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Leya

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Re: Schwerbehinderungsfrage

von Leya am 11.09.2012 22:12

Hallo BadCat,

ob es Sinn macht, einen Veschlechterungsantrag zu stellen, hängt m. E. von zwei Punkten ab

a.)
"benötigt" Du die Erhöhung? Also machen 60%, 70% oder mehr % für Dich einen Unterschied zu Deinen jetzigen 50%, also einen Unterschied hinsichtlich Nachteilsausgleichen?

und/oder

b.)
ist Dein Lupus noch genauso schlimm wie bei der ersten Bewertung?

Ist er weniger ausgeprägt (gibt es das überhaupt beim Lupus?), könnte sich m. E. im Endeffekt für den Lupus ein geringerer GdB ergeben , für die weiteren Erkankungen aber auch GdBs, so dass der Unterschied zu 50% gering sein könnte.
Allerdings gehört dies alles ins Reich der Spekulationen, Du hattest ja bereits von zusätzlich MTX usw. geschrieben, also ist Dein Lupus noch immer extrem aktiv. Unter Berücksichtigung der (leider) weiteren Erkankungen denke ich, dass Du einen höheren GdB als bisher erhalten würdest. Aber es gibt dafür eben auch keine Garantie. Eine Unsicherheit bleibt immer.


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.09.2012 22:14.

Leya

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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 11.09.2012 21:24

Hallo,

hat jemand von Euch schon einmal eine Gleichstellung beantragt? Ich wäre an Erfahrungen interessiert. Gern auch per PM.

Danke.

Gruß

Leya

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Leya

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Re: Hallo-lang nicht mehr gesehen...

von Leya am 11.09.2012 21:18

Hallo BadCat,

freue mich, dass Du wieder hier bist. Herzlich willkommen zurück.

Herzliche Grüße

Leya

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GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen

von Leya am 10.09.2012 13:55

Hallo,

ich suche gerade aus privaten Gründen Informationen zu diesem Thema. Da wir diese Infos hier vielleicht auch hin und wieder benötigen, poste ich sie.

Grundsätzliche Informationen:

Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Ansicht eines Antrages:

http://www.sbv.uni-mainz.de/Dateien/antrag_zur_gleichstellung.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BY/Muenchen/AA/Buerger/Menschen-mit-Behinderungen/pdf/Antrag-auf-Gleichstellung.pdf


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Leya

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Re: "Nur" GdB 30?

von Leya am 10.09.2012 12:59

Hallo Ninus,

Leya 08.09.2012: mit 30% kann man eine Gleichstellung beantragen. Aber ob diese auch gewährt wird, ist nicht garantiert. Ich habe gerade versucht herauszufinden, ob eine (Deine) Gleichstellung für Deinen Arbeitgeber bedeuten würde, dass er seiner Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter mit einem (Deinem) Arbeitsplatz nachkommt. Aber ich konnte dazu keine Antwort finden.


Ich habe gerade zufälllig gefunden, wonach ich am 8. September gesucht hatte.


Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Personenkreis

schwerbehinderte Menschen Menschen sind im Sinne des Teils 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Was versteht man unter Gleichstellung?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.

Was bewirkt die Gleichstellung?

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen. Auswirkungen:
besonderer Kündigungsschutz,
besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Wer kann gleichgestellt werden?


Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),
mit einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB IX, die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von § 73 SGB IX) nicht erlangen oder nicht erhalten können.

Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also zum Beispiel nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation. Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können unter anderem sein: wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten, behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz, dauernde verminderte Belastbarkeit, Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit, auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter, eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung. Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine berufliche Eingliederung zu erreichen. Bei Beamten/Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind in der Regel hier die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht erfüllt. Im Einzelfall kann eine Gleichstellung erfolgen, wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen.......................

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html

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Leya

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Re: Der neue bunte Off-Topic-Thread :-)

von Leya am 09.09.2012 23:03

Ich mag Meryl Streep auch. Aber den Film kenne ich nicht. Hilfst Du mir auf die Sprünge?

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Re: Der neue bunte Off-Topic-Thread :-)

von Leya am 09.09.2012 21:44

Oka. Ihr habt nichts verpasst. Die Lupus-Erkrankte wurde durch eine OP (welche????) gerettet und dann bekam sie noch ein tolles Medikament. Nebenstory. Friede, Freude, Leben.

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Re: Der neue bunte Off-Topic-Thread :-)

von Leya am 09.09.2012 21:15

Schaut gerade außer mir noch jemand diesen Schmarrn auf dem ZDF, in dem auch eine Lupus-Erkrankte vorkommt, die, weil sie nach sechs Jahren erfolgloser alternativer Medizin, sterbenskrank ist, zum Sterben im afrikanischen Busch ist?

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Leya

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Re: Ist es nur eine Depression?

von Leya am 08.09.2012 21:16

@ Sternschnuppe
Du schreibst:

Also, momentan leidet auch meine Seele sehr, obwohl ich nachgewiesene und eindeutige körperliche, sprich organische Beschwerden habe und hatte.
Bietet sich dann nicht eine Akutklinik auf dem psychischen Sektor an?


Gruß

Leya

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Leya

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Re: Rehaklinik vom Kostenträger geändert - heul nur noch rum

von Leya am 08.09.2012 19:30

Hallo Solea,

vorab: Da ich Sternschnuppes Beiträge zu diesem Deinem Problem mehr als unmöglich und z.T. für Dich auch beleidigend finde, werde ich diese komplett außer acht lassen, da ich sonst womöglich gegen die Knigge verstoßen würde.

Es tut mir sehr leid, was Dir nun durch den Rentenversicherungsträger widerfahren ist.

Es ist geradezu ein Skandal, dass jemandem wie Dir, der u. a. durch seine sehr seltene Erkankung einer besonderen Reha-Behandlung bedarf, so etwas zugemutet wird.

Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einlegen. Die Formulierung der Begründung würde ich in diesem Fall aber einem Spezialisten (Rechtsanwalt, Sozialverbänd) überlassen oder mich zumindest von diesem beraten lassen.

Und ja, ich möchte selbstverständlich in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten werden und selbstverständlich sind meine Daumen gedrückt, dass es mit der ursprünglichen Klinik doch noch klappt und vor allem, dass die Zustimmung schnell erfolgt.

Ein Zweibettzimmer und das bei einem Patienten unter Immunsuppression erscheint mir übrigens unangebracht und gefährlich.

Alles Gute.

Gruß

Leya

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