Hilfsmittel bei der KK eingereicht

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solea

-, Weiblich

Beiträge: 262

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von solea am 15.06.2013 21:44

Hallo Steffi,

ich kann dir leider keinen Tipp zur Bewilligung der KK geben.
Ich kenne das Paraffinbad aus der Rheumaklinik, habe das abwechselnd zum Baden in heißen Rapssamen bekommen. Außer das ich das Paraffin insgesamt "lustiger" fand, konnte ich therapeutisch keine Unterschiede zwischen den beiden Methoden feststellen. Raps ist recht preiswert zu beziehen und heiß und kalt anwendbar, dafür reicht der Ofen und das Eisfach.

Das ist sicherlich nur eine subjektive Meinung, aber vielleicht einen Versuch wert, falls du es noch nicht kennst.

Liebe Grüße
solea

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Rosi
Gelöschter Benutzer

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Rosi am 15.06.2013 22:16

Ich nehme für zu Hause ungekochte Hirse in einer Schüssel. Die Hirse hat auch einen pflegenden Effekt. Ich gebe sie in eine Schüssel und wärme sie kurz in der Mikrowelle und bade meine Hände darin, geht mit Füßen auch, nur dann etwas größere Schüssel.

Aber dennoch bemerke ich einen Unterschied zum Paraffinbad, das ich eben auch aus Rehas kenne. Das Paraffinbad macht zugleich auch die Hände bzw. Füße viel geschmeidiger und beugt so auch eher dem aufreißen und somit der Gefahr der Nekrose etc.  vor. Da kann der Raps oder die Hirse leider nicht ganz mithalten. 

Versuche mal den Widerspruch und wenns nicht klappt, ich spare dann immer und kaufe notfalls selber.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.06.2013 22:17.

Steffi1968

55, Weiblich

Beiträge: 40

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Steffi1968 am 16.06.2013 06:11

Hallo ihr Lieben

Werde mich jetzt mal an den Widerspruch machen und alle Unterlagen kopiert beilegen mit der Bitte um eine ausnahme.

Vielen lieben Dank an euch.
Melde mich wenn ich was erreicht habe.

Schönen Sonntag euch allen

Smile

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Dieter

-, Männlich

Beiträge: 256

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Dieter am 16.06.2013 09:38

Hallo Steffi,

zunächst schließe ich mich dem Gesagten von Leya an. Ergänzend:

  • Ich würde meinen Arzt ansprechen und danach Fragen ob er Dir für den iderspruch bestätigt, dass es sich um eine "Verordnung außerhalb des Regelfalles" handelt.
  • Ich würde in meinem Widerspruch nicht "bitten um eine Ausnahme"; besser ist immer ein Satz wie z.B. Auf Grund des Vorgenannten beantrage ich die Übernahme der Kosten auserhalb eines regelfalls.

Soviel fällt mir am Sonntag Morgen und noch etwas müde dazu ein.

Liebe Grüße

Dieter

Bohr ein Loch in den Sand
sprich ein Wort hinein
sei leise
vielleicht
wächst dein kleines Vertrauen
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© Konstantin Wecker

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Leya am 16.06.2013 18:09

Hallo Steffi,

ich würde jetzt einen Widerspruch nicht überstürzen - Du hast ja noch genügend Zeit dazu -, sondern zunächst alles Erforderliche für einen möglichst erfolgreichen Widerspruch "erarbeiten", dazu gehören insbesondere die ausführlichen Begründungen Deines Arztes. Und erst wenn Du alles zusammen hast, würde ich den Widerspruch schreiben und abschicken.

1.)
Für das Sonnenschutzmittel und den Sonnenallegieschutz würde ich den Arzt bitten, eine ausführliche Begründung zu schreiben (wieso, weshalb, warum diese Schutzmittel - und was passiert, wenn Du Dich damit nicht schützt). Ich würde meinem Arzt eine ungefähre Formulierung als Anhaltspunkt geben, daran kann er sich orientieren, muss er aber selbstverständlich nicht.

Und später dann, beim Widerspruch, würde ich diese Begründung einreichen zusammen mit der von Dieter formulierten Bitte (Übernahme der Kosten außerhalb eines Regelfalles).

Erfolgschancen halte ich aber für ziemlich gering.

2.)
Was das Paraffinbad-Gerät betrifft, so ist es m. E. tatsächlich ein Hilfsmittel.

Rehadat ordnet es als Hilfsmittel zur Wärmebehandlung ein
http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/medizin-therapie/stimulation/hilfsmittel_fuer_die_waermebehandlung/index.html?wsdb=TEC&from=41

Es ist aber nicht im Hilfsmittelverzeichnis der GKV enthalten. Das macht aber nichts, denn

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes Nach § 139 SGB V erstellt der GKV-Spitzenverband ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte aufgeführt sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt jedoch keinen abschließenden Charakter, sondern gilt vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient der Information der Versicherten, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen. Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sein. Aussagen zur Leistungspflicht im Einzelfall treffen ausschließlich die jeweilige Krankenkasse, deren Landes- oder Bundesverband. Das Hilfsmittelverzeichnis findet zudem nach § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB V Berücksichtigung bei der Festlegung von Festbetragsgruppen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Quelle: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/verzeichnis/

Rehadat gibt uns Informationen über die Anspruchsvoraussetzung (§ 33 SGB V) und den Ablauf:
http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/infothek/finanzierung-privater-gebrauch/

SGB V § 33
http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/infothek/finanzierung-privater-gebrauch/index.html?infobox=/infobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&connectdb=rechtsgrundlagen&GIX=R/RSGB5033&rectyp=gesetz 


M. E. könnte man sich an den Formulierungen des § 33 SGB V orientieren und erwähnen, dass gemäß § 33 SGB V

SGB 5 § 33 Hilfsmittel (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit ...Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen....

und dass das Hilfsmittel zur Wärmebehandlung, das Paraffinbad, für Dich dementsprechend erforderlich ist, entnehme die KK bitte den beigefügten Ausführungen des Arztes.

Und dann dazu eine ausführliche Begründung Deines Arztes einreichen (wieso, weshalb warum - was passiert, wenn nicht). Auch diese Begründung sollte m. E. die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Hilfsmittel berücksichtigen = "erforderlich,  um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen....", also welche Behandlung wird evtl. durch das Paraffinbad gesichert oder welcher Behinderung durch das Paraffinbad vorgebeugt oder welche Behinderung durch das Parrafinbad ausgeglichen.
Vielleicht finde ich dazu noch näheres.

Dann zum Ende des Briefs um Genehmigung der Verordnungen bzw. ggf. um Zurverfügungstellung des Hilfsmittels (Paraffinbad) nebst Verbrauchsmitteln (Paraffin) bitten.

Leider wurden die Verordnungen ja beim ersten Mal ohne ausführliche Begründung eingereicht, sonst hätte man evtl noch anders vorgehen können.

Alles Gute.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.06.2013 18:17.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Leya am 16.06.2013 18:41

Hallo Steffi,

wenn Du Mitglied in einem Sozialverband oder der Rheuma-Liga bist, kann man Dir dort auch rechtliche Tipps geben.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese im Bereich des Sozialrechts auch den außergerichtlichen Bereich abdeckt, könntest Du Dich auch von einem Rechtsanwalt beraten und von ihm/ihr den Widerspruch schreiben lassen.

Eine Erfolgsgarantie ist das alles nicht, denn

Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sein. Aussagen zur Leistungspflicht im Einzelfall treffen ausschließlich die jeweilige Krankenkasse,

Quelle: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/verzeichnis/


Gruß

Leya

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Nelly

56, Weiblich

Beiträge: 277

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Nelly am 17.06.2013 16:48

Hallo Steffi,

zum Sonnenschutzmittel kann ich dir leider nichts sagen, da ich das selber nie ausprobiert habe, es von der KK zu bekommen.

Das Paraffinbad habe ich leider letztendlich auch selber bezahlen müssen, da meine KK (ich bin bei einer privaten KK und einer Beihilfestelle versichert) sich darauf berufen hat, dass das Paraffinbad nicht eindeutig als Hilfsmittel zu erkennen ist, sondern doch eher kosmetischen Zwecken dient !!
Ich hatte dann noch einen Widerspruch versucht, auch mit Hilfe meines Arztes, aber bin dann doch auf den Kosten sitzen geblieben.

Zur Hirse, bzw. Rapssamen .. ich kenne auch beide Methoden, finde persönlich aber das Paraffinbad besser, da die Haut meiner Finger durch das Paraffin geschmeidiger bleibt und diese nicht ganz so schnell aufreißen .. zumindest bei regelmäßigem Gebrauch !!

Ich hoffe, dass dir der Widerspruch etwas bringt und drücke dir die Daumen!!!

Liebe Grüße von Nelly

Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt!!

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Steffi1968

55, Weiblich

Beiträge: 40

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Steffi1968 am 23.06.2013 17:33

Hallo ihr Lieben

Hab etwas Stress gehabt die Letzt Zeit,hier mal mein Widerspruch.

Betreff: Widerspruch Hilfsmittel

Sehr geeherte Damen und Herren,
meine Anfrage auf Kostenübernahme meiner Hilfsmittel Eucerin 50 Plus Sonnencreme und Paraffinbad wurde Abgelehnt.
Laut ihres Schreibens gehören beide Hilfsmitte nicht in das Hilfsmittelverzeichnis.
Ich habe mich nun mit dem Hilfsmitteverzeichnis auseinandergestzt und folgendes gefunden.
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

Nach § 139 SGB V erstellt der GKV-Spitzenverband ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte aufgeführt sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt jedoch keinen abschließenden Charakter, sondern gilt vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient der Information der Versicherten, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen. Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sein. Aussagen zur Leistungspflicht im Einzelfall treffen ausschließlich die jeweilige Krankenkasse, deren Landes- oder Bundesverband.

Das Hilfsmittelverzeichnis findet zudem nach § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB V Berücksichtigung bei der Festlegung von Festbetragsgruppen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Dies besagt,das dieses Hilfsmitteverzeichnis nur eine Entscheidungshilfe ist.
Daher möchte ich ihnen meine Krankheit etwas näher bringen um ihre Entscheidung doch noch eimal zu Überdenken.
                                                        
Subakut kutaner Lupus erythematodes (SCLE)

Der subakute kutane Lupus erythematodes ist eine seltene Form der Lupus-erythematodes-Gruppe. Er hat eine Intermediärstellung zwischen dem chronisch-kutanen und dem systemischen Lupus erythematodes und zeichnet sich klinisch vor allem durch die erhöhte Lichtempflichkeit speziell gegenüber UV-B aus. Er zeigt psoriasis-ähnliche, runde Herde auf meist Sonnenlicht ausgesetzten Hautarealen. Darüber hinaus sind Gelenk- und Muskelschmerzen, selten auch Nierenbeteiligungen mit milder Symptomatik beschrieben. Bei chronisch schubhaftem Verlauf kann der SCLE sowohl spontan ausheilen als auch in einen systemischen Lupus erythematodes übergehen.

Das heist für mich jeden Tag mit Lichtschutzfaktor 50 Plus eincremen,selbst an Stellen wo die Sonne keinen direkten zugriff hat durch Kleidung.
Für mich ist die Sonnencreme wichtiger bestandteil zum Schutz meiner Haut geworden,die nun permanent geschützt werden muss.Sie sehen es hat also nichts mit Kosmetik zu tun,sondern ist ein Hilfsmittel meine Haut vor weiteren Schäden zu schützen.

Sollten sie sich fragen warum die Gesichtscreme getönt sein soll,es gibt sie auch ungetönt,so gehe ich von den Inhaltsstoffen aus die ich besser vertrage im Gesicht.

Da der Lichtschutz auch nicht 24 Std hält,muss ich mein Gesicht 3 mal täglich eincremen,womit der rest von meinem Körper mit 2 mal täglich zurecht kommt.
Nach dem Hautschutz benutze ich noch ein Make up ( Maybelline New York).

Wie sie nun sehen hat dies nichts mehr mit normaler Pflege eines gesunden Menschen zu tun sondern ist eine Notwendigkeit meiner Erkrankung.

Für eine Frau ist es auch nicht schön wenn man andauernd auf sein fleckiges Gesicht oder die Roten Hände angesprochen wird,da leidet die Psyche schon sehr.
Zumal ich Verkäuferin bin und mit vielen Menschen zu tun habe.

Therapie:
Sonnenschutz 50Plus
Resochin 250mg
Descortin 5mg

Sekundäres Raynaud-Syndrom


Das sekundäre Raynaud-Syndrom (syn. Raynaud-Phänomen) tritt als Begleiterkrankung auf, z. B. bei

    progressiver systemischer Sklerodermie/Systemischer Sklerose
    Lupus erythematodes
    Arteriosklerose
    Endangiitis obliterans
    CREST-Syndrom
    Kälteagglutininkrankheit
    Kryoglobulinämie

Hierbei handelt es sich um eine Follgeerkrankung meines Lupus.
Das Raynaud-Syndrom  ist eine Gefäßerkrankung, die durch anfallsweises Erblassen der Hände oder Füße aufgrund von Vasospasmen gekennzeichnet ist. Unter Umständen können auch Nase und Ohren betroffen sein. In den USA leiden nach Schätzungen der National Institutes of Health etwa 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung am Raynaud-Syndrom. Frauen sind fünfmal häufiger betroffen als Männer. Bei stillenden Frauen können auch die Brustwarzen betroffen sein, während des Stillens verfärbt sich die jeweilige Brustwarze weiß.
. Das Auftreten der Symptome kann durch Warmhalten der Finger und Zehen verkürzt beziehungsweise vermieden werden; außerdem haben sich sowohl körperliches als auch geistiges Training im Sinne einer Stresskontrolle bewährt.

Therapie :

 Wirkungsweise Paraffinbad : Tiefenwirksame Wärme, die beim Eintauchen in das Paraffinbad und während der Einwirkzeit des Paraffins auf die Haut einwirkt, bewirkt eine Lockerung der Muskulatur, eine Durchblutungsförderung und eine Schmerzlinderung. Dadurch eignet sich das Paraffinbad nicht nur hervorragend zur Behandlung von rheumatischen Beschwerden und Muskelschmerzen, es kann auch als Vorbereitung für physiotherapeutische Übungen eingesetzt werden. Da ein Eintauchen ganzer Extremitäten nicht möglich ist, wird das Paraffinbad an Händen, Füßen, Knien und Ellenbogen angewandt.

Wirtschaftlichkeit :

Mit diesen Hilfsmitteln können wir Krankenhausaufendhalte,Kuren,Medikamente mimimieren und versuchen Kosten zu Sparen und nicht zu erhöhen.

Mein letzter Krankenhausaufendhalt ging über 6 Tage zwecks Raynaud-Synrom um mein Schmerzempfinden zu beheben.Dabei wurde mir Ilomedin per Infusion gegeben.
Die Therapie hat gut angeschlagen,so das ich nächstes Jahr für 14 Tage aufgenommen werden soll.

Ich möchte nicht jedes Jahr 14 Tage ins Krankenhaus,wenn mir das Paraffinbad auch Helfen kann.
Weniger Kosten und kein Medikament im Blut.

Ich hoffe nun ihnen meine Krankheit etwas näher bringen zu können und sie sehen das ich eher Kosten mimimieren möchten als sie zu erhöhen.
Sollten sie noch weitere Fragen haben,stehe ich ihnen gerne zur Verfügungung.
Anbei noch meine Krankenberichte aus der UNI Köln.

MFG

Smile

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kleinerbutt...

55, Weiblich

Beiträge: 13

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von kleinerbutterfly am 27.09.2013 22:05

Hallo Steffi1968,

seit deinem Widerspruch in Bezug auf Hilfsmittel bei der KK ist ja nun einige Zeit vergangen. Wie ist denn dieser Widerspruch ausgegangen? Ich frage deshalb, weil ich auch Hautlupus habe und mich wie du ständig mit Sonnencreme schützen muss.
Ich habe in den letzten 5 Monaten stationär 4 x eine Kortison-Stoßtherapie bekommen (Infusionen mit Dexamethason). Nach diesen Infusionen hat sich mein Hautbild natürlich rasch gebessert, war aber nie von langer Dauer.
Während meines letzten Klinik-Aufenthaltes überlegten die Ärzte, ob ich zu Quensyl und Prednison noch Imurek erhalten soll.
Dieses Medikament soll bei dir auch zur Anwendung kommen, wie ich gelesen habe. Du hast geschrieben, dass du unter anderem Probleme mit deinen Händen hast. Darf ich dich fragen, wie deine Hände aussehen? Meine sind ständig total rauh, rissig und rot, egal womit ich sie eincreme. Nur nach den Kortisonstößen sehen die Hände normal aus.
Momentan sind noch nicht alle Blutbefunde vorhanden, so dass ich mit Imurek noch nicht beginnen konnte. Ich weiß auch nicht, ob dieses Mittel für uns gut ist, wegen bekannter Nebenwirkungen. Aber wahrscheinlich sollten wir hier wirklich auf die Erfahrungen der Ärzte sowie vieler Leidensgefährten vertrauen und nicht so viel zweifeln.
Alles Gute und ein schönes Wochenende

Kleinerbutterfly

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Steffi1968

55, Weiblich

Beiträge: 40

Re: Hilfsmittel bei der KK eingereicht

von Steffi1968 am 28.09.2013 08:57

Hallo Butterfly

Hab erst am Montag dieser Woche die 2 Absage bekommen von Mediz.Dienst .Es hat jetzt wirklich lange gedauert.
Jetzt bleibt nur noch vor Gericht zu gehen,was ich aber nicht mache,da sowiso nur ein Vergleich geschlossen wird.Ich geh jetzt einen anderen weg und hab einen Schwerbehinerten Ausweiß beantragt,der auch sofort mit 30% bewilligt wurde.Die machen sich Steuerlich bemerkbar und drücken die Cremekosten.

Meine Hände sind furchtbar und werden auch nur unter Cortison besser,dieses auf und ab geht mir eucht auf den Nerv.
Kann dir gerne mal ein Bild schicken wie sie aussehen,schuppig sind sie nicht,aber ROT wie ein Feuerwehrauto und wenns kälter wird,wird aus ROT ein BLAU LILA.

Werde nächste Woche zu meinem Hausarzt gehen und mit ihm über Imurek sprechen,diese Woche war er nicht da.
Ich werd dich auf auf dem Laufenden halten,Cathy solls ja auch nehmen.

Wünsch dir auch ein schönes Wochenende,melde mich.

LG
Steffi

Smile

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