Frage zu Vermietung
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Frage zu Vermietung
von anniidol am 16.04.2010 17:17Hallo,
kurze Frage an Euch:
als Beispiel die Reparatur einer Duschkabinentür, fällt das in den Rahmen der Eigenbeteiligung von 50,- € (oder wie vereinbart), des Mieters ? Oder muß der Vermieter das bezahlen ? Wenn man mal davon ausgeht das der Betrag ein so niedriger ist ...
Danke
Annette
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Re: Frage zu Vermietung
von mondbein am 16.04.2010 19:13Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag, Annette? (Wobei manches davon ja sogar sittenwidrig ist...)
Die beste Medizin gegen entgleiste Größenordnungen ist die Lektüre von Todesanzeigen.
Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.
Václav Havel
Ewig währt am längsten!
Re: Frage zu Vermietung
von anniidol am 16.04.2010 23:13weiß momentan nicht aber ich denke 50 oder 100 Euro Beteiligung. Die Frage ist nur: gilt das dann für alles was anfällt in der Wohnung ? Und muß der Mieter also den Betrag bei allen Rechnungen drauzahlen oder nur wenn die Rechnung nicht höher ist ? Stehe grade aufm Schlauch.
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Re: Frage zu Vermietung
von Bianca am 17.04.2010 08:02Also bei uns sind es 75 Euro, die wir im Jahr selber zu zahlen haben. Wir machen es dann so, dass wir die erste(n) Sache(n) halt selbst bezahlen, die Quittung aufheben und beim Nächsten zum Vermieter gehen.
Bianca
Die 25 Jahre zwischen 30 und 40 sind die besten im Leben einer Frau!
Re: Frage zu Vermietung
von Leya am 17.04.2010 17:13Hallo Anniidol,
Du musst unbedingt in den Mietvertrag gucken. Die Übernahme von Kosten gilt m. E. üblicherweise nur für wenige Teile wie z. B. Wasserhähne, Fenstergriffe usw., die ganz genau im Mietvertrag bezeichnet sind. Dazu ist ein Vertrag da! Eine Duschkabine hat der Vermieter allein zu ersetzen / reparieren, denke ich. Soweit ich weiß, ist der Mieter auch nicht berechtigt, die Reparaturen allein in Auftrag zu geben, sondern muss den Vermieter über den Schaden informieren, der dann die Handwerker beauftragt. Je nach Höhe der Kosten wird die Rechnung dann auf Mieter oder Vermieter ausgestellt. Selbst bei Schäden, für deren Beseitigung der Mieter gemäß Mietvertrag zu zahlen hätte, kommt eine Zahlung dann nicht in Betracht, wenn der Gesamtbetrag die gemäß Mietvertrag vereinbarte Grenze übersteigt. Denn dann muss der Mieter gar nichts zahlen, sondern der Vermieter muss die Gesamtsumme übernehmen. So verstehe ich es jedenfalls.
Gruß
Leya
Re: Frage zu Vermietung
von anniidol am 17.04.2010 22:24ja klar, ich muß den Mietvertrag suchen weil der 2 jahre lang beim Steuerberater war bis ich den erinnert habe. jetzt weiß ich nicht ob er noch bei den Steuerunterlagen ist oder so ...
Aber danke für die Infos.
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Re: Frage zu Vermietung
von anniidol am 24.02.2011 20:14weiß jemand wie das funktioniert mit Pfändung, Titel erwirken oder so ? Ich habe seit Okt. wieder die NK-Nahzahlung zu bekommen und angebl. ist der Betrag beim Amt angefordert aber ich kann ja nicht ewig warten u. mich verarschen lassen.
Übrigens habe ich ihr gekündigt aber mein Geld will ich natürlich haben.
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Re: Frage zu Vermietung
von Micky am 24.02.2011 22:30Hallo Annette,
dazu musst du ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen lassen. Du gehst einfach zum Amtsgericht und füllst dort die entsprechenden Formulare aus. Das Gericht mahnt dann und pfändet ggf. auch.
Gruß Micky
Re: Frage zu Vermietung
von anniidol am 24.02.2011 22:32danke. Ich kann mir das einfach nicht merken. Mein Kopf wehrt sich gegen solche Themen
Danke dir.
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Re: Frage zu Vermietung
von Micky am 24.02.2011 22:34Wer befasst sich schon gern mit sowas. Viel Erfolg.
Gruß Micky