von Dieter am 17.06.2013 18:21
Petition zur Privaten Pflegeversicherung - Ausschlussregelung soll gekippt werden.
Seit Januar 2013 gibt es den so genannten "Pflege-Bahr", eine Form der privaten Pflegevorsorge, die staatlich gefördert wird.
Durch die Regelungen in § 126 SGB XI sind davon all diejenigen ausgeschlossen, die in der Vergangenheit bereits einmal Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben - also beispielsweise auch Menschen, die als Kinder aufgrund einer Behinderung als pflegebedürftig eingestuft wurden, mittlerweile aber selbstständig und ohne Pflegebedarf leben.
Durch eine Petition beim Bundestag soll erreicht werden, dass der § 126 so geändert wird, dass er eine zeitliche Befristung bekommt: Wer in den letzten 5 Jahren vor Abschluss des Versicherungsvertrags keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen hat, soll Anspruch auf den "Pflege Bahr" bekommen. Online nachlesen und mtzeichen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_27/Petition_40329.nc.html
Bohr ein Loch in den Sand
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vielleicht
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irgendwann
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© Konstantin Wecker