schwerbehinderung 50%

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sungmanitu-...

-, Weiblich

Beiträge: 773

Re: schwerbehinderung 50%

von sungmanitu-wakan am 27.11.2008 07:20

Hallo Kämpferinnen,
ich stelle mal den Teil meines Widerspruches der sich auf das Kennzeichen "g" bezieht hier rein. Ich hatte mit dem Widerspruch Erfolg mußte nicht klagen.
Gruß Susanne

Sie schreiben ich sei in meiner „Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt“. Das stimmt nicht.
Laut Broschüre „Nachteilsausgleiche“ des Landesversorgungsamtes erhält das Merkzeichen „G“ „wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. ...“
In Schubsituationen, welche immer wieder für einige Tage eintreten, bin ich nahezu bewegungsunfähig und an die Wohnung gebunden!
Auch ansonsten ergeben sich für mich „erhebliche Schwierigkeiten“, die Gehstrecke ist eingeschränkt, durch plötzliche Erschöpfungszustände sind Pausen erforderlich, was den Gehbereich auf Bereiche beschränkt innerhalb derer Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.
2 km sind für mich oft nicht zu bewältigen.
Es ist mir nicht möglich den Bus zu benutzen da ein Sitzplatz nicht garantiert ist und ich im Stehen – wegen der mangelnden Kraft der Hände - nicht in der Lage bin mich festzuhalten.

Sicher ist der Belastungszustand schwankend. Es kann aber bei schubweise verlaufenden Erkrankungen wie dem LEV , wo man nie weiß wann der nächste Schub kommt, wie lange er dauert, nicht sein, das der Grad der Behinderung und etwaigige Zusatzzeichen sich nach den Einschränkungen zu „guten“ Zeiten oder nach einer Art Durchschnitt richten!
Vielmehr müssen GdB und Zusatzzeichen auf die Einschränkungssituation innerhalb eines Schubes abgestellt werden.
Deshalb erwarte ich eine erneute Überprüfung und Bewilligung meines Antrages.

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.11.2008 07:35.

anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: schwerbehinderung 50%

von anniidol am 09.12.2008 14:50

50 % bringen Dir im Grunde gar nichts außer einen Steuerfreibetrag und ein paar Urlaubstage mehr plus Kündigungsschutz.
genau das will man doch. das ist doch ne menge.

Ich weis nicht was Du erreichen willst, für einen Rentenantrag brauchst Du 60 %
stimmt nicht. rente hat mit der verfassung zu tun, nicht mit den prozenten.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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