Schwerbehinderungsfrage
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Schwerbehinderungsfrage
von BadCat am 11.09.2012 21:39Hallo !
Ich habe unbefristet 50 Grad% Schwerbehinderung.Ich bin auch "unbefristet" berentet.Habe damals die 50% für Lupus mit/und Depression bekommen.Neuerdings ist dazu gekommen:Diabetes Mellitus typ 2,evtl.Macula Dystrophie,Therapie mit mtx.Würde es denn überhaupt Sinn machen eine Erhöhung der Schwerbehinderung zu beantragen?
Danke für eure Meinungen und Infos schon im vorraus
BadCat
"Sie sind eine sehr mündige Patientin"
~ Zitat:mein Rheumatologe ~
Re: Schwerbehinderungsfrage
von Leya am 11.09.2012 22:12Hallo BadCat,
ob es Sinn macht, einen Veschlechterungsantrag zu stellen, hängt m. E. von zwei Punkten ab
a.)
"benötigt" Du die Erhöhung? Also machen 60%, 70% oder mehr % für Dich einen Unterschied zu Deinen jetzigen 50%, also einen Unterschied hinsichtlich Nachteilsausgleichen?
und/oder
b.)
ist Dein Lupus noch genauso schlimm wie bei der ersten Bewertung?
Ist er weniger ausgeprägt (gibt es das überhaupt beim Lupus?), könnte sich m. E. im Endeffekt für den Lupus ein geringerer GdB ergeben , für die weiteren Erkankungen aber auch GdBs, so dass der Unterschied zu 50% gering sein könnte.
Allerdings gehört dies alles ins Reich der Spekulationen, Du hattest ja bereits von zusätzlich MTX usw. geschrieben, also ist Dein Lupus noch immer extrem aktiv. Unter Berücksichtigung der (leider) weiteren Erkankungen denke ich, dass Du einen höheren GdB als bisher erhalten würdest. Aber es gibt dafür eben auch keine Garantie. Eine Unsicherheit bleibt immer.
Gruß
Leya
Re: Schwerbehinderungsfrage
von Dieter am 12.09.2012 09:26Hallo BadCat,
einen Verschlechterungsantrag zu stellen macht dann Sinn wenn Du von den mehr an Prozenten einen Vorteil hast.
Da Du unbefristet berentet bist, kommen hier Arbeitsrechtliche Vorteile bei einer eventuellen Erhöhung nicht in Betracht.
Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet so wäre eine Erhöhung der Pozente vieleicht nützlich, denn der Pausbetrag würde sich dann erhöhen.
* Bei 45 bis 50 % liegt er bei derzeit 720,00 € . Zwischen 65 und 80 liegt er bei 890,00 € und bei 75 bis 80 % liegt der Pauschbetrag bei 1.060.00 €.
Es ist richtig was Leya schreibt, es ist meist unsicher was bei einem verschlechterungsantrag herauskommt, die Praxis
( zumindest in Rheinland - Pfalz ) ist eher Prozente abzuerkennen. Wobei es Hier dann sicherlich die Möglichkeit eines Widerspruchs gäbe. Hierzu reicht manchmal dann leider die Kraft nicht aus ( eigene Erfahrung ). Aber Hierzu kann ich nur sagen " wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt ".
Also wäge ab was Dir eine Erhöhung der % bringen würde.
Liebe Grüße
Dieter
* Nach meiner Kenntnis, muss nicht zwingend ganz aktuell sein
Bohr ein Loch in den Sand
sprich ein Wort hinein
sei leise
vielleicht
wächst dein kleines Vertrauen
irgendwann
groß in die Sonne
© Konstantin Wecker
Re: Schwerbehinderungsfrage
von BadCat am 12.09.2012 21:55Hallo Leya und Dieter !
Danke euch für die Antworten.Mir wurde klar dass es aus steuerlichen Gründen wegen des Pauschlabetrags schon Sinn machen würde.Ich lasse mir das alles durch den Kopfgehen,neige aber dazu einen Antrag auf Verschlechterung zu stellen.
BadCat
"Sie sind eine sehr mündige Patientin"
~ Zitat:mein Rheumatologe ~
Re: Schwerbehinderungsfrage
von Leya am 12.09.2012 23:19Hallo BadCat,
der steuerlich abziehbare Pauschalbetrag verringert ja "nur" das zu versteuernde Einkommen. Vielleicht rechnest Du einfach mal durch, ob eine eventuelle höhere Pauschale für Dich überhaupt einen Unterschied bezüglich der tatsächlich zu entrichtenden Steuer ausmacht.
Gruß
Leya
Re: Schwerbehinderungsfrage
von BadCat am 15.09.2012 14:09Hallo Leya !
Meine Rente ist so gering dass ich bisher keine Steuern bezahlen musste und ich kann leider auch nichts dazu verdienen.Ich muss das alles mal mit fitten Kopf durchdenken und evtl.auch bei Finanzamterkundigen.
BadCat
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~ Zitat:mein Rheumatologe ~