Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

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marsy
Gelöschter Benutzer

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von marsy am 07.12.2009 14:57

Ob das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Voll-EU-Rente ruht oder aufgelöst wird müsste im Tarifvertrag geregelt sein.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.02.2010 19:41.

Dani
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Beiträge: 8639

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 03:52

Ob das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Voll-EU-Rente ruht oder aufgelöst wird müsste im Tarifvertrag geregelt sein

Im Tarifvertrag steht dazu nix drin, nur das das Arbeitsverhältnis mit Beginn der Altersrente endet. In meinem Arbeitsvertrag steht auch nichts anderes drin.

Dani, aufgrund von Deinen Beiträgen vermute ich, dass du für dich schon die Entscheidung getroffen hast, die Abfindung zu nehmen und zu versuchen, die Rente voll zu beantragen.

Nee, erst wenn der positive Rentenbescheid da wäre, würde der Aufhebungsvertrag gemacht werden. So wurde es mir gesagt/vorgeschlagen und anders würde ich es auch nicht machen. Somit wäre auch die Sperrfrist beim Arbeitsamt etc. hinfällig.

Das kann die Personal"tante" - sorry aber ein ziemlich abwertender Begriff, wahrscheinlich meinst du die Personalleiterin,

Da ist wieder die berühmte Goldwaage :rolleyes: Ich hoffe, ich darf mich wenigstens als Versicherungstussi bezeichnen ;-)
Keine Ahnung, was die Dame von der Personalabteilung für eine Stellung hat. Ich kenne sie (noch) nicht und sie mich auch nicht. Meine Firma hat nämlich wieder mal fusioniert und wir werden jetzt von HH aus personalgeleitet und die schauen jetzt, wo sie Arbeitsplätze abschaffen können. Und dieser ganze Mist (Arbeitsplatz etc.) belastet mich seit Jahren eh noch zusätzlich zu meinen Erkrankungen.

das für mich jetzt wirklich kein klassisches Krankheitsrückkehrgespräch war

Ich hatte dieses Gespräch so genannt, als meine Chefin meinte, sie müssen vor meiner Rückkehr mit mir sprechen.

Ohne Zustimmung kann dir der Arbeitgeber gar nicht kündigen und das weiß er.

Ein Aufhebungsvertrag ist auch keine Kündigung seitens des Arbeitgebers und da braucht das Integrationsamt auch nicht zugeschaltet werden.

Übrigens könnte der Arbeitgeber bereits ab dem Zeitpunkt in dem man aus der Lohnfortzahlung ist, jemanden befristet als Krankheitsvertretung einstellen.

Theoretisch ja, aber der AG weiß ja nicht, wie lange der AN noch arbeitsunfähig ist. Und bei mir in der Abteilung bzw. mein Aufgabengebiet ist die Einarbeitungszeit aufgrund der Komplexität sehr lange.

Und selbst wenn das Arbeitsverhältnis während einer vollen EU-Rente ruht, ist es meines Erachtens eine Arbeitsunfähigkeitszeit und da kann der Arbeitgeber kündigen. In meinem Fall (seit 13 Monaten krank geschrieben und in den 3 Jahren davor um die 50 % Arbeitsunfähigkeit) hätte ich vor Gericht wohl auch keine Chancen, wenn ich mir da so einige BGH-Urteile anschaue..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Dani
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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 04:00

Nachtrag bezüglich Integrationsamt:

Da werde ich mich natürlich noch beraten lassen und eine Freundin befragen, die dort arbeitet.

Liebe Grüße
Dani

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marsy
Gelöschter Benutzer

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von marsy am 08.12.2009 18:12

Ohne Zustimmung kann dir der Arbeitgeber gar nicht kündigen und das weiß er.

Ein Aufhebungsvertrag ist auch keine Kündigung seitens des Arbeitgebers und da braucht das Integrationsamt auch nicht zugeschaltet werden.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.02.2010 19:43.

anniidol

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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von anniidol am 08.12.2009 18:31

genau - und locken mit Abfindung. Gerade wo du Fusion erwähnst ... da habe ich auch 5-fache Erfahrung. Da darf meist nicht betriebs- o. fusionsbedingt gekündigt werden, daher nutzt man alle Möglichkeiten die AN anders loszuwerden. Altersteilzeit, Auflösungen, Versetzungen etc. Das ist das was ich auch nicht so toll daran fand.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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Dani
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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 08.12.2009 18:44

Ja ich weiß und ihr habt ja auch Recht. Habe in meiner 12-jährigen Betriebszugehörigkeit auch schon 4 Fusionen miterlebt..
Nur ich kann es mir nicht leisten, dass sie mir u.U. ohne Abfindung kündigen. Und wenn eine Firma einen Mitarbeiter los werden will, dann schaffen die das auch. Und wenn sie in den Krümeln suchen und kündigen, weil - Achtung Übertreibung - ich mal 10 Cent zu viel ausgezahlt habe oder so.

Liebe Grüße
Dani

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fr.maus

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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von fr.maus am 08.12.2009 20:00

Ja Dani das ist fast überall so,meine Firma verhält sich ziemlich ruhig,habe sogar anteilmäßig Weihnachtsgeld bekommen und auch Prämie für 10 Jähriges.Aber normalerweise kostest Du ja dem AG nichts wenn Du evtl.für 2-3Jahre berentet wirst.Danach kann man immer noch schaun ob eine Wiedereingliederung möglich ist.Selbst wenn sie jemand befristet einstellen vielleicht hat sich ja die Wirtschaftslage bis dahin wieder erholt ,das man denjenigen trotzdem weiter beschäftigt und dich natürlich an 1.Stelle.
L.G.Anke

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Dani
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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 09.12.2009 18:47

Ja, Anke, stimmt. Nur könnten die sich das ja dann während meiner Rentenzeit anders überlegen und mich dann wegen Krankheit kündigen. Wenn ich nicht Alleinerziehend wäre, dann würde ich mir das evtl. überlegen und das Risiko eingehen, aber so...

Liebe Grüße
Dani

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fr.maus

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Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von fr.maus am 10.12.2009 17:18

Dani Du bist ja während der Rentenzeit nicht Krank sondern Rentner,da können sie "normalerweise " nicht kündigen.
L.G.Anke

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Dani
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Beiträge: 8639

Re: Krankheitsrückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber

von Dani am 10.12.2009 17:29

Sicher? Ich meine, ich bin da immer erwerbsunfähig, also arbeitsunfähig...

Liebe Grüße
Dani

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