neuer versuch

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annette

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Posts: 233

Re: neuer versuch

from annette on 03/10/2011 07:33 PM

richtig. "Sozialhilfe" also Hilfe zum Lebensunterhalt

wird eigentlich offiziell auch nur für ein Jahr bewilligt, läuft aber bei mir automatisch so lange wie die befristete Rente.

Ist ja eigentlich auch egal, ich habe zur Sicherheit nach einem Jahr nachgefragt, musste aber nichts neu beantragen.

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Renate
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Re: neuer versuch

from Renate on 03/10/2011 02:14 PM

ich muss sie nicht nach einem Jahr neu beantragen, läuft immer solange wie meine befristete Rente.

Bekommst du jetzt Grundsicherung mit der befristeten Rente ? Nee dann doch Hilfe zum Lebensunterhalt-quasi in Form Sozialhilfe wie es früher genannt wurde.

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annette

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Re: neuer versuch

from annette on 03/10/2011 02:10 PM

ich muss sie nicht nach einem Jahr neu beantragen, läuft immer solange wie meine befristete Rente.
hatte extra nach einem Jahr nachgefragt, weil ich auch der Meinung war.

vielleicht regeln die Ämter das individuell

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Renate
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Re: neuer versuch

from Renate on 03/10/2011 01:43 PM

erst bei unbefristeter Rente gibt´s Grundsicherung

Die Grundsicherung ist aber auch nicht unbefristet:

Bewilligungszeitraum der Grundsicherung
Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach muß ein neuer Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überpruft.

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Quelle:klick

Reply Edited on 03/10/2011 01:53 PM.

annette

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Re: neuer versuch

from annette on 03/10/2011 01:33 PM

wenn die Rente befristet gewährt wurde, bekommt man erstmal Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

(da müssen dann evtl. Angehörige zahlen)

erst bei unbefristeter Rente gibt´s Grundsicherung

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Patina
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Re: neuer versuch

from Patina on 03/10/2011 12:40 PM

Einzelfallhilfe, Einzelfallentscheidungen ....:#:

Vielleicht machen wir es hier nicht ganz kompliziert? Hier geht es zur Zeit um den nötigen Lebensunterhalt.

Die Gesetze (Normen) dafür findet ihr in den Sozialgesetzbüchern. Die stehen hier unter SGB1 bis 12.

Alles muss beantragt werden. Auch Sozialhilfe (SGB 12) wird einem nicht ins Haus getragen.

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Renate
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Re: neuer versuch

from Renate on 03/10/2011 09:14 AM

Grundsicherung
Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig.

Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.

Ob die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen vorliegen, prüft in diesen Fällen der zuständige Rentenversicherungsträger im Auftrage der zuständigen Kreis-/Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Quelle und weiteres zur Grundsicherung: Grundsicherung, hier klicken

Reply Edited on 03/10/2011 09:17 AM.

Renate
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Re: neuer versuch

from Renate on 03/10/2011 08:21 AM

. weil angenommen die rente wird abgelehnt

Die Grundsicherung ist nur mehr für Rentner oder Erwerbsgeminderte deren Rente nicht ausreicht oder die eben die Vorraussetzungen nicht erfüllen um von der Rentenversicherung eine Rente zu bekommen. !
Wer nicht Erwerbsgemindert ist bekommt Alg 2 oder Sozialhilfe.

Reply Edited on 03/10/2011 08:22 AM.

SnowWhite

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Re: neuer versuch

from SnowWhite on 03/10/2011 08:14 AM

ja das mit dem einzelfall hab ich ebenfalls gehört . weil angenommen die rente wird abgelehnt und man bekäme auch kein hartz4 mehr was soll man dann machen ? selbst die von der arge meinten ja ,wenn sie mich dann angenommen raus nehmen weil ich zu lange krank bin ,könnte ich grundsicherung beantragen . ich denke auch das sind dann wohl einzelfall entscheidungen.

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wolfskind

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Re: neuer versuch

from wolfskind on 03/09/2011 11:08 PM

ich glaube aber es gibt unterschiede in den unterschiedlichen BL.
jedenfalls ist sozialhilfe meistens einzelfallregelungen. für die die sonst überall durchfallen.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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