Wasserschaden im Kinderzimmer
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susi1971
Gelöschter Benutzer
Wasserschaden im Kinderzimmer
von susi1971 am 07.09.2009 14:11Hallo zusammen vor ca 1 Monat hatten wir einen Wasserschaden bzw am Speicher ist die Heizung wohl ausgelaufen (Kessel),so das die KZ Wand und die Decke alles runter lief habe darauf die Vermieterin angerufen ,der Hausmeister kam hat sich das angesehen,nun meine frage bis heute hat sich nix getan das mal einer kommt und das neu streichen tut,kann man die Miete kürzen?Dann haben wir das Zimmer Rosa gestrichen muss der Vermieter nun alles neu streichen lassen oder nur wo die Flecken sind,aber die Farbe Rosa bekommt man nicht mehr so hin so das dann 2 verschiedende Farben im KZ sind,muss ich ja nicht hinnehmen oder?Habe dann dem Hausmeister vorgeschlagen das die Miete gekürzt werden soll er mir alles besorgt und wir selber dann streichen,aber bis jetzt kam keine Antwort.Lg Susi
Re: Wasserschaden im Kinderzimmer
von Micky am 07.09.2009 15:25Frag doch noch mal ganz konkret, wann und wie der Schaden beseitigt wird. Lass dich nicht abwimmeln, bestehe auf einer Antwort.
Kommt da nichts, lass dich beim Mieterschutzbund beraten, bevor du selber zum Pinsel greifst.
Gruß Micky
tunixe
Gelöschter Benutzer
Re: Wasserschaden im Kinderzimmer
von tunixe am 07.09.2009 16:28Hallo,
wir hatten vor 2 Jahren auch einen Wasserschaden, allerdings im eigenen Haus, bewohnt wird die Wohnung von unserer Tochter. Wir hatten auch auf dem Speicher eine neue Etagenheizung installieren lassen. Es sind ca 20-30 l Wasser in die Decke, Wand und Boden gelaufen.
In diesem Fall hat der Handwerksbetrieb den Schaden verursacht, seine Versicherung ist für den Schaden aufgekommen.
Das Wasser ist binnen 24h, also nicht langsam gelaufen, auch unter das neue Klicklaminat.
Wir haben zunächst die Feuchtigkeit der Decke(Boden) messen lassen und mußten erstmal entfeuchten. Es war das Schlafzimmer und wir hatten Angst Schimmel zu züchten. Es konnte nur die betroffene Wand (keine Tapete sondern Feinputz) renoviert werden.
Wenn die Wand noch feucht ist, darf sie m.E. noch nicht gestrichen werden. Ich würde die Vermieterin freundlich anschreiben, evt. über den Mieterschutzbund, die kennen sich mit Fristen und Prozenten bei Mietminderung aus.
LG Verena
Hab´meinen Mann noch mal gefragt. Es sind 2 Entfeuchtungsgeräte, eins für die Decke, eins für den Boden zwei Wochen lang gelaufen. Ein Schlafzimmer ist wegen der Atemluft schwieriger zu entfeuchten, trifft ja auch für eine Kinderzimmer zu. Die Vermieterin sollte schriftlich auf den Haftpflichtschaden hingewiesen werden.
susi1971
Gelöschter Benutzer
Re: Wasserschaden im Kinderzimmer
von susi1971 am 08.09.2009 12:12So habe eben mit der Vermieterin bzw die Vertretung gesprochen da meine Vermierterin nicht da ist,sie sagte was stellen sie sich vor? ICh wenn ich selber streiche 200 Euro abzug der Miete da ich ein neues Wandtatoo sowie farbe usw dann selber kaufen werde mal sehn was sie dazu sagt bekomme am Freitag bescheid mal sehn geht sie nicht drauf ein dann viel Spass beim Streichen und ausräumen.