Augentropfen

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engelchen

52, Weiblich

Beiträge: 39

Augentropfen

von engelchen am 21.02.2013 09:31

Hallo,

ich habe eine frage...bekommt ihr befeuchtende augentropfen von der krankenkasse bezahlt?

Mein arzt stellt die tropfen nur auf einen privatrezept aus und ich dachte auf grund von ss bzw sicca würde ,man die tropfen von der kasse bezahlt bekommen??   

Ich habe bis jetzt HYLO comod bekommen. Was bekommt ihr und was wird bezahlt?

Danke schon mal,

susanne     

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Anthea

55, Weiblich

Beiträge: 196

Re: Augentropfen

von Anthea am 21.02.2013 09:52

Hallo Engelchen,

bei mir ist es genauso, ich bekomme sie auch nicht bezahlt. Die sind ja recht teuer. Aber ohne komme ich auch nicht aus.

lg Anthea

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Fischerin

-, Weiblich

Beiträge: 335

Re: Augentropfen

von Fischerin am 21.02.2013 11:24

Hallo Mädels,
ich bekomme die Augentropfen betahlt,wenn die Diaknose Sjörgen Syntrom hast verschreibt Sie mein Augenarzt aber nur bestimmte sorten die in dem Katalog von der KK stehen.
Ich habe Sic-Ophal N aber es gibt auch Ärzte den musst Du mit dem Gesetz kommen.
LG.Fischerin

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Jack

59, Weiblich

Beiträge: 47

Re: Augentropfen

von Jack am 21.02.2013 16:44

Hallo Engelchen
ich habe sekundäres Sjögren-Syndrom. Ich habe in der Augenklinik von meinem Chirurgen Systane ultra Augentropfen bekommen. Die sind gut. Ich bezahle sie auch selbst.

Gruß
Jack

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.02.2013 16:46.

Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Augentropfen

von Sonnenschein am 21.02.2013 17:33

Hallo Engelchen,


bekomme auch HYLO-GEL.Zusätzlich VIDISIC,da mußt Du aber zubezahlen.

Auch muß auf dem Rezept ,die Diagnose Sjoegren-Syndrom stehen.   

Liebe Grüße Sonnenschein

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.02.2013 17:34.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Augentropfen

von Leya am 22.02.2013 03:40

Hallo Engelchen,

vielleicht druckst Du einfach mal die OTC-Liste aus und legst sie Deinem Arzt vor?

Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses zur OTC-Liste: http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/8/

Link zur OTC-Liste: http://www.g-ba.de/downloads/83-691-302/AM-RL-I-OTC_2012-08-11.pdf

Unter der Position 41 ist aufgeführt

(Die Vorschriften in § 12 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie in Verbindung mit dieser Anlage regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Insoweit finden die Vorschriften anderer Abschnitte der Arzneimittel-Richtlinie keine Anwendung. Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind:....)
41. Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (SjögrenSyndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.

Gruß

Leya

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