Landschaftsplfege ja oder nein?

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Billa

60, Weiblich

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Landschaftsplfege ja oder nein?

von Billa am 27.05.2009 21:43

Hallo,

bin momentan hin und her gerissen, weiß nicht was ich machen soll. Mein Herz sagt nein, der Verstand sagt ja.
Nun will ich mal erklären um was es geht:

Habe vor 12 Jahren ein Wiesengrundstück (das nur mit Landmaschinen anfahrbar ist, nicht mit "normalen Auto" zu erreichen) geerbt. Auf dem Grundstück stand eine Hütte, die von meinem Vater gebaut wurde (leider ohne Genehmigung), mein Vater mußte schon damals zig tausend DM bezahlen und danach ich, da ich sie nicht abreißen wollte. Irgendwann wurde ich gepfändet und die Hütte doch abgerissen! :#:

Wir hatten damals versucht, die Genehmigung zu bekommen, die Hütte als Heustadel umzubauen, wollten auch das Grundstück weiter bewirtschaften, aber wir hätten nicht mal eine Unterstellmöglichkeit gehabt z.B. bei aufziehendem Gewitter. Das andere, wir hätten nichtmal Arbeitsgeräte unterstellen können! :rolleyes:

Die Genehmigung, die Hütte als Heustadel zu nutzen, wurde uns abgelehnt und dies bei bestehnder Landwirtschaft. Da stehen Hütten oben und die Leute haben nicht mal eine Katze (mir schnürt es gerade mal wieder den Hals zu!) :-(
Also Hütte weg und Geld vor ein paar Jahren auch weg, habe glaub ich mehr als 1o.ooo DM bezahlt an Strafe. Aber die Hütte war für meinen Vater das ein und alles und ich habe es nicht übers Herz gebracht!

Und nun rief mich heute eine Dame vom Landratsamt an, die gerne hätte, dass das Grundstück wieder bewirtschaftet wird, da dort oben ganz seltene Blumen wachsen! Die Unterhaltung wird gefördert, das ist ja der Hammer.
Einersteits würde ich es schade finden, wenn so ein Grundstück brach liegt, das so seltene Pflanzen aufweisen kann, andererseits, kann ich von diesem "Verein" kein Geld annehmen"

Danke, fürs lesen!

L.G. Billa
"Glaube versetzt Berge und Wissen rückt es wieder an seinen Platz."
(Wolfgang Möcker)

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Micky am 27.05.2009 21:54

Hm, das ist ja wirklich schwierig.
Verstehe ich das richtig, dass dir das Grundstück gar nicht mehr gehört, weil es weggepfändet wurde? Spontan würde ich jetzt sagen, die sollen ihren "Mist" selbst machen und nicht auf die sentimentale Tour kommen. Aber ich kann nicht einschätzen, wie es in dir drin ausschaut. Obwohl - nein, ich glaube nicht, dass es dir gut täte, auf "deiner" Wiese (ohne Hütte!) für fremde Herren zu arbeiten.

Gruß Micky

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Billa

60, Weiblich

Beiträge: 1699

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Billa am 27.05.2009 21:59

Hallo Micky,

nein die hatten mir nicht das Grundstück gepfändet, sondern das Geld bzw. die Strafe die ich nicht bezahlen wollte! :rolleyes:

L.G. Billa
"Glaube versetzt Berge und Wissen rückt es wieder an seinen Platz."
(Wolfgang Möcker)

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Kruemelmonster
Gelöschter Benutzer

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Kruemelmonster am 27.05.2009 22:05

die hatten mir nicht das Grundstück gepfändet, sondern das Geld bzw. die Strafe die ich nicht bezahlen wollte! :rolleyes:


Und wenn du es jetzt bewirtschaftest und die Förderung dafür einstreichst holst du dir das alles wieder schön entspannt zurück ;-)
Ich würde sagen: Sowas nennt man späte Gerechtigkeit :evil:

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ejoba
Gelöschter Benutzer

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von ejoba am 27.05.2009 22:06

Sie sollen dir eine wunderschöne Hütte nach deinen Vorgaben für die Geräte hinstellen. Eine, wo du denkst, dass sie auch deinem Vater gefallen würde.

LG Edith

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AnkeB.
Gelöschter Benutzer

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von AnkeB. am 27.05.2009 22:07

hallo billa.
das ist alles behördenidiotie.
bei uns gibts ein gebiet das steht unter naturschutz.
wußte aber keiner. nicht mal das amt. erst als einige leute sich häuschen gebaut hatte stellten sie das fest.
unter anderem ein tierheim war in dem gebiet.
nach jahren stellte sich raus" die dürfen das nicht! abreißen!
viele prozesse. verloren. abgerissen.
ein schickes kleines haus steht noch. angeblich am rand des gebietes.
und ratet mal wem das gehört.
richtig, einem ratsherrn.
manchmal fehlem einem die worte.

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Billa

60, Weiblich

Beiträge: 1699

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Billa am 27.05.2009 22:24

Hallo,

@ Anke: Ja so einen Fall haben wir auch, ein "Ratsherr" hat da auch eine Hütte stehen, auch ohnen Genehmigung, aber man kommt als "kleiner Mann oder Frau" nicht dagegen an!

@ Edith: Auch das wurde uns ja abgelehnt. Es wäre mit sehr viel Aufwand, wenn wir das Grundstück bewirtschaften würden, das es nicht in Wohnähe liegt. (Ist in der Nähe der Elmauer Alm, vielleicht kennst du es ja? ;-))

@ Kruemel: Wenn ich so an früher denke, als wir Kinder waren und dort oben ein paar Tage verbrachten um Heu zu machen, erinnere mich gerne daran (es kommen Heidi Gefühle auf! :D); wir hatten nur keine Ziegen! :rolleyes:). Da dachte man nicht ans Geld, sondern es war reiner Idealismus und es war schön so.

L.G. Billa
"Glaube versetzt Berge und Wissen rückt es wieder an seinen Platz."
(Wolfgang Möcker)

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ejoba
Gelöschter Benutzer

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von ejoba am 27.05.2009 22:28

Elmauer Alm sagt mir nichts, aber ich hab die Namen von damals auch vergessen.

Aber ans Helfen beim Heumachen als Teenager im Urlaub in Südtirol kann ich mich gut erinnern. Ich hab den Bauersbua angeschmachtet.:D

Ja, aber wie sollst du das bewirtschaften ohne Hütte für Geräte?

Also, wenn du keine Lust hast auf die Arbeit, würde ich es einfach ablehnen. Verpflichtet bist du nicht dazu, schon gar nicht moralisch.

Lieben Gruß
Edith

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Kruemelmonster
Gelöschter Benutzer

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Kruemelmonster am 27.05.2009 22:39

Wobei man mit dem Wunsch nach Bewirtschaftung den das Landratsamt geäußert hat ja natürlich auch eine ganz neue Verhandlungsbasis hat, was die Schaffung eines Unterstandes für Landmaschinen betrifft- ihr würdet ja furchtbar gerne auf dem Grundstück arbeiten, aber die Anfahrt rechnet sich einfach nicht und ohne Unterstand sind euch da leider die Hände gebunden- diese Position würde ich doch eiskalt ausnutzen.

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Landschaftsplfege ja oder nein?

von Micky am 28.05.2009 22:39

nein die hatten mir nicht das Grundstück gepfändet

Na dann, nix wie ran. Dann bekommst du Geld für Arbeit, die ohnehin fällig wäre?

Wobei man mit dem Wunsch nach Bewirtschaftung den das Landratsamt geäußert hat ja natürlich auch eine ganz neue Verhandlungsbasis hat

Ganz genau. Dann kannst du ja in Ruhe auch mal ein paar Bedingungen stellen.

Gruß Micky

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