schwerbehinderung 50%

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anniidol

56, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: schwerbehinderung 50%

von anniidol am 09.12.2008 14:50

50 % bringen Dir im Grunde gar nichts außer einen Steuerfreibetrag und ein paar Urlaubstage mehr plus Kündigungsschutz.
genau das will man doch. das ist doch ne menge.

Ich weis nicht was Du erreichen willst, für einen Rentenantrag brauchst Du 60 %
stimmt nicht. rente hat mit der verfassung zu tun, nicht mit den prozenten.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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sungmanitu-...

-, Weiblich

Beiträge: 773

Re: schwerbehinderung 50%

von sungmanitu-wakan am 27.11.2008 07:20

Hallo Kämpferinnen,
ich stelle mal den Teil meines Widerspruches der sich auf das Kennzeichen "g" bezieht hier rein. Ich hatte mit dem Widerspruch Erfolg mußte nicht klagen.
Gruß Susanne

Sie schreiben ich sei in meiner „Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt“. Das stimmt nicht.
Laut Broschüre „Nachteilsausgleiche“ des Landesversorgungsamtes erhält das Merkzeichen „G“ „wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. ...“
In Schubsituationen, welche immer wieder für einige Tage eintreten, bin ich nahezu bewegungsunfähig und an die Wohnung gebunden!
Auch ansonsten ergeben sich für mich „erhebliche Schwierigkeiten“, die Gehstrecke ist eingeschränkt, durch plötzliche Erschöpfungszustände sind Pausen erforderlich, was den Gehbereich auf Bereiche beschränkt innerhalb derer Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.
2 km sind für mich oft nicht zu bewältigen.
Es ist mir nicht möglich den Bus zu benutzen da ein Sitzplatz nicht garantiert ist und ich im Stehen – wegen der mangelnden Kraft der Hände - nicht in der Lage bin mich festzuhalten.

Sicher ist der Belastungszustand schwankend. Es kann aber bei schubweise verlaufenden Erkrankungen wie dem LEV , wo man nie weiß wann der nächste Schub kommt, wie lange er dauert, nicht sein, das der Grad der Behinderung und etwaigige Zusatzzeichen sich nach den Einschränkungen zu „guten“ Zeiten oder nach einer Art Durchschnitt richten!
Vielmehr müssen GdB und Zusatzzeichen auf die Einschränkungssituation innerhalb eines Schubes abgestellt werden.
Deshalb erwarte ich eine erneute Überprüfung und Bewilligung meines Antrages.

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.11.2008 07:35.

Judi_die_Katze

56, Weiblich

Beiträge: 13

Re: schwerbehinderung 50%

von Judi_die_Katze am 25.11.2008 16:50

Hallo Theo1956,

laut VdK sind das auch unterschiedliche Sachen:

GdB und MdE - Was ist der Unterschied?

Neben dem GdB gibt es auch noch die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die beiden Begriffe sagen im Prinzip das Gleiche aus und werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen.

GdB und MdE unterscheiden sich nur dadurch, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nur auf Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal), der Grad der Behinderung GdB hingegen auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache (final). Außerdem wird der GdB in 10er-Graden angegeben (zum Beispiel: "Er hat einen GdB von 50"), die MdE in sogenannten "Vomhundersätzen" ("Er hat eine MdE von 50 vom Hundert").

Die MdE bezieht sich ursprünglich noch auf Versorgungs- und Entschädigungsgesetze in Zusammenhang mit der Entschädigung von Kriegsopfern. Bei diesen Kriegsversehrten bestehen zwischen einer Behinderung, die durch eine Verletzung im Krieg herbeigeführt wurde, und der Minderung der Erwerbsfähigkeit eindeutig kausale Zusammenhänge. Die meisten Menschen mit Behinderungen heute haben keinen Krieg erlebt. Ihre Behinderung ist angeboren, durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht.

Da eine Behinderung zudem nicht notwendigerweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit sich bringen muss - viele Menschen haben einen hohen GdB, sind jedoch im Beruf überhaupt nicht eingeschränkt - , wurde der Begriff 1986 schließlich in GdB geändert. In manchen Schwerbehindertenausweisen findet man aber noch die Zusatzvermerke "EB", "VB" oder "kriegsbeschädigt", die unmittelbar mit der MdE zusammenhängen.


...und das noch habe ich gelesen:

Ab 2008: "Grad der Schädigungsfolgen" statt "Minderung der Erwerbsfähigkeit"

Mit dem am 21.12.2007 in Kraft getretenen "Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts" vom 13.12.2007 wurde der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" geändert. Statt MdE heißt er nun "Grad der Schädigungsfolgen" (GdS). Diese sowie weitere Änderungen sind noch nicht in der aktuellen Auflage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit enthalten. Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Änderung von des Begriffes keine Folgen für die Betroffenen haben.


Quelle:VdK

Ich habe gerade letzte Woche meine 50% GdB erhalten. Der Versorgungsamt weigert sich aber mir die Merkzeichen G zu vergeben, obwohl ich zunehmend immer schlechter zu Fuss unterwegs bin. Manche Sachen sind ohne Auto für mich noch kaum zu bewältigen. Deswegen folge ich deinem Beispiel und werden mit Vdk (weil ich dort Mitglied bin) ein Wiederspruch dagegen anlegen. Versorgungsamt hat zwar meine Bindegewebeerkrankung anerkannt, dafür "ignorieren" sie komplett meine Wirbelsäuleerkrankung (Spondarthritis). Und das sehe ich nicht an.

Ich führe ein Blog, hier könnt ihr über mich nachlesen: http://autoimmun.blogspot.com/

Antworten Zuletzt bearbeitet am 26.11.2008 12:42.

Tinka
Gelöschter Benutzer

Re: schwerbehinderung 50%

von Tinka am 19.11.2008 18:10

ups *angstkriegundschnellwegrenn* :P

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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: schwerbehinderung 50%

von Dani am 19.11.2008 17:57

Melde gehorsamst,

Brave Tinka! :D Ich hätte Dich sonst gesperrt. ;-)

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Tinka
Gelöschter Benutzer

Re: schwerbehinderung 50%

von Tinka am 19.11.2008 17:54

Ich kennen eine, die ist EM-Rentnerin, kämpft aber seit Jahren um ihren Schwerbehindertenausweis.


Melde gehorsamst, ich gehöre auch dazu. Ich habe nen GdB von 40 und bekomme seit dem 1.3.2008 die volle EMR.
Mein Antrag auf Gleichstellung, um wenigstens GdB 50 zu bekommen, wurde übrigens abgelehnt. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass das nur eine reine Formsache wäre, aber dem ist leider nicht so:#:

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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: schwerbehinderung 50%

von Dani am 19.11.2008 15:41

@Theo:
Wie Renate gesagt hat, GdB und Rente sind zwei Paar Schuhe.
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Ich kennen eine, die ist EM-Rentnerin, kämpft aber seit Jahren um ihren Schwerbehindertenausweis.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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theo1956
Gelöschter Benutzer

Re: schwerbehinderung 50%

von theo1956 am 19.11.2008 15:38

Hallo Renate,

das war mir neu, ich hatte das mal in dieser Form gehört oder gelesen. Deine Angabe ist mit Sicherheit wichtig für andere.

Gruß Theo

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: schwerbehinderung 50%

von Renate am 18.11.2008 17:51

Ich weis nicht was Du erreichen willst, für einen Rentenantrag brauchst Du 60 %


Theo die Schwerbehinderung hat aber nichts mit der EM Rente oder dem Rentenantrag zu tun. Auch wenn man keine 60 Prozent im Schwerbehindertenausweis hat kann man EM Rente erhalten. Und nicht unbedingt ist ein Schwerbehindertenausweis erforderlich um Erwerbsgemindert zu sein.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.11.2008 17:53.

theo1956
Gelöschter Benutzer

Re: schwerbehinderung 50%

von theo1956 am 18.11.2008 17:20

Hallo jdiallo,

50 % bringen Dir im Grunde gar nichts außer einen Steuerfreibetrag und ein paar Urlaubstage mehr plus Kündigungsschutz.
Ich weis nicht was Du erreichen willst, für einen Rentenantrag brauchst Du 60 %

Ich habe es seinerzeit so gemacht, das ich meine Schübe, Hautauschlähe usw. dokumentiert habe und zusammen mit dem Haut- und Hausarzt Widerpruch eingelegt habe. Das habe ich dann über den Sozialverband gemacht und hatte Erfolg. Zwischendurch habe ich Verschlimmerrungsanträge gestellt damit ich nicht " vergessen" werde.

Die sind nämlich sehr, sehr unfäir mit den Bewertungen.

Gruß Theo

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