GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

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Leya

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GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 10.09.2012 13:55

Hallo,

ich suche gerade aus privaten Gründen Informationen zu diesem Thema. Da wir diese Infos hier vielleicht auch hin und wieder benötigen, poste ich sie.

Grundsätzliche Informationen:

Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Ansicht eines Antrages:

http://www.sbv.uni-mainz.de/Dateien/antrag_zur_gleichstellung.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BY/Muenchen/AA/Buerger/Menschen-mit-Behinderungen/pdf/Antrag-auf-Gleichstellung.pdf


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Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 11.09.2012 21:24

Hallo,

hat jemand von Euch schon einmal eine Gleichstellung beantragt? Ich wäre an Erfahrungen interessiert. Gern auch per PM.

Danke.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 14.09.2012 00:29

Hallo,

hier meine Recherchen, Meinung, Gedanken (keine rechtliche Beratung!):

Durch eine Gleichstellung möchte der Betroffene, der einen Arbeitsplatz hat, erreichen, dass sein durch seine Behinderung gefährdeter Arbeitsplatz gegen eine -Kündigung aufgrund der Behinderung- gesichert wird.

Wie stellt es sich denn aber dar, wenn zwar für den Behinderten selbst offensichtlich ist, dass seine Arbeits-Fähigkeiten durch die Behinderung beeinträchtigt sind, aber der Arbeitgeber es eben noch nicht bemerkt hat?! Das Interesse des Arbeitnehmers kann dann wohl kaum sein, den Arbeitgeber mit der Nase darauf zu stoßen.

Inzwischen habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber zu dem Antrag auf Gleichstellung und somit zu den darin enthaltenen Angaben des Arbeitnehmers und zu der möglichen Gefahr einer behinderungsbedingten Kündigung befragt wird, damit die ARGE entscheiden kann, ob sie dem Antrag einen positiven Bescheid folgen lässt.

Möchte der Arbeitnehmer die Befragung des Arbeitgebers vermeiden, so kann er dies der ARGE mitteilen. Es besteht dann noch die Möglichkeit, dass der Betriebsrat und/oder der Behindertenauftragte des Unternehmens von der ARGE befragt wird. Dies wäre dann sinnvoll, wenn Betriebsrat und/oder Behindertenbeauftragter in der Lage ist, bezüglich des Arbeitsplatzes des Behinderten zu beurteilen, ob dieser behinderungsbedingt gefährdet ist.

Soll der Arbeitgeber von der ARGE nicht befragt werden und gibt es keinen Betriebsrat und/oder Schwerbehindertenbeauftragten oder können diese die Situation nicht beurteilen, bestünde noch die Möglichkeit, der ARGE ein Attest eines Mediziners vorzulegen. Sinnvoll wäre dies allerdings nur, wenn der Mediziner auch beurteilen und bestätigen kann, ob und dass der Behinderte bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit durch die Behinderung eingeschränkt ist.


Der erweiterte Kündigungsschutz durch eine Schwerbehinderung und durch eine Gleichstellung soll ausschließlich eine behinderungsbedingte Kündigung betreffen.
Aber, wer mag, kann sich die Bestimmungen ja mal im Detail durchlesen:
http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutz/77c426i1p/index.html

SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/


Von einem Sozialverband habe ich erfahren, dass es sich bei der Gleichstellung um Arbeitsrecht handeln soll und der Sozialverband zum Arbeitsrecht eigentlich nicht berät.

Das wars. Hätte ich mir einfacher vorgestellt. Eine ziemliche Hürde bis zur Gleichstellung (wenn sie überhaupt gewährt wird) finde ich.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 14.09.2012 19:37

Hallo,

der erste von mir aufgeführte Link war nicht aufrufbar, deshalb her noch einmal:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html

Gruß

Leya

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Ursula

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Ursula am 19.09.2012 19:29

Hallo Leya,

ich habe gerade eine Gleichstellung beantragt. Sie läuft. Die Behindertenbeauftragte hat mich vorgestern angerufen, dass der Antrag bei ihr eingegangen ist. Das Ganze wird jetzt dem Betriebsrat und der Geschäftsführung vorgelegt. Sie meinte bei der Beratung vor dem Antrag, dass die Bewilligung durch die Arge unterschiedlich gehandhabt wird, in unserer Stadt aber sehr wohlwollend. Wollen wir das mal hoffen :). Gestellt habe ich den Antrag, weil ich in den letzten 2 Jahren häufiger krank war und bei uns in der Klinik viele Umstrukturierungen und Entlassungen (gerade von Mitarbeitern mit noch alten Verträgen - wie ich) vorgenommen werden. Wenn du noch eine Frage hast - sehr gerne, auch per PN.

LG

Ulla

Der Mensch kann nicht tausend Tage ununterbrochen gute Zeit haben, so wie die Blume nicht hundert Tage blühen kann. Tseng-Kuang

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Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 20.09.2012 19:27

Hallo Ursula,

vielen Dank für die Informationen.

Ich drücke die Daumen, dass es mit der Gleichstellung klappt.

Vielleicht magst Du uns ja auf dem Laufenden halten, ich wäre sehr interessiert.

Gruß

Leya

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Ursula

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Ursula am 24.12.2012 16:21

Hallo Leya,

 

hat geklappt mit der Gleichstellung, aber gedauert. D. h. der Antrag war relativ schnell von der Arge beim Arbeitgeber und von dort zurück zur Entscheidung bei der Arge. Die haben sich dann ca. 2 Monate Zeit gelassen, aber positiv entschieden.

Weißt du vielleicht, ob die Gleichstellung irgendeinen Einfluss auf die Bewillugung der GdB von 50 % hat. Ich würde gerne mit 60 in die Rente gehen, aber das geht nur mit 50 %. Kennst du jemanden oder hast du mal davon gehört, dass der Antrag auf 50 % unter der Voraussetzung Gleichstellung leichter bewilligt wird?

Viele Grüße

Ulla

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Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 25.12.2012 18:49

Hallo Ursula,

danke für die Informationen.

Ich freue mich für Dich, dass die Gleichstellung genehmigt worden ist.

Leider kann ich Dir Deine Frage mangels Kenntnissen nicht beantworten.

Herzliche Grüße

Leya

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Blaubeere
Gelöschter Benutzer

Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Blaubeere am 25.12.2012 20:42

Hallo Ulla,
das klingt sehr interessant. Leider weiß ich im Moment auch keien Antwort darauf. Ich selber habe 50% aber mein Mann ist mit 40% gleichgestellt. Vielleicht hat ja hier jemand einen guten Tipp. Ansonsten könnte man ja mal beim VdK nachfragen. 
Oder?
Herzliche Grüße Blaubeere 

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Rosi
Gelöschter Benutzer

Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Rosi am 25.12.2012 21:34

Hallo Ursula,

du hast ja noch ein paar Jahre hin bis du 60 bist, da hast du noch viel Zeit mal irgendwann bis dahin Verschlimmerungsantrag zu stellen. Höher eingestuft wirst du wohl nur, wenn du mehr Einschränkungen entwickelst, wünscht sich ja niemand. oder ? aber je älter man wird, da kann dann schon noch mehr draus werden, wenn nicht durch den Lupus, dann eben durch Verschleiss Arthrosen und co lassen dann grüssen.

LG

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