Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 02.06.2010 22:21

Wenn jemand einen Notarzt ruft, weil er z.b. befürchtet, er hat einen Herzinfarkt und der Notarzt sagt, er hätte nur einen Panikanfall und nimmt den Patienten nicht mit, dann wird das ja auch nicht in Rechnung gestellt.
Lieber einmal zuviel den Notarzt gerufen als einmal zu wenig..


Hallo Dani, das ist leider nicht immer richtig. Und um so einiges einzugrenzen - auch z.B. bei Diabetikern - sind ja solche Ausweise da. Aber wenn Du gleich den Notarzt rufst, obwohl auf dem Ausweis etwas anderes steht, dann kann das bis zu 1.000 Euro kosten - obwohl man ja eigentlich nur helfen will :rolleyes: Aber Du weißt ja, wie die Bürokratie hierzulande ist und vielen Patienten das Leben schwermachen kann. Das Geld muss dann übrigens der Betroffene zahlen, für den der Notarzt geholt wurde - gibt leider genug Beispiele :evil:

Dein Beispiel mit dem Herzinfarkt ist ja wieder was anderes. Da hast Du sicher Recht! Hier fehlen ja diverse Hinweise meistens. Dann wird das wirklich nicht in Rechnung gestellt.

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Dani am 02.06.2010 22:39

So, ich habe jetzt mal gegoogelt und eine Rettungsdienst-Satzung gefunden:

(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen
oder angefordert hat oder in dessen Auftrag die Leistung angefordert wurde und nicht
gesetzlich krankenversichert
i. S. von § 32 Abs. 5 Satz 2 SächsBRKG ist. Mehrere Gebührenschuldner
haften als Gesamtschuldner. Bei Minderjährigen haften deren Erziehungs- oder Aufsichtspflichtige
als Gesamtschuldner. Als Gebührenschuldner wird nicht herangezogen, wer im
Sinne §§ 677 ff BGB als ‘Geschäftsführer ohne Auftrag’ handelt.

Quelle
"Geschäftsführer ohne Auftrag" bin ich ja dann, wenn ich für jemanden den Notarzt rufe, weil ich es für ihn für notwendig halte.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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cocomilka

50, Weiblich

Beiträge: 91

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von cocomilka am 02.06.2010 22:59

Ich z.B. will auch keinen Notarzt haben.:'(
Das kostet mich jedesmal Geld, das nicht nötig ist und wenn ich ins Krankenhaus komme, dann schicken die mich eh gleich wieder nach Hause.
Denn für die Rettungsfahrt kommt die Rechnung zu MIR!
Aber das kann ein Laie nicht wissen und ich möchte niemanden in einen solchen Konflikt kommen lassen.
Aber meine Bekannten z.B. wissen ganz genau, daß ich nicht ins KH will und sie sollen im Zweifelsfall erst meinen Mann anrufen und mit ihm sprechen.

LG von Daniela

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.06.2010 23:01.

anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von anniidol am 02.06.2010 23:58

Bei bekanntem Anfallsleiden kann es möglich sein, dass der Einsatz in Rechnung gestellt wird, da ein "normaler" Anfall offiziell möglicherweise gar nicht als "Notfall" zählt, zumindest dann nicht, wenn der RD "leer" zurückfahren muss, da sich der Betroffene weigert, sich mitnehmen zu lassen. Ich kann das auch gut verstehen - meine Freundin hat Lupus mit ZNS-Beteiligung und daher Epilepsie - , viele Epileptiker wollen nicht bei jedem Anfall ins Krankenhaus. Dann gibts nämlich wirklich Schwierigkeiten - und so ein Einsatz ist sehr teuer


Sabine !!! ich bitte dich jetzt aber !!! Hör auf mit solchen Ratschlägen !!! Solche Anfälle sind lebensgefährlich z.B. wegen Zunge verschlucken, ersticken etc. Meine Schwester hat Epilepsie und ich habe ihren 1. Anfall mit 14 miterlebt. Es war schrecklich. Scheiß egal ob der Rettungswagen was kostet oder nicht. Mensch, ich flipp gleich aus. :evil:

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von anniidol am 03.06.2010 00:03

Desweiteren hab ich noch nie gehört dass ein Rettungswagen jemanden, bei dem sie z.B. denken: es ist doch keine Herzinfarkt, nicht trotzdem mitnehmen ! Bei meinem Vater z.B. war es mal so und es war doch ein Infarkt.
Auch das es etwas kosten würde hab ich noch nie gehört.
Und noch was: würdest du die Taschen von einem bewußtlosen Menschen auf der Straße durchsuchen ??? also ich nicht, ich würde den Notarzt rufen, ganz klar. Woher soll der normalsterbliche Bürger wissen wie ein Anfall aussieht ???

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RedCow

37, Weiblich

Beiträge: 2165

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von RedCow am 03.06.2010 00:15

Kann Dani und Anniidol nur rechtgeben, lieber nachher durch die Behörden ackern als es gar nicht mehr 'sinnvoll' zu müssen, weil die Person gestorben ist.
Ich war selber in der Endphase des 1. Anfalls und den ganzen 2. GrandMal bei meiner Schwester dabei..7 grauenvolle, niemals enden wollende Minuten.
Meine Mutter und ich wussten ja schon, was zu tun war, aber als wir dann nach 4 Minuten die Rettung riefen hab ich gedacht, die brauchen ewig! Die Zeit davor war schon kaum auszuhalten.

Also wenn ich einen Menschen in so oder einem ähnlichen Zustand sehe, dann ruf ich sicherlich die Rettung..und ich kenne beide Seiten, die des Menschens, der hilflos zusieht und die des Betroffenen.
Weiters war ich mit einer Frau im Zimmer, die 30 Jahre lang Anfälle hatte, durch eine Gehirn-OP 6 Jahre anfallsfrei und dann wieder verschiedene Anfallsformen bekam (schrecklich, eine Nacht lang ging das jede Stunde so), aber auch sie fährt jedes Mal im Rettungswagen ins KH, denn man darf nicht vergessen:
Bei jedem Anfall besteht die Möglichkeit, dass die (grauen) Zellen absterben..also sollte man sich nachher wirklich durch-checken lassen.

Lupis in Österreich auf Facebook
oder bei Interesse an Treffen etc. Mail an: lupizentrale (a) gmail.com

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von anniidol am 03.06.2010 00:30

ja und das wird man auch und darum bringen die dich automatisch nach einem Anfall in die Klinik. Außerdem verletzen sich die Patienten ja oft beim Sturz und das weißt du auch nicht wenn einer bewußtlos ist, ob der schon auf den Kopf hingefallen ist oder was.
Übrigens Sabine: ein herzinfarkt ist normalerweise sehr leicht zu erkennen, besonders für Fachpersonal.

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Kleene

40, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Kleene am 03.06.2010 00:40

Hallo Zusammen,

ich muss ja sagen ich bin entsetzt!

Sabine - bitte höre auf, Dinge in die Welt zu setzen, die so nicht stimmen!

Ich habe selber Epilepsie und mein Freund auch, habe bei ihm auch schon den Notarzt holen müssen und da mussten wir nichts bezahlen!
Besonders bei einem epieleptischen Anfall ist doch eine gute Beobachtung wichtig, da man nie weiß, richtet der Anfall jetzt etwas an im gehirn oder nicht?
Wie viele Leute mit Epilepsie sind nach einem Anfall total durcheinander?

Ich würde im Zweifel IMMER die Fachleute holen, weil nur die können entscheiden, ob die Behandlung im Krankenhaus notwendig ist oder nicht!

Man kennt doch gar nicht das komplette Krankheitsbild und kann nicht wissen, ist es notwendig oder nicht?!

Natürlich kann es für den Betroffenen "nervig" sein, wenn er ins Krankenhaus kommt und am nächsten Tag wieder entlassen wird.

Dennoch würde ich mich immer dafür entscheiden, Hilfe zu holen, denn ich will mir nicht vor werfen lassen, das ich hätte helfen müssen und es nicht getan hab.

@RedCow: Danke dir fürs Einstellen finde ich gut. Allerdings - wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf -fehlt da meiner Meinung nach noch der Hinweis, das man nichts in den Mund stecken soll.
Du weißt, was ich meine und warum?

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Dani am 03.06.2010 00:42

Denn für die Rettungsfahrt kommt die Rechnung zu MIR!
Aber das kann ein Laie nicht wissen und ich möchte niemanden in einen solchen Konflikt kommen lassen.

Also wenn diese Vorgehensweise wirklich gängig ist, dann ist es gut so, dass das vielleicht nur wenige wissen. Sonst würden ja viele evtl. aus Angst vor den Kosten den Notarzt nicht rufen, obwohl er vielleicht lebensnotwendig ist!

Aber in der Rettungsdienst-Satzung, die ich vorhin reingestellt habe lese ich das so, dass der Patient/Anrufer nur die Rechnung bekommt, wenn er nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Ich bleibe jedenfalls dabei. Ich rufe den Notarzt wenn ich der Meinung bin, er ist nötig. Und letztendlich liegt es ja auch im Ermessen der Leitzentrale zu entscheiden, ob Rettungswagen kommen muss oder nicht. Die sind ja darauf geschult, Fragen zur Situation zu stellen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von anniidol am 03.06.2010 00:42

ne, erklär mir das mal bitte: soll man nicht mehr vermeiden dass man sich auf die Zunge beißt ? Das ist wichtig für mich, danke

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
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