. Er hat mich dann davon überzeugt dass er die 50 Mücken besser gebrauchen kann als ich und deshalb werde ich es nicht abziehen. So einfach kann das sein.
LG
Harald
Re: Kindergeld u. Bonus?
von mmair am 18.04.2009 10:59Danke kerlchen, Also nach ein bisschen Forschung bin ich die meinung das im meinem Fall ist der abzug (50 Euro) nicht zulässig.
Der Unterhaltstitel von das Jungenamt (Dynamisches Unterhaltstitel von 01.06.2005) steht ein unterhaltspflicht von 107,0% des Regelbetrages der Alterstufe 2 (6-11 Jahre).
*jewels abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind. Nicht anrechenbar ist nach § 1612 b Abs. 5 BGB der Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen Regelbetrags unterschreitet;
Da Er nur 107% der Regelbetrag zählen muss, ist der Kindergeld NICHT anrechenbar.
Besteht ein Unterhaltstitel ist bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt Vorsicht geboten. Hier kommt es genau auf den Wortlaut des Titels an ob der Kinderbonus angerechnet wird.
Denn durch einen Unterhaltstitel hat der Unterhalts berechtigte die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung wenn die Unterhaltsleistung die im Unterhaltstitel definiert ist ausbleibt.
Welche Anrechnungsmöglichkeiten kann es aber bei den verschiedenen Unterhaltstiteln geben? Hier haben wir einmal eine Auswahl zusammen gestellt, wie die Anrechnung/Abgeltung des Kinderbonus unserer Auffassung nach zu erfolgen hat:
Dynamische Unterhaltstitel:
-1- Sieht der Unterhaltstitel die Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) zur Hälfte im Auszahlungsmonat vom Unterhalt abgezogen werden.
-2- Sieht der Unterhaltstitel keine Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) vom Unterhalt nicht abgezogen werden.
-3- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des hälftigen Kindergelds vor, muss der hälftige Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.
-4- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des vollen Kindergelds vor, muss der volle Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.
-5- Sieht der Unterhaltstitel vor, dass der jeweilige geltende Mindestunterhalt zu leisten ist, dann wird auch hier der Einmalbetrag im Auszahlungsmonat zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen, da der Zahlbetrag des Mindestunterhalt in diesem Monat um die 50 Euro sinkt.
Kinderbonus Anrechnung
@kerlchen
Falls er es abzeihen darf wurde Er ebenfalls von Jungendamt informiert?
Ebenfalls ist der Kindesunterhalt gepfandet (weil Er sonst nicht rechtseitig zahlt) Ich bekomme das Kindesunterhalt mtl. von der Milchgeld direkt auf mein Konto. Allerdings sind die nicht in der Lage der immer weider wechselende Düsseldorfer Tabelle zu Folgen. Anfangs soll 257 Euro gezahlt. Eine anderung im 2007 soll nun 254 Euro gezahlt (hab immer noch 257 erhalten) Zum 01.01.2008 wurde das nochmal geandert und steht auf 262 Euro (hab immer 257 Euro bekommen). Nach dem Kindergeld erhöherung am 01.01.2009 ist der zu zahlende Betrag weider 257 Euro
Jedenfalls hat Er 6 mal 3 Euro zuviel bezahlt (18 Euro)
12 mal 5 Euro zuwenig (60 Euro)
60-18 = 42 Euro das Er schuldet mich, also ist Würst!
Ab 01.09.2011 (das Kind wurd 12 J) ist der Alterstufe 3 und nach dem Düsseldorfer Tabelle zuzeit muss Er 314 Euro zahlen, aber ich bin mir sicher das der Milchwerk das nicht anmerken will und bekomme ich immerhin 257 Euro...........Bis ich dem entsprechend darauf Hinweis geben (wahrscheinlich erfördert weider ein Anwalts schreiben).
Anders ist das bei dem Ehgattenunterhalt, ist bis jetzt nicht gepfandet und bleibt regelmassig verspätet (zuzeit 2 Monat fehlen) Wenn ich Ihm drohen zur Gericht gehen und das auch ein pfandungs- Überweisungs Beschluss zu machen, zahlt Er weider "etwas". Bis zum 15. April war Er 4 Monate im rückstand, unter bedrohung mit Vollstreckung hat Er 2 Monate aufgekommen. Muss ich wohl auch nachstes Monate das gleiche machen.
Also Er soll nicht auf der Idee kommen das Er irgandwie um 50 Euro hin oder hier ausweichen kann!
LG
Monique
Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
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kerlchen
Gelöschter Benutzer
Re: Kindergeld u. Bonus?
von kerlchen am 18.04.2009 11:36@Monique:
Also soweit ich das jetzt nachgerechnet und verstanden habe, müsste er ja jeden Monat noch was raus kriegen. Für mich ist es am einfachsten, wenn mir das Amt schreibt was zu zahlen ist. Dazu müsstest du aber mal da hin und deinen Fall schildern. Die haben jede Menge dieser Fälle da und deshalb auch echt Ahnung. Die Anwaltskosten kann man sich dadurch auch sparen.
LG
Harald