arbeitsunfähig wegen möglicher kollagenose?

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: arbeitsunfähig wegen möglicher kollagenose?

von Renate am 15.01.2012 13:00

es lief alles über schriftliche gutachten und ich mußte da zum glück nicht dahin, aber die kk verlangt , daß ein rehaantrag bei der rentenverischerung gestellt wird. ich fühle mich irgendwie noch nicht so weit, weil ja immer noch so unklar ist was los ist

Das erscheint mir logisch, dass die Krankenkasse eine Reha nach einer gewissen Zeit der Krankschreibung und Bezug von Krankengeld verlangt. Krankengeld läuft nicht ewig, sondern eine begrenzte Zeit am Stück, deshalb sollst du zur Reha, es soll festegestellt werden ob du noch länger nicht arbeiten kannst, denn dann käme nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente, zumindest erst mal befristet in Frage. Das muss ja geklärt werden und Reha geht nun mal vor Erwerbsminderungsrente.

Außerdem wird bei der Reha dann auch noch Diagnostik gemacht und vielleicht tut dir eine Reha ja auch gut. Du musst dort keine Therapien bzw. Anwendungen aushalten, bei denen dein Zustand schlechter wird. Wenn du merkst, es tut was gar nicht gut, dann dem Arzt und den Therapeuten sagen, sodass die was anderes für dich aussuchen können.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.01.2012 13:02.

Conny
Gelöschter Benutzer

Re: arbeitsunfähig wegen möglicher kollagenose?

von Conny am 15.01.2012 17:06

aber die kk verlangt , daß ein rehaantrag bei der rentenverischerung gestellt wird

Das ist normal wenn man längere Monate krankgeschrieben ist, es heißt ja immer Reha vor Rente.

Stell auf jeden Fall den Rehaantrag, der wird im Eilverfahren (ca. 2-3 Wochen) genehmigt, dann hast Du ca 4. Wochen Zeit bis Du zur Reha fahren kannst.

Alles Gute!

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.01.2012 17:07.
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