Ist hier eine Arzthelferin?
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Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 08:14die im Abrechnungswesen vertraut ist? Ich habe das Problem dass meine Kinder über meinem Exmann versichert sind und er keine Rechnungen wünscht. Ich würde diese ja gerne bezahlen aber man kann sie nicht auf mich ausstellen, da ich anders versichert bin. Meine Tochter braucht dringend eine Zahnspange. Mein Ex hat einen Anwalt eingeschaltet.
LG Sabine
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Micky am 13.09.2010 08:32Hallo Sunflower,
du kannst dir eine Rechnung an deine Adresse schreiben lassen, die du dann privat, aus eigener Tasche zahlen musst. Über deine KK abrechnen wirst du das nicht können, da deine Tochter dort nicht (mit-)versichert ist. Bleibt dir später das Geltendmachen bei der Einkommenssteuererklärung.
Was den Anwalt deines Mannes angeht, da würde ich mir gar keine Gedanken machen, da er schlichtweg in der Pflicht ist. Im Gegenteil, lass dir das nicht bieten.
Gruß Micky
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 09:39Das habe ich auch so gedacht. Die Arzthelferin meint aber, sie kann keine Rechnung auf meinem Namen schreiben, da die Kinder über ihn versichert sind. Das verstehe ich ja gerade nicht. Ich wollte die kassenleistungen auf ihn und für den Eigenanteil eine private Rechnung an mich. Aber die sagen das geht nicht, das würde in der Abrechnung riesen Probleme geben...
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 09:40nur mein Sohn braucht dringend eine Füllung und meine Tochter die Spange. Am Donnerstag waren wir beim Zahnarzt haben fast eine Stunde gewartet und dann wurde nichts gemacht. Die wollen sich eben absichern,hies es.
Mein Exmann muss die wohl ganz schön in grund und boden gestampft haben.
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Micky am 13.09.2010 12:17Na gut, ja, das kann ich mir schon vorstellen. Wenn schon, dann reden wir über die komplette Rechnung.
Angenommen, jemand hat überhaupt keine Krankenversicherung, dann muss er die ärztlichen Leistungen selbst bezahlen. Es gibt sogar ein Formular, auf dem ich vor Behandlung meiner Tochter unterzeichnen muss, dass ich die Arztrechnung begleichen werde, unabhängig von der KV-Leistung (privat). Würde ich die Rechnung nicht an die KV weiterleiten, hätte ich sie dennoch privat zu bezahlen. Den Arzt interessiert das nicht mehr.
Insofern ist das doch mit deiner Situation vergleichbar. Du musst wohl oder übel zunächst die volle Rechnung bezahlen, wenn du die ärztliche Leistung willst. Im Nachgang musst du schauen, wie du das Geld von deinem Ex wiederbekommst.
Gruß Micky
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 12:24Aber ich kann doch nicht die ganze kieferorthpädische Behandlung alleine bezahlen. Ganz ohne Krankenkasse. Das geht ja in die Tausende...
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von lilli am 13.09.2010 12:26was heisst er will keine rechnung? omg ich würd sie ihm schicken lassen, ob er will oder nicht....
kannst du das mit ihm nicht vereinbaren, daß er die differenz von dir bekommt? wenn er bezahlt kann er ja einreichen und würde den rest zurück bekommen, oder?
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 12:29Er will keine Rechnung und er will sie auch nicht an mich weiterleiten. Die Ärzte sind daran gebunden weil er der Versicherungsnehmer ist. Die 2 Rechnungen für Kunststoffüllungen hat er mich noch in den Briefkasten geschmissen und ich habe sie voll bezahlt. Das Jugendamt meint er müsse auch dazu was zahlen, aber er will nicht. Er sagt rigeros keine Behandlung für die Kinder, wo dann eine Rechnung kommt.
Conny
Gelöschter Benutzer
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Conny am 13.09.2010 17:02Hallo Sabine,
kannst Du denn bei Deinem Sohn nicht die Mehrkosten sofort in der Praxis bezahlen, dann braucht keine Rechnung an Deinen Ex geschickt zu werden.
Bei der kieferorthpädische Behandlung muss ja erst einmal die KK, ihr ok geben, danach würde ich mit der Praxis ausmachen, dass Du den Eigenanteil sofort in der Praxis zahlst.
LG
Conny
Re: Ist hier eine Arzthelferin?
von Sunflower am 13.09.2010 17:04ja ich versuche es mal so. Ich hoffe aber das ich die Kosten für den Eigenanteil der klammer später auch bei der AOK einreichen kann.