Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
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Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from steffi280 on 02/15/2011 12:21 PMhallo habe mit lupus sjögren s. und aps grad 30 bekommen und mit 50 gleichgestellt worden. nun will ich das G beantragen wie und was muß ich schreiben? habe probleme mit mein gelenken hand und fuß und knie. gehe seit über ein jahr jede woche zur Physio damit geht es meistens ganz gut . kann ich da was bestimmtes schreiben? habt ihr tips wie ich die zustimmung bekomme dafür? danke euch steffi
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from fr.maus on 02/15/2011 02:37 PMMeiner Meinung nach ist das sehr schwer n G zu bekommen,meistens bekommen es die Leute die im Rollstuhl sitzen und nur kleine Strecken mit Krücken oder anderen Hilfsmitteln laufen können,liebe Grüße Anke
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from sungmanitu-wakan on 02/15/2011 02:46 PMHallo Steffi,
hier:
http://lupuslive.yooco.de/forum/t.1287495-schwerbehinderung_g.html#1613009
habe ich mal sämtliche Schreiben (insgesamt 4 Beiträge) reingesetzt von meiner Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt.
Kannst ja mal lesen ob da für dich was passt, bzw. dementsprechend anders formulieren.
Gruß Susanne
Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from wolfskind on 02/15/2011 02:49 PMich habe das G bekommen wegen meiner arthritis und den ödemen durch die herzbeteilgung.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Patina
Deleted user
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from Patina on 02/15/2011 03:26 PMMerkzeichen G: klicken
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
from Leya on 02/15/2011 03:48 PMHallo,
wenn ich die Gesetze korrekt verstanden habe, dann erhalten nur Schwerbehinderte (also ab einem GDB von 50) Merkzeichen (sofern sie ihnen zustehen).
Da Du nicht schwerbehindert bist, kannst Du m. E. demnach auch keine Merkzeichen erhalten.
Aber vielleicht machst Du Dich diesbezüglich noch schlau:
http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/
k710__2009__05__13__versorgundsmed__verordnung.pdf
Außerdem (Zitat aus obigem Link):
der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer behinderungsbedingten
Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen,
wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen
der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die
für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darüber hinaus können
die Voraussetzungen bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen
mit einem GdB unter 50 gegeben sein, wenn diese Behinderungen
sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z.B. bei Versteifung des
Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung,
arteriellen Verschlusskrankheiten mit einem GdB von 40. Auch bei
inneren Leiden kommt es bei der Beurteilung entscheidend auf die Einschränkung
des Gehvermögens an. Dementsprechend ist eine erheb li-
che Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herz schäden
mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach Gruppe 3
und bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
wenigstens mittleren Grades anzunehmen. Auch bei anderen
inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, z.B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter
Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen........................
Vielleicht magst Du auch mal in diese Broschüre schauen
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html
Gruß
Leya