Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

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alfa

62, Weiblich

Beiträge: 88

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von alfa am 24.09.2008 14:20

Hallo an alle,

danke für euer Mitgefühl und Tipps, es geht mir gleich besser ;-)

Welsangel hat meine Situation genau richtig erfasst: es war eine kleine Firma und auch wenn ich gegen die Kündigung ankämpfen möchte, würde man schon Wege finden mich loszuwerden. Meine Krankheit ist nicht der offizieller Kündigungsgrund, aber so hat mir das mein Ex-Chef in einem Gespräch gesagt und auch noch mein Verständnis erwartet.
Auch erfolgte die Kündigung nicht während des Krankenstandes, sondern danach und somit rechtlich OK.

Als sich der Verdacht auf Lupus bestätig hat, hat mir meine Ärztin sofort einen Termin im KH vereinbart und rief mich im Büro an. Es war so dramatisch, das ich gleich losgeheut habe. Nun –kleine Firma - ich habe gar nicht viel erzählen müsse, das Stichwort „Lupus“ reichte schon, den Rest erfährt man im Internet.
Sofern ich (in meinem Alter) einen Job finde, ist es sicher besser irgendwo als „ganz normaler Mensch“ anzufangen.

Eine Sache macht mich allerdings neugierig: ihr redet über „Schwerbehinderten Ausweis“ Das ist mir neu – sind Lupus Patienten etwa behindert? Wie sind die Kriterien für eine Behinderung? Wo beantragt man einen solchen Ausweis und wer entscheidet das ? Wäre man mit einem Behindertenausweis verpflichtet diesen dem neuen Arbeitgeber zu melden ?
Ganz sachlich betrachtet würde ein Behindertenausweis einige Vorteile bringen....

Liebe Grüße
Kornelia

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Lupsi

54, Weiblich

Beiträge: 156

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von Lupsi am 24.09.2008 14:26

Hallo Alpha,

selbstverständlich bist Du als Lupi behindert im Sinne von in der körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt!

Zur rechtlichen Situation in A findest Du hier einiges.

Lieben Gruss

Lupsi

"Jeder sieht, was Du scheinst. Wenige fühlen, was Du bist..." Niccolo Macciavelli

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alfa

62, Weiblich

Beiträge: 88

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von alfa am 24.09.2008 17:48

Hallo Lupsi,

danke für den Tipp, ich habe mir das angeschaut und fand folgende Voraussetzungen:

Der Behindertenpass kann von Personen in Anspruch genommen werden deren gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich ist und die einer der folgenden Gruppen angehören:
- begünstigt behinderte Menschen
- BezieherInnen von Pflegegeld oder vergleichbarer Leistungen
- BezieherInnen erhöhter Familienbeihilfe
- BezieherInnen einer Geldleistung wegen Berufsunfähigkeit
der Grad der Behinderung bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen.

Keine der Voraussetzungen trifft zu. Heißt es, dass ich doch nicht behindert bin?:#: Jetzt habe ich mich schon fast gefreut - die Rezeptgebührbefreiung allein wäre es schon Wert.

lG, Kornelia

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von Dani am 24.09.2008 17:51

Bezüglich der Kündigung von Schwerbehinderten: Natürlich ist es für einen Arbeitgeber schwerer, einen Schwerbehinderten zu kündigen.Aber wenn sie einen los werden wollen, dann finden sie schon irgendwas: z.b. private Telefonate am Arbeitsplatz, private Internetnutzung etc... Bei sowas z.B. - sofern laut Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung verboten - greift der besondere Kündigungsschutz nicht.

Liebe Grüße
Dani

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Mausilope
Gelöschter Benutzer

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von Mausilope am 24.09.2008 17:56

Hallo alfa! Es geht um den Grad der Behinderung und der wird vom Bundessozialamt festgestellt. Du bist also nicht automatisch behindert, nur weil du eine bestimmte Krankheit hast. Das muss sich schon vorher eine Behörde ansehen. Dort wird dann der Grad der Behinderung festgestellt, aus dem sich dann bestimmte Leistungen ergeben, die aber auch immer noch einkommensabhängig sein können (Haushaltseinkommen, nicht personenbezogen!). Also allzuviele Vorteile hat man vom Behindertenausweis nicht gerade, wenn Du mich fragst...

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von Renate am 24.09.2008 17:57

Hallo Alfa,

der Grad der Behinderung müsste ja erst festgestellt werden bei dir und dazu musst du das beantragen. Ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis.

LG Renate

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von anniidol am 25.09.2008 08:40

Hallo Kornelia,
du hast das glaub ich falsch verstanden. Den Schwerbehindertengrad von mind. 50% mußt du erst beantragen bzw. den Ausweis. Bei uns macht man das beim Versorgungsamt. Der ARzt mu dann auch einen Teil ausfüllen u. du mußt deine Beschwerden eintragen usw. Dann wird das beurteilt u. festgelegt ob und wieviel % du bekommst. Dann wird dir ein Ausweis ausgestellt. Das heißt aber nicht das du rezeptgebührenbefreit bist. Das kommt auf das Einkommen und die Ausgaben für Medikamente an. WEnn du behindert bist u. mehr als 1% deines Jahreseinkommens an Rezeptgebühren ausgibst, kannst du den Rest erstattet bekommen. Muß man auch beantragen. Sprich doch mal mit dem Versorgungsamt, Krankenkasse oder Rentenversicherung-Beratungsstelle. Laß dich mal informieren für deinen speziellen Fall.
Gruß
Annette

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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theo1956
Gelöschter Benutzer

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von theo1956 am 25.09.2008 09:09

Hallo,

das ist eine gewagte Frage, Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren. Es kommt doch darauf an in welchem Beruf die Lupus-Person zu Hause ist. Ein Kranken-Altenpfleger hat dann, so meine ich, die Verantwortung und sollte sich neu orientieren. Aus dem Grunde, es kann doch sein das durch eine winzige Schnittverletzung o.ä. die zu Plegende Person auch befallen wird. Eine Lupus-Person in der Mezgerei oder Wurstküche, auf gar keinen Fall. Im Büro? Kommt auf den Status an.

Ich will kurz von mir berichten. Ich habe jahrelang eine Stelle im Böro besetzt. Ich war Abteilungsleiter der Zeitwirtschaft und trug Verantwortung für ein paar 100 Mitarbeiter. Wegen des hohem Stress und sehr langen Tage (bis zu 14 Stunden)
gab ich diese Stelle auf und übernahm die Fertigungsleitung. Hier wurde ich aber mit Gasen von Klebstoffen ausgesetzt, starken Magnetfeldern und sehr, sehr hohe Konzentration von AV-Lichtwellen.

Auch diese Stelle mußte ich aufgeben und bin jatzt Frührentner. Wäre ich Pfördner, könnte ich diesen Beruf vielleicht ausüben. Es kommt natürlich auf den Mitarbeiterkreis an. Wenn die für Dich mitarbeiten müssen, dann ist die Hetze nicht fern.

Wie gesagt eine sehr gewagte Frage und sehr gewagte Antwort. Es kommt immer auf das Umfeld, Arbeitsaufgabe, Position und Firmenpolitik an.

Gruß Theo1956

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von Renate am 25.09.2008 09:14

sorry Theo, aber Lupus ist doch nicht ansteckend ! Durch eine Schnittverletzung kann man niemanden anstecken mit einer Kollagenose. Es ist überhaupt nicht ansteckend und auch nicht durch Nahrungszubereitung usw.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 25.09.2008 11:03.

anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Lässt sich Lupus und Beruf vereinbaren?

von anniidol am 25.09.2008 09:25

Aus dem Grunde, es kann doch sein das durch eine winzige Schnittverletzung o.ä. die zu Plegende Person auch befallen wird

waaaaas ??????????
ÄH, Lupus ist nicht Aids ... !!! Bitte informier dich nochmal. Sehr wichtig !

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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